Verordnung über nicht übertragbare U-Bahn-Einnahmen
Regelung für U-Bahn-Einnahmen ohne Eigentumsübertragung: Falls die U-Bahn-Linien in Istanbul und Ankara ohne Eigentumsübertragung in Betrieb genommen werden und Einnahmen generiert werden, zahlt die übertragende Organisation einen Prozentsatz der Einnahmen. [Mehr ...]