Barzahlung Support-Zahlungen beginnen

Bargeldgebührenunterstützung startet Zahlungen
Bargeldgebührenunterstützung startet Zahlungen

Zahlungen in Höhe von 39 TL pro Tag an Mitarbeiter, die aufgrund von Coronavirus oder ihrer Arbeit in Urlaub sind, werden ab Freitag, dem 8. Mai, hinterlegt. Um eine Zahlung zu erhalten, muss sich der Arbeitgeber über das Online-SSI-System bewerben

Im Rahmen des vorübergehenden Artikels, der aufgrund des Coronavirus in das Arbeitslosenversicherungsgesetz Nr. 4447 aufgenommen wurde, erhalten Arbeitnehmer, denen freier Urlaub gewährt wird oder die keine Arbeitsbeihilfe erhalten können, eine Barlohnunterstützung. 15 TL pro Tag werden an diejenigen gezahlt, die mit der im Rahmen des Wirtschaftspakets getroffenen Vereinbarung unbezahlten Urlaub erhalten, und an diejenigen, die keine Arbeitslosenversicherung von den nach dem 39.24. März entlassenen Personen erhalten können.

In den letzten 60 Tagen sind keine Servicevertragsbedingungen erforderlich

Ob der Mitarbeiter, der diese Lohnunterstützung beantragen möchte, in den letzten 3 Jahren die Regeln für 600/120 Tage oder 450/60 Tage erfüllt, wird nicht geprüft. Es reicht aus, vor dem 16. April einen Servicevertrag mit dem Mitarbeiter zur Unterstützung abzuschließen.

Der Support wird bis zum 17. Juli fortgesetzt

Das Gesetz über die Unterstützung und Entlassung von Bargeldlöhnen wurde am 17. April 2020 im Amtsblatt veröffentlicht. Daher wird die Bargeldunterstützung für Zeiträume nach dem 17. April gezahlt. Der Antrag wird bis zum 17. Juli fortgesetzt, wenn keine Verlängerungsentscheidung vorliegt. Anträge werden beim Arbeitgeber über das Arbeitgebersystem von SSI gestellt, um von der kostenlosen Lohnunterstützung zu profitieren. Arbeitslose können ihre Bewerbungen über die Website von İŞKUR einreichen. Wer kein Arbeitslosengeld hat, erhält einen direkten Barlohn.

Haushälterinnen können auch von Bargeldgebühren profitieren

Mesut Şenel, Gründer von IFASTURK Financial Consultancy and Auditing, stellte fest, dass diejenigen, die im Ruhestand weiterarbeiten, nicht nur von Arbeitslosengeld und Kurzzeitarbeitsgeld, sondern auch von Geldlohnunterstützung profitieren können. Şenel teilte die folgenden Details über die Unterstützung mit: „Im Rahmen des Anhangs 5510 des Sozialversicherungs- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetzes Nr. 9 können Arbeitnehmer, die mehr als zehn Tage im Monat im häuslichen Dienst arbeiten, auch eine Barausgleichsunterstützung erhalten, wenn sie arbeitslos sind oder Anspruch auf einen kostenlosen Urlaub haben und keine Kurzzeitbeihilfe erhalten können. . Ein Antrag auf Unterstützung der Barlöhne für Arbeitnehmer, die sich in Urlaub befinden, wird von Arbeitgebern gestellt, die diese Personen beschäftigen. Der Antrag für Heimarbeiter muss bis Ende des Monats, in dem der unbezahlte Urlaub gewährt wird, bei den Provinzdirektionen oder Sozialversicherungszentren der Sozialversicherung gemeldet werden. Diejenigen, die während ihrer Arbeit im häuslichen Dienst entlassen wurden, können ihre Anträge persönlich stellen. “

Hibya Nachrichtenagentur

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