Kayseri Electrification Auction für Ultra abgeschlossen (PRIVATE NEWS)

Ausschreibung zur Elektrifizierung von Kayseri Adana zugunsten von Ultra abgeschlossen: Die Ausschreibung zur Errichtung von Elektrifizierungsanlagen für den Streckenabschnitt Kayseri-Boğazköprü-Ulukışla-Yenice, Mersin-Yenice-Adana-Toprakkale wurde am 01.02.2012 ausgeschrieben. Ultra Tek, das dem Tender den günstigsten Preis bietet. Singen. ve Tic. Das Unternehmen A.Ş war der Gewinner der aus 5 Teilen bestehenden Ausschreibung. Einspruch gegen die Ausschreibung: Şahin Yılmaz Enerji İnş. Engagement Singen. Handeln GmbH. Sti. + Emre Ray Energy Cons. Singen. Handeln GmbH. Şti, der GCC hat seine Korrekturentscheidung bekannt gegeben.

Der Entscheidungstext ist genau so:

Diese Entscheidung wurde dem Kommuniqué gemäß den Bestimmungen des Notification Law No. 7201 mitgeteilt. Die Entscheidung wird zu Informationszwecken veröffentlicht.

ANZAHL DER AMTLICHEN ZEITUNGEN:
OFFIZIELLE GAZETTE-GESCHICHTE:

BESCHLUSS DES ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS
Besprechungsnummer: 2013 / 039
Tagesordnungsnr .: 77
Datum der Entscheidung: 29.05.2013
Beschluss Nr.: 2013 / MK-163


Kläger:
Şahin Yılmaz Energy Const. Taah. San. Tic. GmbH Sti. + Emre Ray Energy Const. San. Tic. GmbH Sti. Joint Venture

Bietkreis:
Generaldirektion der Staatsbahnen

Bewerbungsdatum und -nummer:

Vorbehaltlich der Bewerbung:
Ankara 01.08.2012 über 2012-Datum und 3142 / UY.III-8-Entscheidung des Public Procurement Board. Entscheidung über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, E: 17.04.2013 / 2012 und K: 1611 / 2013 nicht zu veröffentlichen, vom 706

Überprüfung und Bewertung durch die Behörde:

Entscheidung:

Generaldirektion der Staatsbahn Generaldirektion der Abteilung für Werkstoffe in der Geschichte von Tesis Kayseri-Bogazköprü-Ulukışla-Yenice, Mersin-Yenice-Adana-Toprakkale-Elektrifizierungsanlagen für Strichschnitte mit Ausschreibung von Şahin Yılmaz Enerji İnş. Taah. San. Tic. GmbH Sti. + Emre Ray Energy Const. San. Tic. GmbH Sti. Auf Antrag des Joint Ventures mit Beschluss des Public Procurement Board vom 01.02.2012 und 01.08.2012 / UY.III-2012; UM 3142) 1 der Ausschreibung. Ablehnung der Beschwerde nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 4734 betreffend

2) Bestimmung der Korrekturmaßnahme gemäß Artikel 4734 Absatz 10 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 54 in Bezug auf Teile des Angebots II, III und V.

3) IV. zur Ablehnung des Antrags wurde un entschieden.

Auf Ersuchen von Şahin Yılmaz Enerji İnş. Taah. San. Tic. GmbH Sti. + Emre Ray Energy Const. San. Tic. GmbH Sti. In dem von Ankara eingereichten Fall hat Ankara 8. Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 18.01.2013 mit der Nummerierung E: 2012 / 1611… emes Ultra Tek. San. und Tic. Inc. In Übereinstimmung mit Artikel 2577 des Gesetzes Nr. 27 wurde beschlossen, die Ausführung ohne Sicherheiten zu beenden, da die Entscheidung des Board bezüglich der Ablehnung des Antrags auf das von

In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Gerichts haben 28.02.2013 und 2013 / MK-61 die Entscheidung 1-01.08.2012-2012 vom 3142 und XNUMX / UY.III-XNUMX der Vergabekommission in den Abschnitten I, II, III und V der Ausschreibung Ultra Tek getroffen. San. und Tic. Inc. Widerruf des betreffenden Teils des von

2- Gemäß den in der vorgenannten Gerichtsentscheidung dargelegten Gründen in Bezug auf die Abschnitte I, II, III und V des Angebots Ultra Tek. San. und Tic. Um das Angebot des Vorschlags auszuschließen, wird die Korrekturmaßnahme gemäß Artikel 4734 Absatz (b) des Gesetzes Nr. 54, A.Ş festgelegt.

Diesmal Ankara8. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 17.04.2013 vom E: 2012 / 1611 und vom K: 2013 / 706 Da der Kläger berichtete, dass er seinen Fall mit seiner Petition vom 10.04.2013 zurückgezogen hatte, wurde entschieden, dass es keinen Grund gab, über den Fall zu entscheiden, der nicht Gegenstand eines Verzichts war.

In Artikel 138 Absatz 4 der Verfassung ist festgelegt, dass die gesetzgebenden und ausführenden Organe und die Verwaltung verpflichtet sind, die Gerichtsentscheidungen einzuhalten, und dass diese Organe und die Verwaltung die Gerichtsentscheidungen in keiner Weise ändern können und ihre Vollstreckung nicht verzögern können.

Andererseits müssen in Artikel 2577 Absatz 1 der Verwaltungsverfahrensordnung 28 der Staatsrat, die Regionalverwaltungsgerichte und die Verwaltungs- und Steuergerichte dafür sorgen, dass die Verwaltung verpflichtet ist, unverzüglich zu gründen oder zu handeln Die Entscheidung darf dreißig Tage nach der Benachrichtigung der Verwaltung nicht überschreiten.

Entsprechend den Anforderungen des genannten Beschlusses sollte das Public Procurement Board eingerichtet werden.

Aus begründeten Gründen;

1 - Absage des 28.02.2013-Datums und des 2013 / MK-61 der Vergabekommission

2- Basierend auf 01.08.2012 datiert und 2012 / UY.III-3142 des Public Procurement Board, Ultra Tek. San. und Tic. Inc. in Bezug auf das von ihm vorgelegte Arbeitserfahrungszeugnis die Zurückweisung des gemäß Artikel 4734 Artikel 54 Unterabschnitt (c) des XNUMX-Gesetzes eingereichten Klageantrags,

Es wurde einstimmig entschieden.

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