Warnung von TCDD an Kunden, die Waggons auf Linien betreiben

Warnung von TCDD an Kunden, die Waggons auf Linien betreiben: Gemäß der Zulassungs- und Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge muss die notariell beglaubigte Kopie der Zulassungsbescheinigung und des Zulassungsformulars der Waggons bis zum 01.06.2016 bei der TCDD-Frachtabteilung eingereicht werden.

Ab dem 01.06.2016 dürfen Waggons, deren Registrierungszertifikat und Registrierungsformular nicht mit einer notariell beglaubigten Kopie geliefert wurden, nicht auf TCDD-Linien betrieben werden.

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