TCDD Transportation Inc. Generaldirektion der Inspektionsausschussverordnung veröffentlicht

tcdd transport als allgemeine geschäftsführung der tafis board
tcdd transport als allgemeine geschäftsführung der tafis board

TCDD TRANSPORTATION INC. ALLGEMEINE REGELUNG DES VORSTANDS

KAPITEL EINS

Zweck, Geltungsbereich, Basis und Definitionen

Ziel

ARTIKEL 1 - (1) Der Zweck dieser Verordnung ist TCDD Taşımacılık A.Ş. Organisation der Organisation, Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten sowie der Arbeitsverfahren und -grundsätze der Generaldirektion des Inspektionsausschusses.

Anwendungsbereich

ARTIKEL 2 - (1) Diese Verordnung, TCDD Taşımacılık A.Ş. Die Aufgaben der Generaldirektion des Inspektionsausschusses sowie die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Leiters des Inspektionsausschusses, der Hauptinspektoren, Inspektoren, Inspektoren und Inspektoren, der Ernennung des Vorsitzenden des Inspektionsausschusses und des Hauptinspektors, der Inspektoren und Inspektoren, der Rechte des Inspektors und des Inspektionsausschusses, Es behandelt die Arbeitsabläufe und Grundsätze des Hauptinspektors, Inspektors und Hilfsinspektors.

Unterstützung

ARTIKEL 3 - (1) Diese Verordnungen vom 8 und das Dekret Nr. 6 vom 1984 und vom 233 Nr. 22 und das Dekret Nr. 1 über die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in der Türkei Vorbereitet nach den Bestimmungen.

Begriffsbestimmungen

ARTIKEL 4 - (1) In dieser Verordnung;

a) Vorsitzender: TCDD Transportation Inc. Leiter des Inspektionsausschusses

b) Präsidentschaft: TCDD Transportation Inc. Generaldirektion der Inspektionskommission,

c) Büro: Büro der Kontrollstelle

ç) Büropersonal: Chef und Offiziere im Büro,

d) Geschäftsführer: TCDD Taşımacılık A.Ş. Geschäftsführer,

e) Generaldirektion: TCDD Taşımacılık A.Ş. Generaldirektion,

f) KPSS: Öffentliche Personalauswahlprüfung,

g) Inspektor: Chief Inspector, Inspector, Inspector und Assistant Inspectors,

j) Inspektor Inspektor: Inspektoren, die ernannt werden, um die Inspektionsbehörde zu unterstützen,

h) Firma: TCDD Transportation Corporation,

i) Niederlassungsleiter: Der Niederlassungsleiter des Inspektorats,

i) Die Republik Türkei Staatsbahnen TCDD Transport Inc:. Generaldirektion für Transport Joint Stock Company,

j) Inspection Board: TCDD Taşımacılık A.Ş. Generaldirektion der Inspektionskommission,

drückt aus

ZWEITER TEIL

Organisation, Aufgaben und Befugnisse

Einrichtung des Inspektionsausschusses

ARTIKEL 5 - (1) Der Inspektionsausschuss; Es besteht aus dem Präsidenten, den Hauptinspektoren, den Ermittlern, den stellvertretenden Inspektoren, dem Niederlassungsleiter und dem Büropersonal.

Organisation und Verpflichtung

ARTIKEL 6 - (1) Der Inspektionsausschuss ist direkt mit dem Geschäftsführer verbunden. Der Präsident nimmt seine Aufgaben wahr, während die Inspektoren im Auftrag des Generaldirektors Inspektionen, Untersuchungen und Ermittlungen durchführen.

(2) Alle schriftlich niedergelegten Funktionen, Konten, Archive, Bibliotheken und ähnlichen Angelegenheiten sowie im EDV-Umfeld des Inspektionsausschusses werden von der Zweigstelle unter dem Vorsitz der Inspektionsbehörde wahrgenommen.

Missionszentrum

ARTIKEL 7 - (1) Das Dienstzentrum des Inspektionsausschusses ist Ankara. Dieses Zentrum ist auch das Dienstzentrum der Ermittler.

(2) Die Inspektionsbehörde kann in den Regionen Dienststellen einrichten, in denen Inspektoren anwesend sind, um eine ständige Inspektion und Überwachung durch Einholung der Genehmigung des Geschäftsführers sicherzustellen.

Aufgaben des Inspektionsausschusses

ARTIKEL 8 - (1) Die Aufgaben des Inspektionsausschusses sind wie folgt:

a) Festlegung der Grundsätze für die Umsetzung in der Generaldirektion im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen für die wirksame Durchführung von Inspektionen, Entwicklung von Methoden und Techniken für Inspektionen, Untersuchungen und Untersuchungen, die von den Inspektoren durchzuführen sind, zur Festlegung von Normen und Grundsätzen, zur Erstellung von Prüfungshandbüchern, zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Inspektionen. ein System von Inspektionen zu entwickeln, Meinungen und Empfehlungen zu diesem Thema abzugeben und die effiziente Arbeit des Personals zu fördern.

b) Durchführung aller Arten von Inspektionen, Untersuchungen und Ermittlungen in den Zentral- und Provinzabteilungen der Generaldirektion.

c) Vorschläge zur Art und Weise der Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Pflichten der Generaldirektion und die festgestellten Mängel und Mängel machen.

d) Beitrag zu einer wirksameren Umsetzung der von der Generaldirektion im Einklang mit den Zielen und Zielen durchgeführten Aktivitäten, um Lösungen für die bei der Anwendung aufgetretenen Probleme zu finden, die Wirksamkeit der Politik der Geschäftsstelle zu bewerten, alternative Vorschläge durch Analyse der Anwendungsmethoden und -ergebnisse zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass die neuen Einheiten von der Geschäftsstelle verstanden werden Um zu studieren.

Ernennung des Vorsitzenden des Inspektionsausschusses

ARTIKEL 9 - (1) Der Vorsitzende des Inspektionsausschusses wird unter den Inspektoren ernannt, die mindestens 5 Jahre Inspektorendienst haben, einschließlich des stellvertretenden Inspektors im Inspektionsausschuss.

Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsratsvorsitzenden

ARTIKEL 10 - (1) Der Vorsitzende hat das Adjektiv und die Befugnis des Inspektors und nimmt folgende Aufgaben wahr:

a) Die im Artikel 8 genannten Aufgaben im Auftrag des Geschäftsführers mit Bestellung und Genehmigung des Geschäftsführers auszuführen.

b) Leitung der Inspektionskommission und Überwachung und Überwachung der Arbeit des Inspektors und des Personals der Zweigstelle.

c) Überprüfung, Untersuchung und Durchführung von Untersuchungen.

ç) Vorbereitung des jährlichen Inspektionsprogramms und Übermittlung dieses zur Genehmigung durch den General Manager und Sicherstellung der Umsetzung des Programms.

d) die Berichte der Inspektoren zu prüfen, um sicherzustellen, dass etwaige Mängel beseitigt werden, die Inspektions-, Inspektions- und Untersuchungsberichte zu bewerten, die Stellungnahme des Vorsitzes dem Generaldirektor vorzulegen und die genehmigten Berichte an die zuständigen Stellen der Generaldirektion zu schicken, um die durchzuführenden Maßnahmen und die zu ergreifenden Maßnahmen zu verfolgen Empfehlungen geben.

e) die Inspektoren zu ermutigen, wissenschaftliche Studien zu ihrem Beruf durchzuführen, den Inspektoren die Möglichkeit zu geben, in der Türkei und im Ausland zu forschen und zu forschen, die Kenntnisse in Beruf, allgemeiner Kultur und Fremdsprachen zu erweitern, Fortbildungen, Kurse, Seminare und Sitzungen sowie Inspektionen und Prüfungen durchzuführen Teilnahme an nationalen und internationalen Zertifizierungsprogrammen für ihre Dienstleistungen.

f) Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung von Hilfsinspektoren und Schulungen für die dreijährige Hilfsperson.

g) Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen, um die Einheit von Meinung und Umsetzung sicherzustellen, wenn die Rechtsvorschriften zwischen den Inspektoren unterschiedlich ausgelegt werden.

»Um der Generaldirektion Vorschläge zu unterbreiten, die in den Anwendungsbereich fallen, das Fehlen von Rechtsvorschriften in Bezug auf die Anträge und die Probleme im Zusammenhang mit den Mängeln, die Durchführung von Forschungsarbeiten und / oder Forschungsarbeiten sowie die zu treffenden Maßnahmen.

h) Sicherstellung der Ausarbeitung und Umsetzung von Richtlinien und Anweisungen zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Umsetzung des gesamten Tätigkeitsbereichs des Inspektionsausschusses.

ı) Zur Erfüllung sonstiger Aufgaben im Zusammenhang mit den Inspektionsdiensten der Generaldirektion.

Unterstützung des Inspektionsausschusses

ARTIKEL 11 - (1) Der Vorsitzende kann eine ausreichende Anzahl von Inspektoren ernennen, die ihn mit Zustimmung des Generaldirektors als begleitenden Inspektor unterstützen.

Aufsichtsratsvorsitzender

ARTIKEL 12 - (1) Wenn der Vorsitzende das Büro aus vorübergehenden Gründen verlässt, überträgt er die Pflicht des Anwalts einem der begleitenden Ermittler, wenn der Begleitinspektor nicht ernannt wird oder wenn er seine Pflicht aus vorübergehenden Gründen nicht erfüllen kann, einem Inspektor, den er für angemessen hält.

Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Inspektoren

ARTIKEL 13 - (1) Ermittler im Namen des Generaldirektors;

a) Inspektionen, Inspektionen und Ermittlungen in den Produktions- und Serviceabteilungen des Unternehmens sowie in anderen mit dem Unternehmen in Verbindung stehenden Geschäftsbereichen mittels Inspektionsprogrammen oder Anweisungen außerhalb des Programms durchzuführen und das Ergebnis der Präsidentschaft zu präsentieren,

b) den Präsidenten zum Zeitpunkt der Einsichtnahme, Einsichtnahme und der Handlungen zu informieren, die er / sie während der Ermittlungen gesehen oder gelernt hat,

c) Im Falle der Erledigung der Pflichten zählen alle Arten von Sachwerten, Barmitteln, Wertpapieren und Immobilien, die dem Schutz der leitenden Angestellten in den Zentral- und Provinzeinheiten der Gesellschaft und allen Arten von Dokumenten, Akten, Dokumenten und elektronischen, magnetischen und ähnlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden die Originale der Dokumente zu erhalten, indem die Daten in der Verarbeitungsumgebung geprüft oder abgerufen werden, wobei die zertifizierte Probe oder die Fotokopien hinterlassen werden,

ç) das betreffende Personal gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Grundsätzen von der Pflicht zu befreien,

d) sich auf die schriftlichen oder mündlichen Erklärungen der Personen zu beziehen, die sie während ihrer Tätigkeit für notwendig halten,

e) falls erforderlich, vom Personal des Arbeitsplatzes des betreffenden Arbeitsplatzpersonals, wenn es erforderlich ist, seine Arbeit vor Ablauf der Erlaubnis wieder aufzunehmen, den Stabschef aufzufordern, seinen Dienst anzutreten,

f) Personal von den zuständigen Chefs der Einheiten des Unternehmens aufzufordern, sich als Experten zu organisieren, den Arbeitsplatz und das Programm zu arrangieren und dem Inspektionsrat Empfehlungen zu unterbreiten, wenn es erforderlich ist, Experten von außerhalb des Unternehmens zu bestellen,

g) wenn sie im Rahmen von Inspektionen, Inspektionen und Ermittlungen, die in den zentralen und regionalen Einheiten der Gesellschaft eingeleitet wurden, ernannt werden, falls sie dies für erforderlich halten, die Informationen und Dokumente, die sich auf die vorherigen Arbeiten beziehen, zu übermitteln und den Bericht der Präsidentschaft vorzulegen,

»» Schulungen für begleitete Inspektions-Inspektoren anbieten und die Präsidentschaft mit einem vertraulichen Schreiben über ihre Arbeit, Effizienz, Einstellungen und Verhaltensweisen informieren.

h) während der Inspektion, Untersuchung und Untersuchung Empfehlungen für die Beseitigung von Fehlern und Mängeln in Bezug auf die Grundsätze und Grundsätze der Leitung und Verwaltung zu geben und die Arbeiten regelmäßiger zu gestalten,

ı) zur Erfüllung anderer Aufgaben des Vorsitzes

Sie haben Pflichten und Befugnisse.

(2) Die Inspektoren sind für die von ihnen erstellten Studien und die von ihnen erstellten Berichte verantwortlich.

(3) Assistenzinspektoren können diese Befugnisse nutzen oder ihre Aufgaben selbständig erfüllen.

Kommission

ARTIKEL 14 - (1) Die Inspektoren arbeiten auf Anordnung und Genehmigung des Generaldirektors mit den Anweisungen, die sie vom Vorsitzenden des Inspektionsausschusses erhalten, und nutzen die ihnen in dieser Verordnung übertragenen Befugnisse im Namen des Generaldirektors, wo immer sie eingesetzt werden.

(2) Der Geschäftsführer kann die Befugnis zur Ernennung des Aufsichtsratsvorsitzenden durch Festlegung seiner Grenzen und Fragen übertragen.

(3) Die Inspektoren können nur vom Geschäftsführer und vom Vorsitzenden bestellt werden.

Einhaltung der Inspektoren

ARTIKEL 15 - (1) Ermittler;

a) Wenn sie sich nicht so verhalten, dass sie die Würde und das Vertrauen verletzen, die ihre Pflichten und Adjektive erfordern,

b) die Ausführung nicht zu stören,

c) Anmerkungen zu Dokumenten, Büchern und Aufzeichnungen und keine Korrekturen,

(d) keine besonderen Beziehungen zu Personen einführen, die Gegenstand einer Inspektion oder Untersuchung sind, es sei denn, dies wird von den menschlichen Beziehungen verlangt.

d) Vertrauliche Informationen und Dokumente, die sie aufgrund ihrer Pflichten, Aufgaben und Pflichten erworben haben, nicht offen legen;

e) Benachrichtigung des Vorsitzes über ihre Ankunft und Abreise zu den Orten, an denen sie Inspektionen, Inspektionen und Ermittlungen durchführen wollen,

f) Übermittlung von Informationen an den Vorsitz durch die Feststellung, dass die Inspektions-, Inspektions- und Ermittlungsarbeiten nicht unterbrochen, verzögert und regelmäßig durchgeführt werden dürfen, und auch die Gründe für die nicht abschließbaren Arbeiten angegeben

g) Benachrichtigung der Präsidentschaft über die Situation, wenn das Ergebnis der von ihnen begonnenen Arbeiten von der Untersuchung und Untersuchung an anderen Orten abhängt,

Erforderlich.

Versicherung der Inspektion

ARTIKEL 16 - (1) Da Inspektionsdienste als eine von anderen Verwaltungsaufgaben getrennte Laufbahn eingerichtet werden, können Inspektoren nur dann entlassen oder anderen Verwaltungsaufgaben zugewiesen werden, wenn ihre eigene Bereitschaft bestimmt ist oder nicht mit den Anforderungen der Inspektionsdienste vereinbar ist.

(2) gesundheitliche, sittliche oder berufliche Behinderung; Gerichtsentscheidung, Gesundheitsausschuss, Inspektorbericht, wie Dokumente sind von wesentlicher Bedeutung.

Entlassung

ARTIKEL 17 - (1) Ermittler;

a) es ist unbequem, im Dienst zu bleiben,

b) im Falle der Durchführung, Kontrolle oder Untersuchung und Verhinderung von Dokumenten und Rechnungen und Dokumenten und Rechnungen in Form von Geld und Geld und der Vermeidung der Beantwortung und Beantwortung der Fragen, Dokumente und Notizbücher davon,

c) Handlungen gemäß Artikel 19 von 4 / 1990 / 3628 vom 17, Deklaration der Waren, Anti-Bestechungs- und Antikorruptionsgesetz,

ç) Fälschung von Dokumenten und Aufzeichnungen,

d) deutlicher Hinweis darauf, dass er / sie am Arbeitsplatz schweren Personen- und Sachschaden erleidet,

Mitarbeiter entlassen

(2) Eine Maßnahme zur Entlassung kann in jeder Phase der Inspektion und Untersuchung ergriffen werden. Es sollte jedoch klar gesagt werden, dass die Person, die abgewiesen wurde, benachteiligt ist und dass der in Absatz 1 Buchstabe b genannte Punkt mit einer Minute zu bestimmen ist.

(3) Die Entlassung wird dem Generaldirektor, dem Vorsitzenden des Inspektionsausschusses, dem Prokuristen der Ernennung und dem anderen betroffenen Mitarbeiter unverzüglich vom Inspektor angezeigt.

(4) Die Entlassungsmaßnahme für das Personal, das nach Abschluss der Inspektion und Untersuchung nicht entlassen oder diszipliniert werden muss, wird von den bevollmächtigten Bediensteten unverzüglich auf ein Schreiben oder einen Bericht des Inspektors aufgehoben.

Gemeinsame Studien

ARTIKEL 18 - (1) Wenn mehr als ein Inspektor für Inspektion, Untersuchung und Untersuchung ernannt wird, wird die Koordinierung der Arbeiten von den höchsten Inspektoren vorgenommen. Für den Fall, dass mit Unterstützung des Präsidenten ernannte Begleitinspektoren an gemeinsamen Arbeiten teilnehmen, ist der Gruppenkoordinator der Begleitinspektor.

Die Fertigstellung der Arbeit und die Übertragung der Arbeit

ARTIKEL 19 - (1) Die Ermittler erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben innerhalb der vom Inspektionsausschuss festgelegten Frist. Sie informieren die Präsidentschaft des Inspektionsausschusses rechtzeitig über die Arbeiten, die nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, und handeln gemäß den Anweisungen, die sie erhalten.

(2) Es ist wichtig, dass die Arbeit der Inspektoren nicht übertragen wird. Wenn der Transfer geboren ist; Die Inspektoren können ihre Werke auf Anweisung des Präsidenten einem anderen Inspektor zuweisen.

(3) Wenn die Schaltung gestartet wird, überträgt der Inspektor alle Dokumente, die sich auf die geleistete Arbeit beziehen, bis zur Übergabe, zusammen mit der Summe aller Dokumente, die sich auf die Arbeit beziehen, und nur die Arbeitsdokumente, die ihm bei der Arbeit vorgelegt werden, wenn er nicht begonnen hat.

Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Niederlassungsleiters und des Büropersonals der Inspektionsbehörde

ARTIKEL 20 - (1) Die Zweigstelle besteht aus einem Zweigstellenleiter und einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern auf Anordnung des Vorsitzenden des Inspektionsausschusses.

(2) Niederlassungsleiter und Büropersonal gemäß den Anweisungen des Inspektionsausschusses;

a) Um alle Arten von Transaktionen und Mitteilungen in Übereinstimmung mit den Bestellungen durchzuführen,

b) regelmäßige Aufbewahrung der verbleibenden Berichte, Kopien und Kommunikationsdokumente im Inspection Board,

c) Um die notwendige Arbeitsteilung unter den Mitarbeitern der Niederlassung vorzunehmen,

ç) um die sofortige Verteilung von Aufträgen sicherzustellen,

d) zur Durchführung persönlicher Transaktionen, Abschlagszahlungen und anderer administrativer und monetärer Dienstleistungen des Personals der Inspektionsabteilung und der Zweigstelle,

e) zur Durchführung der Verfahren in Bezug auf Schreibwaren, Druck und andere Materialien der Inspektionsbehörde,

f) die in der Gesetzgebung festgelegten Aufgaben und sonstigen Pflichten des Präsidenten zu erfüllen,

ist autorisiert und autorisiert.

(3) Mitarbeiter der Niederlassungsleiter und Niederlassungsleiter können die von ihnen aufgrund ihrer Aufgaben erworbenen Informationen nicht offenlegen. Der Direktor der Zweigstelle ist gegenüber dem Präsidenten dafür verantwortlich, dass die Aufgaben auf unbestimmte Zeit ausgeführt werden, dass das Büro regelmäßig betrieben wird und die Vertraulichkeit gewährleistet ist.

TEIL DREI

Inspektorassistenzprüfung, Eignungsprüfung, Inspektor

Schulung und Termin

Einführung in das Inspektorat

ARTIKEL 21 – (1) Nur die in der Ankündigung der Aufnahmeprüfung angegebene Basispunktzahl des KPSS-Punktzahltyps oder der KPSS-Punktzahltypen, deren Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, und TCDD Taşımacılık A.Ş. als Hilfsinspektor eingetragen werden, sofern er/sie die Aufnahmeprüfung zum Hilfsinspektor gewinnt.

(2) Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Stufen, schriftlich und mündlich. Wer die schriftliche Prüfung nicht bestanden hat, darf die mündliche Prüfung nicht ablegen.

(3) Die schriftliche und mündliche Prüfungstestprüfung wird vom Prüfungsausschuss gemäß Artikel 27 durchgeführt, die schriftliche Prüfung kann jedoch beim Präsidenten des Mess-, Auswahl- und Vermittlungszentrums oder an den Universitäten erfolgen.

(4) Die Inspektionsbehörde kann weder offen noch in bar oder auf sonstige Weise vom Hauptinspektor, Inspektor oder Hilfsinspektor zur Inspektionsbehörde gebracht werden. Diese Bestimmung gilt nicht für den Inspektionsausschuss, der gemäß den Bestimmungen dieses Artikels in den Inspektionsausschuss eingetreten ist, und wird von den Inspektoren, die aus verschiedenen Gründen den Inspektionsausschuss verlassen haben, erneut ernannt.

Anforderungen an die Eingangsprüfung

ARTIKEL 22 - (1) Um die Aufnahmeprüfung abzulegen;

a) die Qualifikationen gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe A des Beamtengesetzes mit den Nummern 7 / 1965 / 657 und 48 zu tragen,

b) ab dem ersten Tag des Januar der Prüfung nicht im Alter von 35 zu sein,

c) einen Abschluss an den Fakultäten für Recht, Wirtschaft, Politikwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften und Verwaltungswissenschaften mit mindestens vierjähriger Grundschulausbildung oder an Bildungseinrichtungen in der Türkei oder im Ausland, deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat akzeptiert wird,

ç) Nach dem Erreichen der Mindestpunktzahl von KPSS-Punktetypen, die vom Vorsitz festgelegt wurden,

d) sich unter den Bewerbern des Bewerbers mit der höchsten Punktzahl aus der vom Vorsitz festgelegten Anzahl von Bewerbern (einschließlich anderer Bewerber mit der gleichen Punktzahl wie der letzte Bewerber) ausgehend von dem Bewerber mit der höchsten Punktzahl zu befinden;

e) im Hinblick auf den Gesundheitszustand für alle Arten von Klima- und Reisebedingungen geeignet zu sein und die Behinderung der Aufsichtspflicht zu verhindern, keine Krankheit oder Behinderung haben,

f) Um die Prüfung zum ersten oder zweiten Mal zu beginnen,

Es ist von wesentlicher Bedeutung.

Aufnahmeprüfung

ARTIKEL 23 - (1) Die Daten der Aufnahmeprüfungen, die zu besetzenden Orte und die Zugangsvoraussetzungen werden im Amtsblatt und in der staatlichen Personalpräsidentschaft sowie auf der Unternehmenswebsite des Unternehmens veröffentlicht. Die Ankündigung der Aufnahmeprüfung erfolgt mindestens einen Monat vor dem Prüfungstermin.

(2) Bewerbung und Anmeldungszeitraum der Bewerber werden vom Präsidium der Inspektionskommission festgelegt und in der Prüfungsankündigung angegeben.

Von den Antragstellern angeforderte Unterlagen

ARTIKEL 24 - (1) Kandidaten, die die Prüfung ablegen möchten;

a) TC-Identifikationsnummer-Erklärung,

b) Prüfungsantragsformular

c) von der Firma genehmigte Kopie der Computerausgabe des KPSS-Ergebnisdokuments,

d) das Original des Diplom- oder Abschlusszeugnisses oder das von der Firma genehmigte Exemplar,

d) Zwei Fotografien von 4,5 × 6 cm im letzten Jahr,

mit TCDD Transportation Inc. Sie gelten für den Inspektionsrat.

(2) Von den Prüflingen, die die schriftliche Prüfung bestanden haben, werden vor der mündlichen Prüfung folgende Unterlagen verlangt:

a) Schriftliche Erklärung, dass es keinen Hinderungsgrund für die Ausübung seiner / ihrer Arbeit bei gesundheitlichem Zustand gibt.

b) Schriftliche Erklärung, dass männliche Kandidaten nicht dem Militärdienst angehören.

c) Schriftliche Erklärung, dass es keine Vorstrafen gibt.

d) Lebenslauf mit ihrer Handschrift.

d) Vier Fotos von 4,5 × 6 cm im letzten Jahr.

(3) Prüfungsergebnisse gelten als ungültig und es werden Zuweisungen an Personen vorgenommen, von denen festgestellt wird, dass sie Dokumente falsch dargestellt oder eingereicht haben. Selbst wenn sie ernannt werden, werden sie storniert und eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft in 26 / 9 / 2004 und den einschlägigen Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuchs mit der Nummer 5237 eingereicht.

Eingangsdokument der Prüfung

ARTIKEL 25 - (1) Diejenigen, die an der Wettbewerbsprüfung teilnehmen können, erhalten vom Inspektionsausschuss ein Dokument für die Aufnahme in die Fotoprüfung. Sie können die Prüfung ablegen, indem Sie dieses Dokument vorzeigen.

Prüfungsfächer

ARTIKEL 26 - (1) Die Aufnahmeprüfung für den stellvertretenden Inspektor wird durchgeführt, indem aus den folgenden Fächern ausgewählt wird und die Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften zugrunde gelegt werden:

a) Gesetz;

1) Verfassungsgesetz,

2) Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts, Verwaltungsgerichtsbarkeit,

3) Strafrecht (Allgemeine Grundsätze),

4) Zivilrecht (außer Familienrecht),

5) Obligationenrecht (Allgemeine Grundsätze),

6) Handelsrecht (Allgemeine Grundsätze),

b) Wirtschaft;

1) Mikroökonomie,

2) Makroökonomie

3) Wirtschaft der Türkei,

4) Internationale Wirtschaft,

c) Finanzen;

1) Steuerpolitik,

2) öffentliche Einnahmen und Ausgaben,

3) Budget,

4) türkisches Steuersystem,

ç) Buchhaltung;

1) Allgemeine Buchhaltung,

2) Buchhaltung für Unternehmen,

3) Bilanzanalyse und -verfahren,

4) Handelskonto,

d) Fremdsprache;

1) Englisch,

2) deutsch,

3) Französisch,

einer von ihnen.

Prüfungsausschuss

ARTIKEL 27 - (1) Der Prüfungsausschuss wird unter Beteiligung von vier Inspektoren unter dem Vorsitz des Präsidenten mit Zustimmung des Generaldirektors eingerichtet. Darüber hinaus ernennt der Präsident eine ausreichende Anzahl von Ersatzmitgliedern aus den Ermittlern.

Klausuren und Bewertung

ARTIKEL 28 - (1) Schriftliche Prüfungen werden nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:

a) Die schriftlichen Prüfungen müssen an dem angegebenen Ort und zu einer festgelegten Zeit beginnen und in einem vorher festgelegten Zeitraum abgeschlossen sein. Nach Ablauf der vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeit dürfen die Studenten die Prüfung nicht ablegen.

b) Die Bewerber werden in die Halle gebracht, indem sie die ihnen ausgestellten Eintrittskarten und die gültigen Ausweispapiere der Behörden prüfen.

c) Die vom Vorsitzenden und von Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Inspektionsausschusses zu diesem Zweck ernannten Inspektoren sind verpflichtet, die Prüfungsdisziplin einzuhalten, das Kopieren zu verhindern und sicherzustellen, dass die Prüfungen ohne Zwischenfall abgeschlossen werden.

ç) Die Frageumschläge werden vor den Teilnehmern geöffnet und die Situation wird von einer Minute bestimmt.

d) Nach dem Vergleich der Prüfungsbögen, des Prüfungsdokuments, des Namens und der Nummer in der Arbeit wird der Namensteil durch Schließen zum Kandidaten gesammelt und in einen Umschlag gelegt. Auf dem Umschlag ist angegeben, wie viele Papiere in die Prüfung aufgenommen werden, mit dem Siegel des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses versiegelt und vom Vorsitzenden und den Mitgliedern unterzeichnet. Der endgültige Status wird durch eine Minute festgelegt.

e) Am Ende jeder Prüfung werden die vom Prüfungsausschuss in den Umschlag gestellten Prüfungsunterlagen zusammen mit dem Protokoll dem Vorsitzenden des Kontrollausschusses vorgelegt.

f) Erforderlichenfalls werden von der Generaldirektion Maßnahmen zur Prüfungssicherheit ergriffen.

(2) Schriftliche Prüfungsnote; Es ist der Durchschnitt der Noten, die aus anderen schriftlichen Prüfungsgruppen als Fremdsprachen stammen. Um bei der schriftlichen Prüfung als erfolgreich zu gelten, müssen mindestens 60-Punkte von jeder schriftlichen Prüfungsgruppe mit Ausnahme der Fremdsprache abgerufen werden. Der Durchschnitt muss mindestens 65 betragen.

Mündliche Prüfung, Gegenstand der Prüfung und Bewertung

ARTIKEL 29 - (1) Kandidaten, die die schriftliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, beginnend mit der höchsten Punktzahl und bis zur vierfachen Anzahl von Positionen, die in der Ankündigung der Aufnahmeprüfung angegeben sind, werden mit einem Schreiben mit einer Empfangsbestätigung unter Angabe von Ort, Tag und Uhrzeit zur mündlichen Prüfung eingeladen. Die Benachrichtigung und der Anruf erfolgt durch die Inspektionsbehörde.

(2) In der mündlichen Prüfung wird jeder Kandidat vom Vorsitzenden und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses mit der gesamten Punktzahl von 100 bewertet. Das arithmetische Mittel dieser Noten bildet die mündliche Prüfungsnote.

(3) Mündliche Prüfung, Kandidaten;

a) den Kenntnisstand über Prüfungsfächer,

b) Verstehen und Zusammenfassen eines Themas, Ausdrucksfähigkeit und Argumentationsfähigkeit,

c) Qualifikation, Repräsentationsfähigkeit, Eignung des Verhaltens und Reaktionen auf den Beruf,

ç) Selbstbewusstsein, Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit,

d) allgemeine Fähigkeit und allgemeine Kultur,

e) Offenheit für wissenschaftliche und technologische Entwicklungen,

und getrennt ausgewertet.

(4) Die Bewerber werden für jedes der unter (b) bis (e) aufgeführten Merkmale nach fünfzig Punkten für Unterabsatz (a) des dritten Absatzes des dritten Absatzes des dritten Absatzes bewertet.

(5) Um in der mündlichen Prüfung als erfolgreich zu gelten, darf die in dieser Prüfung erreichte Note nicht unter 65 liegen.

Einwände gegen schriftliche und mündliche Prüfungsergebnisse

ARTIKEL 30 - (1) Einwände gegen die schriftlichen und mündlichen Prüfungsergebnisse werden dem Vorsitz innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse mit einer Petition vorgelegt. Die Einwände werden vom Prüfungsausschuss spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen geprüft. Der Prüfungsausschuss fügt das Ergebnis der Prüfung einem Bericht bei und legt ihn dem Vorsitz vor. Der Vorsitz ergreift Maßnahmen gemäß dem Prüfungsergebnis.

Beurteilung der Aufnahmeprüfungsnoten und Ernennung des Inspektorassistenten

ARTIKEL 31 - (1) Die Note der Aufnahmeprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Durchschnitt der Noten, die als Ergebnis der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung erhalten wurden. Um als erfolgreich in der Aufnahmeprüfung für den Hilfsinspektor zu gelten, darf die Note der Aufnahmeprüfung nicht unter 65 liegen.

(2) Übersteigt die Zahl der bestandenen Prüfungsteilnehmer die Zahl der Lehrkräfte, werden diejenigen mit besseren Prüfungsnoten bevorzugt. Bei Notengleichheit in der Aufnahmeprüfung hat der Kandidat mit der besseren Fremdsprachennote Vorrang. Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Prüfungskandidaten die Zahl der ausgeschriebenen Stellen, so gelten als Ersatzkandidaten entsprechend der Erfolgsrangliste der anderen Bewerber die Prüfung als Sieger. Für andere gelten Prüfungsergebnisse nicht als gewährte Rechte.

(3) Die Prüfungsergebnisse werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Diejenigen, die die Prüfung bestehen, werden vom Inspektionsausschuss verlangt. Die Bewerber müssen sich bis zu dem in der Bekanntmachung angegebenen Datum bei der Kontrollkommission bewerben, um ihre mit der Ernennung zusammenhängenden Vorgänge durchzuführen.

(4) Wer die gleiche Aufnahmeprüfung erfolgreich besteht, wird in der Reihenfolge seines Prüfungsrangs zum Hilfsprüfer ernannt. Für diejenigen, die ihre Tätigkeit nicht innerhalb der gesetzlichen Frist antreten, obwohl sie die Aufnahmeprüfung tatsächlich bestanden haben und berufen wurden, gelten die Prüfungsergebnisse nicht als Rechtsanspruch. Stattdessen werden die Kandidaten, die die Prüfung gewonnen haben, in der Reihenfolge ihres Erfolgs als Stellvertreter benannt.

Erziehung

ARTIKEL 32 - (1) In der Ausbildung von Hilfsinspektoren;

a) um ihre Persönlichkeit entsprechend den für den Beruf erforderlichen Qualifikationen zu entwickeln,

b) Um sicherzustellen, dass sie Erfahrung und Fachwissen in den Bereichen Inspektion, Untersuchung und Untersuchung sowie in der in ihrem Zuständigkeitsbereich geltenden Gesetzgebung erwerben,

c) Sich angewöhnen, von der wissenschaftlichen Arbeit und den durch die Technologie hervorgerufenen Innovationen zu profitieren,

ç) Möglichkeiten für die Entwicklung von Fremdsprachenkenntnissen bieten,

d) Anleitung und Ermutigung, damit sie sich aktiv an sozialen, kulturellen und auf Fähigkeiten basierenden Aktivitäten beteiligen können,

Prinzipien werden befolgt.

Zuchtprogramm

ARTIKEL 33 - (1) Hilfsinspektoren werden in der dreijährigen Assistentenzeit nach folgendem Zeitplan geschult.

(2) Studien zum ersten Semester:

a) Gemäß der Allgemeinen Verordnung über die Ausbildung von Bewerbersuchenden, die durch den Beschluss 21 / 2 des Ministerrates vom 1983 / 83 / 6061 in Kraft gesetzt wurde, beginnt diese Frist mit der Grundausbildung und den vorbereitenden Schulungen des Bewerberamts.

b) In diesem Zeitraum soll eine theoretische Schulung organisiert werden, um die Inspektionen, Untersuchungen und Untersuchungen im Rahmen des Inspektionsausschusses, der Geschäftsordnung des Unternehmens, der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und der unterstellten Inspektoren sowie die Fremdsprachenkenntnisse der unterstellten Inspektoren zu vermitteln. Im Zuge dieser Schulungen wird die Prüfung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Prüfungen wird die Durchschnittsnote von 100 als erste Note angenommen. Die erste Semesterarbeit ist 6-Monat.

(3) Studien zum zweiten Semester;

a) Sie ist so anzuordnen, dass die Inspektoren durch die Aufsicht der Inspektoren die Verfahren und Grundsätze der Inspektion, Untersuchung und Untersuchung kennenlernen.

b) Die unterstellten Inspektoren stehen unter der Aufsicht und Aufsicht des Inspektors, den sie begleitet werden. Sie erfüllen die ihnen übertragenen Aufgaben gemäß den Anweisungen des Inspektors. Sie können weder allein Ermittlungen, Inspektionen und Ermittlungen durchführen noch Berichte erstellen.

c) Die Arbeit der Hilfsinspektoren ist so zu gestalten, dass sie bei den von ihnen begleiteten Inspektoren bestmöglich aufwachsen können.

ç) Assistant Inspectors erhalten von den Inspektoren, die sie begleiten, Hinweise auf die 100-Partitur. Der Durchschnitt dieser Noten gilt als zweites Semester.

d) Der zweite Begriff ist das 1-Jahr.

(4) Studien des dritten Zyklus;

a) Stellvertretende Inspektoren, die ihr erstes und zweites Semester erfolgreich abgeschlossen haben, können nach 18 Monaten vom Inspektionsausschuss inspiziert, inspiziert und untersucht werden, indem sie die Meinungen der Inspektoren einholen, mit denen sie zusammenarbeiten. Wenn die Hilfsinspektoren befugt sind, haben sie die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Inspektoren.

b) Die zur Inspektion, Untersuchung und Untersuchung befugten Hilfsinspektoren handeln bei Bedarf zusammen mit anderen Inspektoren oder Hilfsinspektoren.

c) Die Arbeiten der Hilfsinspektoren für den dritten Zeitraum werden vom Vorsitzenden des Inspektionsausschusses unter Berücksichtigung des Abschlusses ihrer Erziehung arrangiert.

ç) Notizen zum dritten Semester der Hilfsinspektoren; Alle Arten von Studien, Inspektionen, Ermittlungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit den Inspektionen, Ermittlungen und Ermittlungen werden bestimmt, indem die Berichte vor der Eignungsprüfung durch den Qualifying Examination Board geprüft und bewertet werden.

(5) Aus Gründen der Krankheit und aus anderen zwingenden Gründen wird 3 so lange verlängert, wie die Betreuungszeiten der nicht unterstützten Personen von ihren Aufgaben getrennt sind.

Ausschluss aus der Inspektionsbehörde

ARTIKEL 34 - (1) Während des Hilfsinspektors werden diejenigen, deren Einstellungen und Verhaltensweisen mit dem Charakter und den Eigenschaften des Inspektors unvereinbar sind, auf eine andere Aufgabe außerhalb des Inspektionsausschusses übertragen, ohne auf die Befähigungsprüfung zu warten.

Eignungsprüfung

ARTIKEL 35 - (1) Die Hilfsinspektoren werden nach dreijähriger Ausbildungszeit einer Befähigungsprüfung unterzogen.

(2) Mit der Eignungsprüfung werden die geltenden Rechtsvorschriften, die unter die Pflichten und Befugnisse der Hilfsinspektoren fallen, und die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften ermittelt; ihre Kenntnisse über Inspektion, Untersuchung und Ermittlungsmethoden; Gemessen wird, ob sie über weitere für den Beruf erforderliche Kenntnisse und Qualifikationen verfügen.

(3) Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Stufen: schriftlich und mündlich. Die schriftliche Prüfung 38 besteht aus den im Artikel genannten Prüfungsfächern. Die behilflichen Inspektoren, die die schriftliche Prüfung erfolgreich ablegen, müssen einer mündlichen Prüfung unterzogen werden. Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird nach den in 40 festgelegten Grundsätzen berechnet und bewertet.

Prüfungsankündigung

ARTIKEL 36 – (1) Ort, Tag und Uhrzeit der schriftlichen Prüfung werden den Hilfsinspektoren, die die Eignungsprüfung ablegen, zwei Monate vor der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben, und den Kandidaten, die die schriftliche Prüfung bestehen, werden Ort, Tag und Uhrzeit der mündlichen Prüfung spätestens 15 Tage vor der Prüfung in einem Schreiben des Vorsitzenden des Inspektionsausschusses bekannt gegeben.

Prüfungsausschuss für Befähigungsnachweise

ARTIKEL 37 - (1) Die Eignungsprüfung wird vom Eignungsprüfungsausschuss durchgeführt, der gemäß den in Artikel 27 festgelegten Bedingungen eingerichtet wird.

Leistungsprüfungsprogramm

ARTIKEL 38 – (1) Die Eignungsprüfung, die abgehalten wird, um das Niveau der beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen zu ermitteln, die Hilfsinspektoren in einem Zeitraum von drei Jahren erworben haben, wird anhand der Auswahl von Fragen aus den geltenden Rechtsvorschriften und Praktiken, der Buchhaltung und Inspektion sowie den Untersuchungs- und Untersuchungsmethoden durchgeführt, deren Grundsätze nachstehend erläutert werden.

a) Gesetzgebung und Anwendung:

1) Gesetzgebung staatlicher Wirtschaftsunternehmen.

2) Verordnungen über die Generaldirektion sowie die Verordnungen, Richtlinien und Rundschreiben der Generaldirektion.

3) Personalrecht.

4) Handelsrecht (Allgemeine Grundsätze).

5) Obligationenrecht (Allgemeine Grundsätze).

6) Vergaberecht.

7) Reisegeldgesetz 6245.

8) Verwaltungsrecht.

b) Buchhaltung:

1) Allgemeine Buchhaltung.

2) Rechnungslegungsrecht.

c) Inspektions-, Ermittlungs- und Ermittlungsmethoden:

1) Die Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuchs 5237 zu Verbrechen von Beamten.

2) Anti-Schmuggel-Gesetz 5607.

3) 3628 Benachrichtigung über Waren, Antikorruptions- und Antikorruptionsgesetz.

Bildungshinweis

ARTIKEL 39 - (1) Wachsende Punktzahl; Das erste Semester, das zweite Semester und das dritte Semester sind der Durchschnitt der Note, die der Vorsitzende des Inspektionsausschusses über 100 volle Punkte über die Qualifikationen, Einstellungen und Verhaltensweisen der Hilfsinspektoren, das Gefühl von Pflicht und Verantwortung, Fachwissen, Fleiß und berufliche Verdienste vergeben muss. Die Anhebungsnote sollte nicht weniger als 65 Punkte betragen.

Bewertung der Eignungsprüfungsnoten

ARTIKEL 40 - (1) Eignungsprüfung; Der Durchschnitt besteht aus dem Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfungsnoten.

(2) Die schriftliche Prüfung wird von den Mitgliedern des Proficiency Exam Board mit der Gesamtnote von 100 bewertet. Um bei der schriftlichen Prüfung erfolgreich zu sein, muss eine schriftliche Prüfungsnote mindestens 65 sein.

(3) Jedes der Mitglieder des Qualifying Examination Board wird bei der mündlichen Prüfung für die Hilfsprüfer auf die volle Punktzahl von 100 zählen. Der Durchschnitt der Noten ist die mündliche Prüfungsnote. Um in der mündlichen Prüfung erfolgreich zu sein, muss diese Note mindestens 65 sein.

(4) Die Bewertung der Qualifikation, der schriftlichen oder mündlichen Prüfung bis hinunter zu 65 wird in der Eignungsprüfung als nicht erfolgreich erachtet, und Artikel 42 Absatz 2 findet Anwendung.

Ankündigung der Prüfungsergebnisse und Einwände

ARTIKEL 41 - (1) Die Ergebnisse werden den Teilnehmern spätestens 10 Arbeitstage nach Abschluss der Prüfungen in einem Schreiben des Inspektionsausschusses mitgeteilt.

(2) Die Einwände gegen die schriftlichen und mündlichen Prüfungsergebnisse sind dem Vorsitzenden des Inspektionsausschusses innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Bekanntgabe der schriftlichen und mündlichen Prüfungsergebnisse mit einem Antrag vorzulegen. Diese Einwände werden spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen vom Qualifying Examination Board geprüft und das Ergebnis schriftlich der betroffenen Person mitgeteilt.

Termin beim Inspektorat

ARTIKEL 42 - (1) Diejenigen, die die Eignungsprüfungen bestehen, werden in der Reihenfolge ihres Erfolgs zu Inspektoren ernannt.

(2) Diejenigen, die die Prüfung nicht bestanden haben oder die Prüfung nicht ohne Entschuldigung ablegen, werden den anderen Positionen in der Zentrale zugewiesen.

Die Beförderung und das Dienstalter der Inspektoren

ARTIKEL 43 - (1) Nachfolgende Beförderungen erfolgen gemäß den allgemeinen Bestimmungen in Bezug auf die Gehaltsstufen der Hilfsinspektoren, die die Eignungsprüfung erfolgreich bestanden und in die Aufsichtsbehörde berufen haben.

(2) Wesentlicher Zeitraum für das Dienstalter der Aufsichtsbehörde; Hierbei handelt es sich um den Zeitraum, in dem alle gesetzlichen Genehmigungen kostenlos und unentgeltlich für Verwaltungsaufgaben aufgewendet werden, vorausgesetzt, dass das Adjektiv und das Personal der Inspektion beim Hilfsinspektor der Inspektion geführt werden.

(3) Für die leitenden Inspektoren, die sich im gleichen Zeitraum wie das Inspectorate-Dienstalter befinden, wird der Erfolg der Eignungsprüfung für die Inspektoren der Aufnahmeprüfung festgelegt.

(4) Personen, die ohne Wettbewerbsprüfung und / oder ohne Qualifikation zum Beruf bestellt werden; Die Hälfte der Dienstzeiten mit Ausnahme der Inspektionsdienste und alle im Prüfungsberuf verbrachten Zeiten werden nach dem Dienstalter des Prüfungsberufs gezählt.

Beförderungs- und Dienstaltersordnung an die Hauptinspektion

ARTIKEL 44 - (1) Grundlage für die Beförderung zum Hauptinspektor; professionelles Talent, Dienstalter, Fleiß, Erfolg und der Gesamteindruck, der dem Inspektionsausschuss hinterlassen werden muss und der mindestens 10 Jahre lang Inspektor im Inspektionsausschuss ist, einschließlich der Dauer des stellvertretenden Inspektors. Um ein Kandidat für die Hauptinspektion zu sein; Der Inspektor muss die Voraussetzungen haben, um zum Personal 1. Grades ernannt zu werden.

(2) Das Dienstalter der Chefinspektoren liegt immer vor den Inspektoren. Bei der Festlegung der Rangordnung zwischen den Hauptinspektoren; Als Datum werden das Datum der Ernennung zum Hauptinspektorat, das Dienstalter der Aufsichtsbehörde für die am selben Tag bestellten Personen und der Erfolg der Eignungsprüfung für die Eignungsprüfung für das gleiche Amt wie das Dienstalter der Aufsichtsbehörde zugrunde gelegt.

(3) Diejenigen, die nach dem Vorsitz des Inspektionsausschusses zur Inspektion zurückkehren, gelten als die höchsten. Befinden sich mehr als ein Inspektor im selben Zeitraum, wird das Dienstalter der Inspektoren bei der Bestimmung des Dienstalters zugrunde gelegt.

Rückführung von Inspektoren, die die Inspektionsbehörde verlassen

ARTIKEL 45 - (1) Die Wiederaufnahme von Inspektoren, die innerhalb oder außerhalb des Instituts in eine andere Position berufen wurden oder durch Rücktritt aus dem Amt ausscheiden, bedarf der Zustimmung des Generaldirektors.

(2) Die Rangfolge derjenigen, die nach Erhalt des Titels eines Inspektors von diesem Amt zurückgetreten sind und in die Position eines Inspektors zurückgekehrt sind, wird gemäß den Artikeln 43 und 44 festgelegt.

Viertes Kapitel

Arbeitsgrundsätze der Inspektoren

Verständnis und Ziel der Inspektoren

ARTIKEL 46 - (1) Die Ermittler erwägen den Zweck, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Probleme zu identifizieren, die eine wirksame Durchführung der Inspektion verhindern, die wirtschaftlichen, sozialen, administrativen und rechtlichen Gründe der Vorfälle zu analysieren und das Inspektionssystem zu verbessern, das die Sanierung der Systeme und den effizienten Betrieb des Personals an den Arbeitsplätzen fördert. . Zu diesem Zweck können sie Vorschläge für das umsichtige Personal machen, das sie während ihres Studiums ermittelt haben, das erfolgreich ist, das mit Sorgfalt und Verzicht Staatsdienst leistet, das den Staat beansprucht und seine Befugnisse in Richtung des öffentlichen Interesses einsetzt. Während der Untersuchungen, Inspektionen und Untersuchungen achten sie darauf, dass die Arbeitsmoral der Mitarbeiter nicht beeinträchtigt und die Effizienz der Arbeit beeinträchtigt wird.

(2) Jede Einheit der Gesellschaft kann nicht durch Vorschriften, Rundschreiben oder ähnliche Vorschriften aus dem Prüfbereich der Prüfstelle ausgeschlossen werden.

(3) Sie legen auch Wert auf die Auffrischung der Arbeit, die nicht ausgeführt oder zurückgelassen wird, und um diejenigen zu bestrafen, die führen.

Vorbereitung des jährlichen Inspektionsprogramms

ARTIKEL 47 - (1) Um die Inspektionen effektiv und effizient zu gestalten, werden Inspektionsanfragen in Bezug auf Zentral- und Provinzeinheiten jedes Jahr im Januar schriftlich an die Abteilungen gerichtet. Gemäß den Vorschlägen und Anfragen der Abteilungen wird das jährliche Inspektionsprogramm unter Berücksichtigung der vorherigen Inspektionsprogramme und der Mitarbeiter des Inspektionsausschusses erstellt und dem General Manager zur Genehmigung vorgelegt.

(2) Die Verfahren und Grundsätze für die Vorbereitung des jährlichen Inspektionsprogramms werden vom Inspektionsrat gemäß den Arbeitsgrundsätzen und -verfahren des Inspektionsausschusses festgelegt.

Umsetzung des Inspektionsprogramms

ARTIKEL 48 - (1) Inspektionsarbeiten werden gemäß den Grundsätzen des Programms im Rahmen des vom Inspektionsausschuss erstellten und vom Generaldirektor genehmigten jährlichen Inspektionsprogramms durchgeführt. Andere Ernennungen außerhalb des Programms und andere Inspektionstätigkeiten, die nicht der Zustimmung des Generaldirektors und der Besichtigungsdauer der Inspektoren bedürfen, werden gemäß den vom Inspektorat festgelegten Arbeitsgrundsätzen und Grundsätzen des Inspektionsausschusses durchgeführt.

Schulung der Inspektoren und Entsendung in das Ausland

ARTIKEL 49 - (1) Ihre Bemühungen und Anstrengungen sind für die Ausbildung und Entwicklung von Inspektoren von wesentlicher Bedeutung. Die Präsidentschaft ermöglicht die Entwicklung von Inspektoren, und es werden Aufholbemühungen gefördert.

a) Entwicklung von Fach- und Allgemeinwissen:

1) Ermöglicht Inspektoren die Teilnahme an Kursen, Sitzungen und Seminaren, die für die Entwicklung ihres Fach- und Allgemeinwissens oder, falls erforderlich, für das akademische Studium von Nutzen sind.

2) Es werden Sitzungen abgehalten, um gegenseitige Stellungnahmen des Aufsichtsrats zu wichtigen und nützlichen Meinungen und Feststellungen zum Unternehmen und zum Inspektionsberuf festzulegen.

3) Schulungs-, Seminar-, Kurs-, Kongress- und Konferenzkosten werden vom Unternehmen getragen.

b) Versand ins Ausland:

1) Inspektoren, Verordnungen und Forschung zu Themen, die vom General Manager festgelegt werden müssen, um ihre beruflichen Kenntnisse, Manieren und Erfahrungen zur Verbesserung der Ausbildung zu verbessern. Die von 21 / 1 und 1974 / 7 nummerierten Ministerräte des Ministerrates werden in Kraft gesetzt, wobei die Entscheidung an die Regierungsvertreter im Ausland zu senden ist darf nicht länger als ein Jahr im Rahmen des Ministers mit Genehmigung ins Ausland geschickt werden.

2) Um die Inspektoren zu bestimmen, die ins Ausland geschickt werden sollen, werden die Rangordnung, das Studium und die Fremdsprachenkenntnisse beachtet.

3) Die in das Ausland entsandten Ermittler führen theoretische und praktische Studien zu den Tätigkeitsthemen durch, entwickeln Fremdsprachenkenntnisse und bereiten gemäß der vom Vorsitz festgelegten Reihenfolge Berichte über die Richtung und das Programm ihrer Arbeit vor.

Vorübergehender Einsatz in administrativen Positionen

ARTIKEL 50 - (1) Die Ermittler können mit Zustimmung des Generaldirektors und mit Zustimmung der Inspektoren unbeschadet der Rechte der Inspektoren vorübergehend auf Verwaltungsebene ernannt werden. Aber; Die Arbeiten des Inspektors, der vom vorübergehenden oder dauerhaften Dienst erneut an die Inspektionsbehörde übertragen wurde, können 3 Jahre lang nicht inspiziert werden.

ABSCHNITT FÜNF

Berichte und zugehöriges Personal sowie Pflichten und Pflichten der Manager

Berichtstypen

ARTIKEL 51 - (1) Ermittler je nach Art der Arbeit die Ergebnisse ihrer Arbeit;

a) Verantwortlicher Inspektionsbericht,

b) Überprüfungsbericht,

c) Allgemeiner Lagebericht,

ç) Untersuchungsbericht,

und erkennen sie.

Inspektion

ARTIKEL 52 - (1) Werden die von den Einheiten der Generaldirektion durchgeführten Operationen und Aktivitäten in allen Einheiten der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der internen und externen Gesetzgebung, den Arbeitsgrundsätzen, Verwaltungsmethoden und -grundsätzen der Generaldirektion und durch Aufdeckung fehlerhafter Transaktionen und Handlungen, die der Gesellschaft schaden, einheitlich durchgeführt? Sie wird nach Abschluss der Dienstleistungen und Prozesse regelmäßig von den Inspektoren überprüft, um die Maßnahmen für ihre Korrektur und Beseitigung festzulegen.

Zweck der Inspektion

ARTIKEL 53 - (1) Inspektion im Rahmen der Grundsätze der Aufrechterhaltung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Arbeitsordnung des Unternehmens zum Zweck der Gründung;

a) Sicherstellen, dass die Vorgänge und Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der internen und externen Gesetzgebung, den Grundsätzen der Generaldirektion, den Grundsätzen der Wirtschaft, des Managements und der Technik, den Grundsätzen der Effizienz und Rentabilität sowie der Einheitlichkeit der Gesellschaft in allen Einheiten der Gesellschaft durchgeführt werden;

b) In der Praxis sind Abweichungen von den Plan- und Haushaltszielen, den Rechtsvorschriften, die mit dem Dienst unvereinbar sind, störend und unzureichend in Bezug auf die Ursachen, mit der Ursache und den Ergebnissen ihrer Zusammenstellung, wobei die Generaldirektion und die Praktiker beleuchtet werden und die vorgeschlagenen Rechtsmittel untersucht werden.

c) Feststellung von Mängeln und Mängeln, die dem Unternehmen Schaden zufügen, und Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen und Fehlern,

mit Zweck gemacht.

Verantwortlicher Inspektionsbericht

ARTIKEL 54 - (1) Es wird ein Inspektionsbericht mit Antworten zu Angelegenheiten erstellt, die bei den Inspektionen als fehlerhaft und ungenau befunden wurden und die die von den zuständigen Abteilungen zu korrigierenden Vorgänge bestimmen, einschließlich der Antworten der Inspektoren und der endgültigen Stellungnahme des Inspektors sowie des allgemeinen Status der Einheit.

(2) Auch wenn für jede Einheit ein einziger Inspektionsbericht erstellt werden muss, ist es bei Bedarf möglich, einen Inspektionsbericht mit separaten Antworten für Dienste oder Funktionen zu erstellen.

(3) Inspektionsberichte;

a) Namen, Nachnamen und Beamte der Beamten, deren Operationen inspiziert werden, Datum, an dem sie ab dem Datum ihrer Untersuchung geprüft werden,

b) Welche Elemente der Gesetzgebung sind falsch und unvollständig?

c) Der Bericht wird spätestens innerhalb von 15 Tagen von den betroffenen Personen beantwortet.

ç) Transaktionen, die gesetzlich vorgeschrieben sind,

Angezeigt.

(4) Die beantworteten Berichte werden an den Inspektor zurückgeschickt, nachdem der Supervisor der inspizierten Einheit innerhalb des täglichen Zeitraums den 15 beantwortet hat. Eingehende Berichte werden vom Inspektor durch Hinzufügen der abschließenden Stellungnahme dem Inspektionsausschuss übermittelt.

(5) Wenn die Antworten der Befragten vom Inspektor als ungeeignet erachtet werden, ist auf die offene und rationelle Vorbereitung des endgültigen Gutachtens zu achten.

(6) Die endgültigen Ansichten der Berichte, die der Inspektor aus den erforderlichen Gründen wie Krankheit, Militärdienst oder Auslandspraktikum nicht beantwortet, können von einem vom Präsidenten ernannten Inspektor verfasst werden.

(7) Die Inspektoren folgen den Antwortenden zeitnah von den Befragten. Die Inspektoren werden vom Inspector Board of Directors über die Berichte informiert, die während des Berichtszeitraums nicht ohne berechtigten Grund beantwortet wurden.

(8) Der Inspektionsausschuss legt die Endabnahmeberichte mit Zustimmung des Geschäftsführers vor, sendet sie an die Einheiten der Hauptverwaltung der Generaldirektion und überwacht die Ergebnisse genau.

(9) In Fällen, in denen die Benachrichtigung über den Benachrichtigungsbericht nicht eingesehen werden kann, wird der Fall der durch ein Schreiben inspizierten Einheit mitgeteilt, und eine Kopie dieses Schreibens wird dem Vorsitz des Inspection Board vorgelegt.

İnceleme

ARTIKEL 55 - (1) Hierbei handelt es sich um Studien, die von den Inspektoren durchgeführt wurden, um während der Ausführung der Operationen und Aktivitäten oder in anderen Tätigkeitsbereichen, mit denen das Unternehmen verbunden ist, behördliche und Abhilfemaßnahmen zu einem bestimmten Thema zu unterbreiten.

Bericht überprüfen

ARTIKEL 56 - (1) Inspektionsbericht;

a) die Stellungnahmen und Vorschläge zu den Mängeln bei der Umsetzung der anwendbaren Rechtsvorschriften sowie die wiederherzustellenden Rechtsmittel und Verfahren,

b) die Angelegenheiten, die nicht als notwendig erachtet werden, um mit den Inspektionsberichten in den Inspektionen verknüpft zu werden,

c) Überlegungen zu den verschiedenen von der Generaldirektion geprüften Fragen,

ç) Wenn es keine Situation gibt, die eine strafrechtliche Verfolgung aufgrund der Ermittlungen und Ermittlungen zu Beschwerden und Bekanntmachungen erfordert,

benachrichtigt werden.

(2) Die Inspektionsberichte sind in ausreichender Anzahl unter Berücksichtigung der interessierenden Einheiten angeordnet. Diese Berichte werden vom Leiter des Inspektionsausschusses mit Zustimmung der Generaldirektion an die zuständigen Stellen gesendet.

Allgemeiner Statusbericht

ARTIKEL 57 - (1) Der allgemeine Statusbericht soll dem Inspektionsausschuss besondere Informationen über die Ergebnisse der Inspektionen geben.

(2) Diese Berichte;

a) Kontrollstelle, inspizierte Einheit und schriftliche Berichte,

b) Benachrichtigungs- und Beschwerdeprobleme, Untersuchungs- und Untersuchungsergebnisse,

c) Studienfächer, Prüfungsergebnisse,

ç) Anzahl und Gründe entlassener Beamter und sonstiges Personal,

d) allgemeine Fehler und Auslassungen bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften,

e) Effizienz und Wirtschaftlichkeit der inspizierten Einheit,

f) Angaben zu den Inspektionsphasen der Programme des Inspektionsjahres oder der Vorjahre und zu sonstigen Angelegenheiten, die nach den diesbezüglichen Stellungnahmen für erforderlich gehalten werden,

Es steht geschrieben.

(3) Allgemeine Lageberichte werden in ausreichender Anzahl erstellt und an den Inspektionsausschuss geschickt.

Untersuchung

ARTIKEL 58 - (1) Es handelt sich um eine strafrechtliche, rechtliche, rechtliche und administrative Beurteilung des Status der Maßnahmen und Maßnahmen, die von der Behörde als notwendig erachtet werden, um von den Ermittlungen und Ermittlungen untersucht zu werden, oder der durch Beschwerde und Beschwerde gemeldeten Maßnahmen, der gegen die Behörden anzuwendenden Sanktionen und der zu treffenden Maßnahmen. .

Untersuchungsberichte

ARTIKEL 59 - (1) Die Untersuchungsergebnisse des in den Zentral- und Provinzabteilungen der Generaldirektion tätigen Personals für ihre Handlungen und Transaktionen, die Disziplinarverbrechen gemäß den geltenden Strafgesetzen darstellen, sind mit dem Untersuchungsbericht verknüpft.

(2) Die Ermittler geben Datum und Nummer der Ermittlungsanordnung, die Untersuchungselemente, die Elemente der Straftaten und die Bestimmungen des Gesetzes über die Täter sowie die Disziplinarvergehen der Täter an.

(3) Die Inspektoren erstellen den Untersuchungsbericht und legen ihn nach Abschluss der Untersuchung dem Leiter des Inspektionsausschusses vor.

(4) Sie wird dem Vorsitz des Inspektionsausschusses vorgelegt, um eine ausreichende Anzahl von Exemplaren der eingereichten Untersuchungsberichte an die entsprechenden Stellen zu senden. Der Untersuchungsbericht, der für eine Straftat erstellt wird, die in den Anwendungsbereich von Artikel 3628 des Gesetzes Nr. 17 fällt, wird jedoch direkt von den Inspektoren an die Staatsanwaltschaft gesendet, und eine Kopie wird unverzüglich an die Inspektionsbehörde geschickt.

Berichte des Inspektionsausschusses und der Zentraleinheiten über die Berichte

ARTIKEL 60 - (1) Berichte; Der Vorsitzende wird vom Begleitinspektor oder von einem zu ernennenden Inspektor geprüft. Wenn es Probleme gibt, die behoben oder behoben werden müssen, werden sie schriftlich vom Inspektor angefordert, der den Bericht ausgestellt hat. Falls der Inspektor dem Antrag nicht zustimmt, wird die Genehmigung, in der die Meinung des Vorsitzenden des Inspektionsausschusses zusammen mit der Meinung des Inspektors angegeben wird, vorbereitet und dem Generaldirektor vorgelegt. Die Transaktion wird gemäß der vom General Manager genehmigten Stellungnahme durchgeführt.

(2) Wenn der Bericht von mehr als einem Inspektor erstellt wird und wenn sich die Inspektoren hinsichtlich der Ergebnisse des Berichts unter den Inspektoren unterscheiden, werden diese Unterschiede im Bericht angegeben. Der Bericht wird vom Inspektionsrat geprüft. Die Genehmigung der Stellungnahme des Vorsitzenden des Inspektionsausschusses sowie die unterschiedlichen Auffassungen der Inspektoren werden vorbereitet und dem Generaldirektor vorgelegt. In Übereinstimmung mit dem vom General Manager genehmigten Gutachten wird die Transaktion durchgeführt.

(3) Nach den oben genannten Verfahren werden die Berichte und Anhänge zusammen mit der Genehmigung der Generaldirektion vom Präsidenten an die zuständigen zentralen Stellen oder Behörden gesandt, um erfüllt zu werden.

(4) Die Inspektionsberichte werden spätestens innerhalb von 15-Tagen von den zuständigen Zentraleinheiten geprüft, und die in den Berichten angegebenen Probleme werden an die inspizierte Einheit gesendet. Die inspizierten Einheiten führen so schnell wie möglich die in der Anweisung angegebenen Angelegenheiten an den Inspektionseinheiten der Zentraleinheiten aus. Die zuständigen Zentraleinheiten unterrichten den Inspektionsausschuss von 15 innerhalb des Tages nach ihrer Übergabe in die Inspektionsberichte.

(5) Die Transaktionen und Ergebnisse der Untersuchungs- und Inspektionsberichte werden der Inspektionsbehörde so bald wie möglich von den zuständigen zentralen Stellen mitgeteilt.

(6) Die Inspektionsberichte und die Überprüfungsberichte über die Prozesse, die in den betreffenden Einheiten des Inspektionsausschusses überwacht werden müssen, gehören der Präsidentschaft.

(7) Papiere, die sich auf die Transaktionen beziehen, bei denen die relevanten Einheiten in den Berichten verwendet werden können, werden vom Inspektionsausschuss an den Inspektor gesendet, der den Bericht schreibt, und an den obersten leitenden Mitarbeiter, wenn der Bericht mehreren Inspektoren gehört.

Pflichten und Pflichten der Inspektoren

ARTIKEL 61 - (1) Relevantes Personal und Manager;

a) dem Inspektor in der ersten Aufforderung alle Dokumente, mündlich oder schriftlich, wenn auch vertraulich, alle Transaktionspapiere und -werte, Sachwerte, Bargeld, Wertpapiere und Immobilienvermögen sowie Dokumente und Notizbücher, die das Geld und Geld ersetzen, für deren Aufbewahrung und Schutz sie verantwortlich sind, zu zeigen oder zu übergeben, um ihnen zu helfen, gezählt und geprüft zu werden, um alle Arten von Informationen und Erklärungen zu geben, die von den Inspektoren unverzüglich mündlich oder schriftlich angefordert werden können,

b) die Inspektoren in allen ihren Aufgaben betreffenden Angelegenheiten zu unterstützen und das Hilfspersonal für die Zählung, den Casting und die Registrierung bereitzustellen,

c) der kompetenteste Leiter des Ortes, an dem die Inspektionsdienste ausgeführt werden, einen geeigneten Raum oder einen Arbeitsort des Inspektors zeigen, die erforderlichen Werkzeuge und Ausrüstungen zur Verfügung stellen, um die anderen Erfordernisse seiner Pflicht zu erfüllen, alle Bequemlichkeiten zu zeigen und Unterstützung zu leisten,

ç) Beantwortung der Fragen, die innerhalb der 2-Tage gestellt werden müssen, spätestens bei Inspektion, Untersuchung und Ermittlungen

d) Bei der Fortsetzung der Inspektions-, Ermittlungs- und Ermittlungsarbeiten dürfen die Pflichten mit Ausnahme der Informationen des Inspektors nicht aus Erlaubnisgründen oder aus anderen Gründen belassen werden.

e) Die Verantwortlichen und Bediensteten der Inspektions-, Inspektions- und Ermittlungsabteilungen veranlassen das Personal, seinen Dienst aufgrund seiner Erlaubnis oder aus anderen Gründen aufzugeben, um die Arbeiten der Inspektoren nicht zu beeinträchtigen.

f) beglaubigte Kopien aller Arten von Dokumenten, die von der Inspektion oder den Unterschriften der Behörden verlangt werden,

g) zur Erfüllung der von den Inspektoren gestellten Anforderungen gemäß Ziffer (f) von 13 des dritten Artikels 1,

»um den Inspektoren Zugang zu Datenverarbeitungssystemen, Berichterstellungswerkzeugen, Internet, Intranet und ähnlichen Netzwerken und Datenbanken zu gewähren und die Informationen und Aufzeichnungen in elektronischen, magnetischen und ähnlichen Datenverarbeitungsumgebungen in ihrer mündlichen oder schriftlichen Anfrage zu informieren und zu prüfen,

sind verpflichtet und verpflichtet.

KAPITEL SECHS

Sonstiges und Schlussbestimmungen

Sammeln und andere Rechte

ARTIKEL 62 - (1) Die Ermittler können ihre Kleider per Scheck an den Registrierkassen der Generaldirektion abholen. Dafür erhalten sie ein Scheckheft. Nachdem der Scheck vollständig verwendet wurde, wird er zur Überprüfung an den Inspektionsausschuss zurückgesandt. Wenn die Schecks verloren gehen, wird die Situation sofort dem Inspektionsausschuss gemeldet.

(2) Es ist wichtig, dass das erhaltene Geld den beantragten Betrag nicht übersteigt. Die Übertragung der Unterschlagung im Folgemonat ist bei einer mit der Aufgabe verbundenen Reise nur in den letzten Tagen des Monats sichtbar.

Inspektoratsiegel und -dokumente, Vorrichtungen

ARTIKEL 63 - (1) Die Inspektoren erhalten ein Siegel und ein vom Generaldirektor unterzeichnetes Ausweisdokument.

(2) Inspektoren, Computer, Drucker, Scanner, Taschen und andere Vorrichtungen und Geräte, die erforderlich sind, damit der Beruf am Ende ihrer Nutzungsdauer erneuert werden kann, werden vom Inspektionsausschuss bereitgestellt.

Kommunikation

ARTIKEL 64 - (1) Die Ermittler können in Angelegenheiten, die ihre Aufgaben betreffen, direkt mit öffentlichen Institutionen und Organisationen sowie realen und juristischen Personen kommunizieren. Korrespondenzen in Bezug auf die Präsidentschaft, die zentralen und ausländischen Institutionen der Ministerien und des Auslandes werden auf der Grundlage allgemeiner Grundsätze durch das Inspektionsgremium geführt.

(2) Die Ermittler kommunizieren direkt mit den internen Abteilungen und Behörden des Unternehmens bezüglich Inspektion, Ermittlungen und Ermittlungen.

(3) Die Inspektoren melden dem Inspektorat ihre Ankunft und Abreise per Telegrafie, Fax oder E-Mail.

Arbeitsprinzipien und Verfahren des Inspektionsausschusses

ARTIKEL 65 - (1) In Anwendung dieser Verordnung;

a) Beseitigung von Zögern,

b) Festlegung der Verfahren und Grundsätze hinsichtlich der Art und Weise, der Abschnitte und des Inhalts der zu erstellenden Berichte in den Bereichen Inspektion, Untersuchung und Untersuchung.

c) Festlegung von Inspektions- und Auditrichtlinien zur Information der Inspektoren,

ç) Festlegung der Dauer der Besichtigung der Inspektoren

d) Festlegung der Kriterien zur Sicherstellung der Einheitlichkeit und Koordinierung in der Praxis,

Der Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden wird mit Zustimmung des Generaldirektors und der durch Beschluss des Verwaltungsrats festgelegten Arbeitsprinzipien und -verfahren des Aufsichtsrats festgelegt.

Erworbene Rechte

VORLÄUFIGER ARTIKEL 1 – (1) Die erworbenen Rechte derjenigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung als Inspektoren und Hilfsinspektoren im Vorsitz des Inspektionsausschusses tätig waren, bleiben vorbehalten.

(2) TCDD Taşımacılık A.Ş. (XNUMX) wurde zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in den Bezeichnungen des Inspektors und des stellvertretenden Inspektors in anderen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen zum Inspektor und Inspektor des Inspektionsausschusses ernannt. Es gilt als Inspektor und stellvertretender Inspektor der Generaldirektion des Inspektionsausschusses.

(3) dieser Verordnung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Inspektionsausschusses vom 30 über amtliche Inspektorassistenten und 1 nummerierte offizielle Republik Türkei, veröffentlicht im Amtsblatt der Generaldirektion für interne Revision der Staatsbahnen, die Bestimmungen der Verordnung und die Themen der Kompetenzprüfung fangen.

Arbeitsprinzipien und Verfahren des Inspektionsausschusses

VORLÄUFIGER ARTIKEL 2 - (1) Die Arbeitsverfahren und Grundsätze des Inspektionsausschusses werden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung erlassen.

Geltung

ARTIKEL 66 - (1) Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Exekutive

ARTIKEL 67 - (1) TCDD Taşımacılık A.Ş. Der General Manager führt aus.

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