Koordinierungsausschuss für Eisenbahnen

Ein Koordinierungsausschuss für Eisenbahnen wurde eingerichtet: Die Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um einen Koordinierungsausschuss für Eisenbahnen einzurichten, der die für Eisenbahnen erforderlichen Investitionen überwacht. Der Vorstand, der sich aus maximal 7-Mitarbeitern zusammensetzt, plant die erforderlichen Investitionen durch die Zusammenarbeit zwischen Betreibern, Agenturen und Maklern im Eisenbahnsektor.

Es wurde ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, in dem die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des Koordinierungsausschusses für die Eisenbahn festgelegt wurden. Demnach bestimmen der Unterstaatssekretär des Verkehrsministeriums, der Generaldirektor der Eisenbahnverordnung, der Generaldirektor für Infrastrukturinvestitionen, der Generaldirektor der TCDD, der Generaldirektor der TCDD Transportation, der Generaldirektor für die private Eisenbahninfrastruktur und die Eisenbahnbetreiber sowie der Privatsektor, welche aus maximal 7 Personen bestehen. ein leitender Vertreter.

HOCHGESCHWINDIGKEITSPROJEKTE

Der Vorstand sorgt für Harmonie und Zusammenarbeit zwischen Eisenbahninfrastrukturbetreibern, Eisenbahnzugbetreibern, Organisatoren, Kommissaren, Bahnhofs- oder Bahnhofsbetreibern, Agenturen und der Generaldirektion für Eisenbahnregulierung. Der Vorstand, der die Eisenbahnpolitik entwickelt und der Regierung vorlegt, wird Vorschläge für eine nachhaltige Struktur ausarbeiten, indem er den Eisenbahnsektor überwacht. Der Vorstand wird sich auch mit dem Investitionsbedarf im Hochgeschwindigkeitszug- und Eisenbahnsektor befassen und Empfehlungen aussprechen. Der Vorstand trifft sich alle sechs Monate und trifft Entscheidungen über den Sektor.

 

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*