In Deutschland sind die Fahrgäste ihrer Rechte nicht bekannt

In Deutschland kennen die Fahrgäste ihre Rechte nicht: Streiks im Schienenverkehr in Deutschland gehören zum Alltag.

Die im letzten Jahr siebenmal in den Streik getretenen deutschen Bundesbahnen (WB) prüfen weiterhin die Geduld der Bürger.

Fluggäste, die Opfer des Streiks sind, haben in solchen Fällen das Recht, eine Entschädigung zu verlangen oder eine Fahrkarte zurückzuschicken.

Experten sagen, dass viele Passagiere ihre Rechte nicht kennen. Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde muss das Eisenbahnunternehmen bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden die 25 des Ticketpreises und die 50 des Ticketpreises zurückgeben.

Bei der Fahrt mit dem Hochgeschwindigkeitszug (İCE) muss der Ticketpreis nach 30-Minuten reduziert werden. Saison- oder Monatskarteninhaber können auch eine Entschädigung von mehr als einer Stunde beanspruchen.

Passagiere können 1.50 Euro für den Stadtverkehr und 5 Euro für Überlandtransporte berechnen. Wenn klar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde vor Reiseantritt erreicht wird, können Bürger das Ticket zurückgeben und den vollen Betrag verlangen.

Darüber hinaus können die Fahrgäste den Hochgeschwindigkeitszug ohne Aufpreis nutzen, wenn ein Hochgeschwindigkeitszug in die gewünschte Stadt anstelle des regulären Zugs fährt.

Diejenigen, die sich auf eine lange Reise begaben und aufgrund des Streiks auf halbem Weg gestrandet waren, konnten sich auch in einem Hotel in der Stadt niederlassen, in der sie sich aufhielten, und das Hotel für ihre Kosten in Rechnung stellen.

In diesen Fällen reicht es aus, wenn die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Fotokopie des Tickets per Post oder über das DB Travel Center beantragen.

ARCHIV - Ein Mann gehört am 18.10.2014 in München (Bayern) am Hauptbahnhof und einem Bahnsteig auf einem seiner Koffer. Die Lokf¸erergewerkschaft GDL lehnt das neue Tarifangebot der Deutschen Bahn ab und droht mit neuen Streiks. Foto: Tobias Hase / dpa (zu dpa “GDL lehnt Tarifangebot der Bahn ab und droht mit ´langemª Streik” vom 30.04.2015) +++ (c) dpa - Bildfunk +++

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