Technische Spezifikation des TCDD-Fahrleitungswartungsbusses

Oberleitungswartungsfahrzeug zum Verkauf
Oberleitungswartungsfahrzeug zum Verkauf

0.0.0. Ziel
Diese Spezifikation wurde erstellt, um die technischen Spezifikationen und Bedingungen für den Kauf des Baufahrzeugs festzulegen, das für die Einrichtung und den Betrieb (Messung, Wartung, Reparatur und Einstellung) von stationären Bahnelektrifizierungsanlagen gemäß den Regeln der Technik verwendet werden soll.

0.0.1. Anwendungsbereich
1435 mm wird auf Gleisen mit Standardbreite gemäß den UIC-Standards arbeiten, Fahrleitungssysteme (elektrische Betriebsleitungen), um die gewünschten Leistungen in Bau und Betrieb zu erbringen, werden sich mit ihrer eigenen Zugkraft bewegen, wenn nötig, um die Last zu ziehen, müssen Mitarbeiter und separate Teile das notwendige Material mobil bewegen Diese Norm deckt detaillierte Anforderungen für Fahrleitungsbau- und Wartungsfahrzeuge mit einer Plattform, mindestens einem 4-Tonnen-Kran und einem beweglichen Korb ab, die mit dem Kran verbunden werden können. In dieser Spezifikation wird das Fahrleitungsbau- und -wartungsfahrzeug als AR-FAHRZEUG bezeichnet.

1.0.0. EISENBAHNMERKMALE
Das Fahrzeug muss auf der nachstehend angegebenen Eisenbahnstrecke verkehren.
Linienspanne: 1435 mm
- Transparenz: maximal 15 mm
- Querstangentyp: Eisen, Holz, B55, B58 und B70
- Abstand zwischen den Schwellen: 600 mm - 620 mm
- Schienentypen: 46.303, 49.430 und 60 kg / m
- Verbindungstyp: N, K und HM
- Schienenhang: 1/40
- Minimaler Kurvenradius: 200 m
- Minimaler Shakuli-Kurvenradius: 2000 m
- Höchstgeschwindigkeit: 130 mm
- Maximale Steigung: 25 Promille
- Maximale Achslast: 22,5 Tonnen
- Abstand zwischen Straßenachsen auf zweigleisigen Straßen: 4000 mm - 4500 mm
- Scherentypen: Einfach, Kreuzer, Kreuz,
British, S, Mobile Hub
- Höchstgeschwindigkeit: 250 km / h
- Das Messgerät ist in der Abbildung V648h angegeben.

2.0.0. AUTO-EIGENSCHAFTEN
2.0.1. Das Fahrzeug muss selbstfahrend und in der Lage sein, nachts zu fahren und zu navigieren.
2.0.2. Das Fahrzeug muss 90 km / h in beide Richtungen alleine oder während des Abschleppens fahren können. Es werden Informationen über die maximalen Reisegeschwindigkeiten des Fahrzeugs gemäß den Straßenzuständen gegeben. Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Straßenzustand sind in der Betriebsanleitung anzugeben.
2.0.3. Das Fahrzeug fährt auf allen TCDD-Strecken (Hochgeschwindigkeitszüge, konventionelle Strecken, Nebenstrecken usw.).
2.0.4. Das Fahrzeug kann in allen TCDD-Linien gemäß der Last- und Elektrifizierungsanzeige fahren.
2.0.5. Werkzeuge; In mehreren Leitungssegmenten wird der Verkehr auf der anderen Leitung nicht unterbrochen.
2.0.6. Es werden alle Arten von Außenaufnahmen des Fahrzeugs und dimensionierte Detailaufnahmen einschließlich der Anordnung der Einheiten und der Ausrüstung bereitgestellt. Das Fahrzeug muss über eine ausführliche Betriebs- und Wartungsanleitung verfügen.
2.0.7. Werkzeuge; Es muss über ein Bremssystem gemäß den UIC-Anforderungen verfügen.

2.1.0. Stoßstangen und Gurte
2.1.1. Die Puffer entsprechen den UIC 526-1 und 527-1.
2.1.2. Die maximale Höhe der Stoßfängerachsen vom Schienenkorken beträgt 1065 mm, und bei Radverschleiß beträgt die minimale Höhe 940 mm.
2.1.3. Der Abstand zwischen den Stoßfängerachsen muss 1750 mm betragen.
2.1.4. Streckenhaken und Zurrmittel müssen den Anforderungen der UIC 520,825 und 826 entsprechen.

2.2.0. Radsätze
2.2.1. Die Radsätze müssen den entsprechenden UIC-Steckern entsprechen.
2.2.2. Die Räder müssen monoblockförmig sein. Das Rollkreisprofil muss mit dem Stecker UIC 510-2 übereinstimmen.
2.2.3. Räder werden in R7T-Qualität gefertigt.
2.2.4. Angaben zum Radrollkreisdurchmesser werden gemacht.
2.2.5. Wirksame Aufhängungssysteme werden verwendet, um Vibrationen und Stöße während des Betriebs zu minimieren, und deren Details werden erläutert.
2.2.6. Radabdeckungen sind an beiden Seiten des Fahrzeugs anzubringen.

2.3.0. Motor und Getriebe
2.3.1. Das Fahrzeug wird mit wassergekühlten Dieselmotoren ausgestattet, die mindestens den Abgasnormen EUROII oder EPA Tier2 für den Antrieb aller Systeme entsprechen. Dieser Motor / Motoren mit Service- und Ersatzteilabteilungen in der Türkei
Marken. Die Marke, der Typ und die technischen Spezifikationen des Motors, des Service- und Ersatzteilserviceunternehmens, der Adresse, der Telefonnummer usw. Informationen werden gegeben.
2.3.2. Es muss eine Vorrichtung zur einfachen Bedienung der Motoren bei kaltem Wetter vorhanden sein, und es müssen Informationen darüber vorhanden sein, wie sie bereitgestellt werden.
2.3.3. Dieselmotor (en) müssen mit einem Schutzsystem gegen Gefahren ausgestattet sein und über die Merkmale dieses Systems informiert sein.
2.3.4. Der Luftfilter muss für hohe Beanspruchung ausgelegt sein.
2.3.5. Der Kraftstofftank muss mindestens für den stündlichen Betrieb von 10 ausreichen. Informationen zur Speicherkapazität werden gegeben.
2.3.6. Im Kraftstoffversorgungssystem werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um eine kalte Paraffinierung des Kraftstoffs bei -30 ºC zu verhindern.
2.3.7. Die Form des Fahrzeugantriebsstrangs sowie die Herkunft und Marke der verwendeten Ausrüstung werden in den technischen Unterlagen erläutert.
2.3.8. Wenn das Fahrzeug abgeschleppt oder an ein anderes Fahrzeug geliefert wird, kann der Antriebsstrang einfach und schnell entladen werden. Es werden Informationen zum Funktionsprinzip dieses Systems gegeben.

2.4.0. Bremssystem
2.4.1. Das Fahrzeug wird mit einem wirksamen Druckluftbremssystem ausgestattet, das die UIC-Anforderungen für jedes Rad erfüllt. Das Fahrzeug muss mit einem Fahrzeugbremsventil, einem Serienbremsventil und einem Notbremsventil ausgestattet sein.
2.4.2. Das Fahrzeug muss mit einer Feststellbremse ausgestattet sein, die das Fahrzeug zumindest an einer N 25-Steigung im Stillstand hält.
Die Feststellbremse wird von der Kabine aus gesteuert.
2.4.3. Das Fahrzeug kann von der Lokomotive abgebremst werden, wenn es zum Zug geliefert wird. Bei Bedarf kann das Fahrzeug gebremst werden und die Bremsluft an die hinteren Waggons weiterleiten.
2.4.4. Angaben zum Gewicht der Ladung, des Insassen und der Feststellbremse des Fahrzeugs müssen gemacht werden.
2.4.5. Die Traktionsleistungskurven, die Bremsberechnungen der Druckluftbremsausrüstung, die Kurven und Dokumente sowie das Bremsgewicht und der Bremsprozentsatz werden bereitgestellt und diese Informationen werden in die Fahrzeugkataloge aufgenommen.
2.4.6. Der Hersteller der im Fahrzeug zu verwendenden Druckluft- und Bremsausrüstung ist anzugeben.
Firmen, die mit einer Lizenz arbeiten, werden nicht angeboten.

2.5.0. Druckluftanlage
2.5.1. Bereitstellung der erforderlichen Druckluft für druckluftbetriebene Bremsen und andere Geräte; Es wird genügend Kompressor zur Verfügung stehen.
2.5.2. Im Normalbetrieb werden die Kompressoren deaktiviert, wenn der Luftdruck im Haupttank auf 10 bar ansteigt und schaltet sich automatisch ein, wenn der 8 bar absinkt.
2.5.3. Das System muss mit Sicherheitsventilen geeigneter Kapazität ausgestattet sein.
2.5.4. Der Lufttrockner verhindert, dass Wasser in das System eindringt. Trotzdem wird das in das System eintretende Wasser automatisch abgelassen. Bei Bedarf kann es von Hand entleert werden.
2.5.5. Es werden Informationen über den zu verwendenden Kompressortyp und das Antriebssystem gegeben.
2.5.6. Über der Fahrerkabine befinden sich zweifarbige und druckluftbetriebene Pfeifen (UIC 644), bei denen jeder Knopf separat gesteuert wird.
2.5.7. Die Luftanschlussbuchse muss an beiden Seiten des Fahrzeugs und auf der Plattform angebracht sein, um die druckluftbetriebenen Handwerkzeuge bedienen zu können.

2.6.0. Kabine
2.6.1. Die Kabine muss aus Stahlblech bestehen, geschlossen sein, auf beiden Seiten des Fahrzeugs zugänglich sein und leicht zugänglich sein. Die Position der Kabinentür (en) wird auf den Bildern angezeigt.
2.6.2. Der Innenschallpegel der Kabine muss gemäß UIC 651 so isoliert sein, dass 78 dB nicht überschritten werden.
2.6.3. Die Kabine muss den UIC651-Anforderungen entsprechen und für den Fahrer gut sichtbar sein, damit er das Fahrzeug in beide Richtungen und bei allen Wetterbedingungen fahren kann.
2.6.4. Die in der Kabine erforderlichen Mess- und Kontrollanzeigen müssen auf einem Bedienfeld angebracht sein, das für den Bediener gut sichtbar ist.
2.6.5. Die Intensität der Innenraumbeleuchtung der Kabine muss ausreichend und einstellbar sein.
2.6.6. Um eine ausreichende Heizung, Kühlung und Belüftung zu gewährleisten, befinden sich in der Kabine Heizungs- und Klimaanlagen. Mit diesen Systemen wird sichergestellt, dass die Temperatur in der Kabine + 25 ° C im Bereich von -45 - + 20 ° C Außentemperatur beträgt.
2.6.7. Kabinenfenster müssen vom sicheren Typ sein.
2.6.8. Die Scheiben müssen mit einem Scheibenwischersystem ausgestattet sein, das bei Höchstgeschwindigkeit eine ausreichende Sicht bietet, und mit einem Wassersprühsystem zum Waschen der Scheibe.
2.6.9. An den Kabinenfenstern sind Sonnenblenden angebracht.
2.6.10. Alle Fenster bieten eine sehr gute Isolierung gegen Staub, Schnee und Regen.
2.6.11. Die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben im Kontrollraum müssen elektrisch beheizt und mit heißer Luft geblasen sein, um die Sicht gegen Beschlagen / Einfrieren nicht zu beeinträchtigen.
2.6.12. Toolbox wird in der Kabine zur Verfügung stehen.
2.6.13. Der Fahrersitz muss als Federung hergestellt sein, die an das Gewicht und die Länge des Fahrers angepasst und in alle Richtungen drehbar ist.
2.6.14. Mit Ausnahme des Fahrersitzes müssen sich im Kontrollraum mindestens 5-Sitze für Hilfspersonal befinden.

2.7.0. Elektrische Ausrüstung & Beleuchtung
2.7.1. Die elektrische Ausrüstung wird mit 24V betrieben und das Fahrzeug muss mit Batterien / Batterien mit ausreichender Kapazität ausgestattet sein.
2.7.2. Das Fahrzeug muss mit einem UIC-konformen Front- und Rückprojektor sowie Signallampen ausgestattet sein. Die Beleuchtungsrichtung der Lampen muss entsprechend der Fahrtrichtung wählbar sein.
2.7.3. Das Fahrzeug muss über ein ausreichendes Beleuchtungssystem verfügen, um bei Nachtwartungs- und Bauarbeiten eine hervorragende Sicht zu gewährleisten.
2.7.4. Im Motorraum muss ausreichend Licht für Kontrollen und Eingriffe vorhanden sein.
2.7.5. Das Fahrzeug muss mit einem 240 Kva-Generator ausgestattet sein, um eine feste 400 V / 10V-Wechselstromversorgung bereitzustellen.
2.7.6. Alle Kabel, Leiter und elektrischen Installationen müssen gegen Witterungseinflüsse und andere äußere Einflüsse geschützt sein und IP67 entsprechen.
2.7.7. In der Kabine, auf der Plattform und auf beiden Seiten des Fahrzeugs muss mindestens eine einphasige 220 V- und eine einphasige 3 V-Buchse vorhanden sein.
2.7.8. 1 HD (mindestens 1280p) auf dem Dach der Kabine, damit während der Wartungsarbeiten die Informationen zu den Demontagemessungen auf dem aktuellen Stromabnehmer des Oberleitungssystems auf dem LCD-Monitor in der Kabine angezeigt werden können.Kamerasystem 720p).
2.7.9. 1'er HD in jede Richtung (mindestens 1280p)
720p) -Kamera gefunden und die Route des Fahrzeugs in beide Richtungen, das Bild der Route kann in Farbe auf dem LCD-Monitor in der Kabine angezeigt werden.

2.8.0. Befehl und Sicherheit
2.8.1. Die Start- und Betriebskontrolle des Fahrzeugs muss vom Fahrer aus der Kabine heraus durchgeführt werden.
2.8.2. Bei der Betriebsgeschwindigkeit des Fahrzeugs (0-5 km / h) können die Bewegungen in beide Richtungen, die Traktion, die Bremse, die Winde, die Hupe und die Plattform mit einer drahtlosen Fernbedienung vollständig gesteuert werden.
2.8.3. Vorsichtsmaßnahmen gegen Feuer werden gemäß UIC 642 getroffen, und für die Kabine steht ein nachfüllbarer Feuerlöscher von mindestens 5 kg zur Verfügung.
2.8.4. Alle Türen, Stufen und Griffe des Fahrzeugs entsprechen der UIC 646.
2.8.5. Die Abgase des Fahrzeugs müssen in ausreichender Höhe ausgestoßen werden, um andere in Betrieb befindliche Maschinen nicht zu beeinträchtigen.
2.9.0. Lack Das Bauteil, das äußeren Einflüssen ausgesetzt ist, ist mit Korrosionsschutz- und Decklackfarbe RAL 1003 gelb zu lackieren. Nach Feststellung der physikalischen Eigenschaften des Fahrzeugs das vom TCDD erstellte TCDD-Emblem und der Buchstabe „Catenary Maintenance Station vb etc.“. Aufschriften sind vom Auftragnehmer am Fahrzeug gemäß den Angaben der TCDD anzubringen.

3.0.0. SPEZIELLE GESCHÄFTSFELDER
3.1.0. Mobile Plattform
3.1.1. Die mobile Plattform muss mindestens 5 m² groß sein.
3.1.2. Die Plattformbasis muss in der Lage sein, mindestens 6 Meter Höhe über der Schienenebene zu erreichen.
3.1.3. Die Plattform kann rechts und links von der Straße verlängert werden, indem sie auf beiden Seiten senkrecht zur Straße verschoben wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kante der Plattform mindestens 3 Meter von der Straßenachse entfernt ist, auf der sich das Fahrzeug befindet.
3.1.4. Plattform unter den ungünstigsten Bedingungen vertikale 750 kg. horizontal 500 kg. 6 wird in der Lage sein, Menschen effizient zu befördern.
3.1.5. Die Plattform muss mit einem Hydrauliksystem ausgestattet sein, das mit dem Fahrzeugmotor betrieben wird.
3.1.6. Die Steuerung der Auf- und Abbewegungen der Plattform erfolgt über das Bedienfeld auf der Plattform vor Ort außerhalb der Funkfernbedienung.
3.1.7. Es muss mindestens eine Teleskopleiter zum Auf- und Absteigen der Plattform vorhanden sein.
3.1.8. Es wird eine ausreichende Anzahl von Besichtigern geben, die die Höhe der Plattform und die Bahnachse angeben, um die erforderlichen Fahrleitungsabmessungen vorzunehmen (Demontage der Laufdrahthöhe).
3.1.9. Für die Sicherheit der auf der Plattform arbeitenden Mitarbeiter usw. notwendige Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen. Plattformgeländer müssen nach innen klappbar sein, wenn sie nicht benötigt werden.
3.1.10. Wenn die Plattform geschlossen ist, dürfen die Geländer und ihre Baugruppen nicht aus der Fahrzeugspur herauskommen.

3.2.0. Pantograph
3.2.0. Die Isolationsspannung des Stromabnehmers muss 36 kV betragen.
3.2.1. Das Fahrzeug muss mit einem abnehmbaren Stromabnehmer ausgestattet sein, um die Demontage des Fahrdrahtes während der mit oder ohne Spannung auszuführenden Arbeiten zu messen. Der Stromabnehmer muss eine geregelte Anordnung haben, um die Oberleitung mit einer Druckkraft von 5-7 zu versorgen.
3.2.2. Der 1600 mm und der 1950 mm in UIC-Größe können zusammen mit dem Stromabnehmer beide Öffnungen messen.
3.2.1. Der Stromabnehmer muss mit einem Gerät ausgestattet sein, das die Fahrdrahthöheninformationen an den LCD-Monitor in der Kabine überträgt.

3.3.0. Kran
3.3.1. Die Tragfähigkeit des Krans muss mindestens 4 Tonnen betragen.
3.3.2. Der Drehbereich beträgt 360 Grad und die minimale Hubhöhe 9,5 Meter.
3.3.3. Falls erforderlich, muss der Haken des Krans mit einem kleinen Eimerkübel ausgestattet sein und die Eimervorrichtung muss verfügbar sein.
3.3.4. Bei Bedarf kann der Kranhaken an die 2-Sicherheitsvorrichtung montiert werden und der Korbapparat steht zur Verfügung. Darüber hinaus muss der Korb gemäß der 36 kV-Isolationsspannung isoliert hergestellt werden.

4.0.0. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
4.0.1. Alle Warnungen und Erklärungen zu Fahrzeug- und Messsystemen sowie die Menüs der Geräte an Fahrzeug- und Messsystemen müssen in türkischer Sprache sein.
4.0.2. Die Bieter sind über die Normen zu informieren, die nicht in den Spezifikationen festgelegt sind, und welche Normen sie einhalten werden. Bei den anzuwendenden Normen handelt es sich um die zuletzt veröffentlichten Normen zu diesem Thema, und welche Themen müssen welchen Normen entsprechen. 3 wird innerhalb eines Monats nach Vertragsunterzeichnung in englischer und türkischer Sprache an TCDD geliefert.
4.0.3. Die Systemkalibrierungen werden vom Auftragnehmer vor der vorläufigen Abnahme durchgeführt, und die Funktionalität des gesamten Systems wird von einer unabhängigen internationalen Organisation zertifiziert.
4.0.4. Die Nutzung des Systems während der Realisierung und Durchführung des Projekts wird TCDD kostenlos zur Verfügung gestellt, ohne dass die für die Auswertung der Ergebnisse erforderliche Software und Ausrüstung nachträglich vervollständigt werden muss.
4.0.5. Das metrische System wird als Messsystem verwendet.

4.1.0. Ersatzteile und Werkzeugkasten
4.1.1. Der Bieter garantiert, dass er mindestens 15 Jahre lang Ersatzteile für das angebotene Fahrzeug zur Verfügung stellt.
4.1.2. Alle Werkzeuge und Werkzeuge, die für die Wartung und den Betrieb des Fahrzeugs erforderlich sind, müssen im Fahrzeugpreis enthalten sein, und der Inhalt dieser Werkzeuge muss im Vorschlag klar angegeben sein. Alle Wartungs- und Lockerungsarbeiten, die von den Bedienern durchgeführt werden sollten
Teams und Tools, die die Links straffen können, werden in die Liste aufgenommen.

4.2.0. Kataloge
4.2.1. 3 Betriebs- und Wartungssätze, die in gedruckter und multimedialer Umgebung beim Fahrzeug registriert sind (einschließlich aller Systeme wie Motor, Hydraulik, Pneumatik, Elektrik, Elektronik, Mechanik und Getriebe, spezielle Geschäftsbereiche und Messsysteme).
Ersatzteilkatalog wird mit Anleitung geliefert. Alle Kataloge und Dokumente werden in türkischer Sprache verfasst. Ersatzteilkataloge zeigen alle Teile am Fahrzeug.
4.2.2. Das Unternehmen muss Kataloge mit Original-Teilenummern des Fahrzeugs und anderer werkseitiger Komponenten des Fahrzeugs (Motor, Getriebe, Hydrauliksystem, Pneumatiksystem usw.) bereitstellen.
4.2.3. Reparatur- und Wartungskataloge enthalten detaillierte Anweisungen zur Montage und Demontage von Motor-, Getriebe-, Differential-, Hydraulik- und Pneumatiksystemen sowie Wartungskarten für diese Systeme.
4.2.4. Bedienung In den Wartungs- und Reparaturkatalogen werden die Betriebs- und Wartungsanweisungen für jedes System des Fahrzeugs separat mit detaillierten Abbildungen angegeben. Diese Kataloge müssen mindestens die folgenden Informationen enthalten.
- Detaillierte Einführung des Fahrzeugs und aller Module und Komponenten des Fahrzeugs sowie eine theoretische Erläuterung der Arbeitsprinzipien (mit Angaben zu Größe und Gewicht).
- Alle allgemeinen technischen Merkmale des Fahrzeugs.
- Kurze Funktionsbeschreibungen und Blockdiagramme jeder Einheit des Fahrzeugs.
- Detaillierte elektrische und elektronische Schaltpläne des Fahrzeugs
- Detaillierte Druckluftbremssysteme des Fahrzeugs
- Detaillierte Hydrauliksystemdiagramme des Fahrzeugs
- Detaillierte Kraftstoffsystemdiagramme des Fahrzeugs
- Detaillierte Kühlsystemschemata des Fahrzeugs
- Testmethode jeder Einheit
- Testpunkte jeder Einheit, Einheit und jedes Elements sowie Werte (Spannung, Wellenform, Druck, Strom usw.) an diesen Punkten.
- Diagnose- und Reparaturmethoden, Flussdiagramme und Diagramme zur Fehlerbehebung und Fehlerbehebung.
- Wartungsbedarf und Wartungsintervalle des Fahrzeugs (Wartung, vorbeugende Wartung, regelmäßige Wartung, allgemeine Überholung usw.).
- Für jede Art von Pflege; Anweisungen zur Steuerung, Wartung und zum Austausch von Teilen auf der Grundlage von Einheit, Einheit, Element und Gesamtfahrzeug.
- Liste aller Spezial- und Allzweckwerkzeuge und Testgeräte (Spezialwerkzeuge, allgemeine Werkzeuge, Spezialprüfgeräte, allgemeine Testgeräte usw.), die bei Wartung und Reparatur verwendet werden sollen, sowie detaillierte Dokumente mit Bildern.
- Maßnahmen, die der Bediener bei der Vorbereitung des Fahrzeugs für den Service zu ergreifen hat.
- Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
- Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um das Fahrzeug am Ende des Betriebs kalt zu lassen.
- Mögliche Störungen im Fahrzeug, Hinweise zu diesen Störungen und Eingriffe des Bedieners.
- Höchstgeschwindigkeiten, die das Fahrzeug mit voller Leistung an verschiedenen Rampen und möglicherweise reduzierten Kräften fahren kann
- Radkraft-Geschwindigkeitskurve und Bremskurve des Fahrzeugs.
- Detaillierte Informationen und Anweisungen zu den Geschäftsbereichen des Fahrzeugs und deren Verwendung.
4.2.5. Räder, die Abrieb usw. ausgesetzt sind Detaillierte Fertigungszeichnungen und Reparaturanweisungen der Teile sind bei der Fahrzeugauslieferung in Materialqualität vorzulegen.
4.2.6. Ersatzteilkataloge enthalten alle Einheiten und Teile im Fahrzeug. Kataloge werden mit Bildern erstellt. Teile in den Bildern in den Katalogen werden mit dem zusammengebauten Detail gezeigt. Die Ersatzteilkataloge enthalten die von mindestens 4.2.7 geforderten Informationen.
4.2.7. Die Informationen in den Ersatzteilkatalogen werden in einer multimedialen Umgebung im zeilenweisen Format (ohne Index) mit nur einem Material pro Zeile in elektronischer Form aufbereitet und an die TCDD geliefert (siehe folgende Abbildung).
Beispielregistrierung:
Spalte Nr. 1 …………… ..25 26 ………… .50 51 ………… .75 76 ………… 120 121 ……… .165 166 ……… .195 196 ……… .200
Information Gruppenbild Nr. Gruppenname Teilename 1. Teilenummer 2. Artikel Nr. Artikel Nr. Menge
4.3.0. Leistungstests und Lieferung
4.3.1. Um die Verfahren der vorübergehenden Abnahme durchzuführen, muss der Auftragnehmer, nachdem die Funktionalität des gesamten Systems von einer international akkreditierten unabhängigen Organisation zertifiziert wurde, mindestens 1 ab dem Datum haben, an dem die Fahrzeuge für die vorübergehende Abnahme des Fahrzeugs bereit sind.
Monate vor der TCDD.
4.3.2. Das Fahrzeug muss vom TCDD-Personal im Werk des Herstellers überprüft werden. Wenn das Fahrzeug gemäß den technischen Spezifikationen und dem Vertrag vollständig integriert ist, muss die vorläufige Abnahme vervollständigt und in einem Protokoll dokumentiert werden, das von Vertretern des TCDD und Vertretern des Unternehmens geführt wird.
4.3.3. Das Fahrzeug muss betriebsbereit geliefert werden. Nach der Feststellung von Mängeln und Mängeln, die bei der vorübergehenden Abnahme festgestellt wurden, werden zu Versuchszwecken Arbeiten mit dem Fahrzeug durchgeführt. 7 ist ein erfolgreicher Arbeitstag. Während der Versuchsarbeiten werden die vor und nach der Reparatur durchgeführten Messungen bei der Fahrzeugreparatur überprüft und die Leitung wird überprüft, ob die einschlägigen EN-Normen in die Grenzen gebracht werden können.
wird
4.3.4. Wenn die Testarbeiten erfolgreich sind, werden nach Beantragung durch das Unternehmen bei TCDD die endgültigen Abnahmearbeiten des Fahrzeugs innerhalb von 15 Tagen gestartet. Es ist zwingend erforderlich, dass alle zusammen mit dem Fahrzeug zu liefernden Dokumente, Werkzeuge, Materialien und Materialien geliefert und die Schulungen abgeschlossen wurden, damit die endgültigen Abnahmearbeiten beginnen können.

4.4.0. Technischer Support (Supervisor)
Die Fahrzeuge, die finalisiert und von der TCDD erhalten wurden, werden vom TCDD-Personal verwendet, das für die Wartung geschult und verwendet wurde (nach Ablauf der Garantiezeit). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Arbeiten erfolgreich durchgeführt werden können.
3 hält eine ausreichende Anzahl technischer Sachverständiger (Aufsichtsbehörden) für einen Zeitraum von mindestens einem Monat ab dem Datum, das nach der endgültigen Abnahme und der Übergabe der Fahrzeuge an den TCDD festgelegt wurde, kontinuierlich und kostenlos bereit. Die technischen Experten des Auftragnehmers sind für den Erfolg der von TCDD-Mitarbeitern durchgeführten Arbeiten wie Messung, Bewertung und Systemwartung verantwortlich. Informationen zur Anzahl der zu übermittelnden Aufsichtspersonen werden bereitgestellt.

4.5.0. Ausbildung
4.5.1. Die TCDD-Fahrzeugbetreiber des Unternehmens bieten für mindestens 10 Werktage nach Betrieb und Wartung des Messsystems eine kostenlose Schulung in der Türkei an. In der vorgenannten Zeit Experten
Bediener während des Gebrauchs beaufsichtigen. Am Ende der Schulung wird ein Bericht zwischen Vertretern der TCDD und Vertretern des Unternehmens erstellt.
4.5.2. Falls alle Schulungen in einer anderen Sprache als Türkisch abgehalten werden; Die Firma stellt einen Dolmetscher zur Verfügung. Alle Schulungsnotizen werden sowohl in gedruckter als auch in multimedialer Form in türkischer und englischer Sprache erstellt und geliefert.

4.6.0. Garantie
4.6.1. Für das Fahrzeug wird eine Garantie von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs auf Material- und Herstellungsfehler gewährt.
4.6.2. Fehler innerhalb der Garantiezeit müssen innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Unternehmens behoben werden. Wird diese Frist aus zwingenden Gründen überschritten, so vereinbart die TCDD das Arbeitsprogramm zur Beseitigung der Störung. Wird der Fehler vom Auftragnehmer nicht behoben, wird der Fahrzeugfehler von der TCDD oder 3 von der TCDD behoben. und alle Kosten werden von der Firma übernommen.
4.6.3. Die innerhalb der Gewährleistungsfrist durchzuführenden Mängel und Wartungen sind am Ort des Fahrzeugs vorzunehmen. Ist dies nicht möglich, gehen alle Transportkosten des Fahrzeugs zu Lasten des Auftragnehmers.
4.6.4. Aufgrund des von der Garantie abgedeckten Fehlers wird die Gewährleistungsfrist um die fehlerhafte Frist verlängert.

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