Verordnung über die Bosporus- und İzmit-Bucht-Schiffspassage

Anordnung für die Schiffsübergänge Bosporus und Izmit-Bucht: Die "zusätzlichen Durchgangsbedingungen" der Schiffe, die durch den Bosporus und unter der Golfpassagebrücke im Golf von Izmit fahren, werden von nun an von der Generaldirektion für Meeres- und Binnenwasservorschriften festgelegt.

Die Verordnung zur Änderung der Hafenverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach ist der Kapitän verpflichtet, die Schiffe für sehr häufiges Manövrieren von Schiffen wie Tankschiffen und Abfallaufnahmeschiffen zu übernehmen.

Die Anzahl und Leistung der Schlepper, die von den hoch manövrierfähigen Passagierschiffen benötigt werden, wurde reguliert und die Schlepperbefreiung wurde gewährt, während das Kapitänlimit für die Yachten abgebaut wurde.

Schiffe mit einem Luftzug zwischen 54 und 58 Metern, die durch den Bosporus und unter der Bay Crossing Bridge im Golf von Izmit fahren, und die "zusätzlichen Durchgangsbedingungen", denen die abgeschleppten Schiffe unterliegen, werden nun von der Verwaltung und nicht von der Kommission festgelegt.

In der vorherigen Praxis konnten Schiffe und Schiffe mit einem Luftzug von 54 bis 58 Metern vom Bosporus und 56 bis 60 Metern von der Izmit Bay Crossing Bridge den Bosporus überqueren, vorausgesetzt, die Schlepper der Anzahl und Kraft wurden von der von der Hafenbehörde eingesetzten Kommission begleitet. .

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