Entschädigungsanspruch bei Verspätung von Fahrgästen auf der Schiene

das Recht auf Entschädigung für Fahrgäste auf der Schiene
das Recht auf Entschädigung für Fahrgäste auf der Schiene

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bereitete eine Verordnung über die Rechte von Fahrgästen vor, die auf der Eisenbahn unterwegs sind. Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Informationen, von der Erstattung von Tickets über die Entschädigung von Fluggästen bei Unfällen bis hin zu Verfahren, die auf nicht geschulte Fluggäste anzuwenden sind.

Vorschriften, die die Rechte derjenigen festlegen, die mit Schienenfahrzeugen in der Türkei reisen werden, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

ARTIKEL 1 - (1) Der Zweck dieser Verordnung ist die Verfahren und Grundsätze für die Bestimmung und Beaufsichtigung der auf der Schiene fahrenden Fahrgäste vor, während, nach und nach den Unfällen und Zwischenfällen, die sich auf sie auswirken, den Bedingungen, unter denen diese Rechte gelten, und den Verpflichtungen der Organisationen, die Dienstleistungen für die Fahrgäste erbringen, zu regeln.

Anwendungsbereich

ARTIKEL 2 - (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung betreffen die Fluggäste, die über ein Reisedokument im nationalen Eisenbahninfrastrukturnetz verfügen, sowie die Eisenbahnzugbetreiber, Agenturen, Gar- und Stationsbetreiber, die sie bedienen.

(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung;

a) öffentliche Schienenverkehrsdienste, die unabhängig vom nationalen Eisenbahninfrastrukturnetz sind und diejenigen Dienstleistungen erbringen, die Eisenbahninfrastrukturen erbringen, um den internen Personenverkehr eines bestimmten Unternehmens oder einer bestimmten Organisation zu gewährleisten,

b) Dienstbereiche und Dienstleister auf den Infrastrukturen, die unabhängig vom nationalen Eisenbahninfrastrukturnetz sind, wie z. B. touristische, historische, Unterhaltungs-, Museumsausstellungen, Aufführungen und ähnliche Zwecke;

c) Nahverkehrsdienste im nationalen Eisenbahninfrastrukturnetz

Es deckt nicht.

Unterstützung

ARTIKEL 3 - (1) Diese Verordnung; 10 / 7 / 2018 30474 Nr. 1, veröffentlicht auf der Präsidentschaft des Vorsitzes des Präsidialdekrets 478 des ersten Absatzes des Artikels (c), basiert auf Unterabsatz.

Begriffsbestimmungen

ARTIKEL 4 - (1) In Anwendung dieser Verordnung;

a) Agentur: im Bereich des Eisenbahnverkehrs; ein Handelsvertreter, ein Handelsvertreter, ein Verkaufsvertreter oder ein Nichthaftender, beispielsweise ein Vertrag auf der Grundlage eines Vertrages, der auf einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Region in einem oder mehreren Eisenbahnzugbetreibern basiert, um Verträge abzuwickeln, die mit diesen in Verbindung stehen und im Auftrag von ihnen einen Vertrag über die Vertragserfüllung abschließen, und das Ministerium von natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmen,

b) Transferticket: Ticket oder Tickets für einen Beförderungsvertrag in einem aufeinander folgenden Eisenbahnverkehrsdienst, der von einem oder mehreren Eisenbahnzugbetreibern angeboten wird.

c) Käufer: Die Person, an die das im Gepäckschein angegebene Gepäck zugestellt werden soll.

d) Fahrzeug: Kinderwagen, Fahrrad und / oder Motorräder, die mit dem Zug befördert werden, den der Passagier befördert,

d) Gepäck: Das Reisedokument, das Volumen, Größe und Gewicht, das der Passagier nicht mitführen kann, aber am Ende der Reise am Zielort verwendet werden muss.

e) Gepäcktransportschein: Das vom Eisenbahnzugbetreiber für den Gepäcktransport ausgestellte Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Gepäck vom Passagier abgeholt wurde.

f) Gepäckausweis: Das Dokument, aus dem hervorgeht, zu welchem ​​Passagier das Gepäck gehört.

g) Minister: Minister für Verkehr und Infrastruktur

ğ) Ministerium: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur,

h) Nahverkehr: Ein Stadtzentrum oder ein Stadtgebiet, das an das nationale Eisenbahninfrastrukturnetz angeschlossen ist, den Personentransport mit U-Bahn, Stadtbahn und ähnlichen Systemen zwischen den Provinzen und den umliegenden Regionen.

i) Ticket: Reisedokument,

i) Eisenbahninfrastrukturbetreiber: Öffentliche juristische Personen und Unternehmen, die vom Ministerium zum sicheren Betrieb der Eisenbahninfrastruktur und zur Erbringung der Dienstleistungen von Eisenbahnzugbetreibern ermächtigt sind.

j) Generaldirektion für Regulierungsfragen im Eisenbahnverkehr: Die für die Durchführung der vom Ministerium gemäß dieser Verordnung durchzuführenden Arbeiten und Tätigkeiten zuständige Dienststelle des Ministeriums,

k) Eisenbahnsystem: Die strukturellen und operativen Subsysteme der gesamten Eisenbahnprozesse sowie deren Betrieb und Management.

l) Eisenbahnzugbetreiber: Öffentliche juristische Personen und Unternehmen, die vom Ministerium für die Beförderung von Fracht- und / oder Personenbeförderungen im nationalen Eisenbahninfrastrukturnetz zugelassen sind.

m) Handgepäck: Gepäckstück mit der Größe und dem Gewicht, das vom Eisenbahnzugbetreiber festgelegt wurde und in dem der Passagier unter seiner eigenen Kontrolle und Verantwortung steht, in dem Wagen, den er befördert.

n) Menschen mit Behinderungen und / oder eingeschränkter Mobilität: Besondere Betreuung und Anpassung der Dienste an alle Passagiere mit Einschränkungen des Transportdienstes aufgrund des Verlusts von permanenten oder temporären körperlichen oder geistigen, geistigen und sensorischen Fähigkeiten auf verschiedenen Ebenen. wer braucht

o) Güter: Ohne den Passagier im Zug können transportable, nicht gewerbliche Gegenstände in dem vom Eisenbahnzugbetreiber festgelegten Volumen, Größe, Gewicht und der Vielfalt befördert werden.

ö) Bahnhof: Großer Bahnhof, an dem die Bedürfnisse der Bahnreisen weitgehend erfüllt werden.

p) Stations- und Stationsbetreiber: Öffentliche juristische Personen und Unternehmen, die vom Ministerium für den Betrieb einer Garne oder einer Station autorisiert sind.

r) Verspätung: Die Differenz zwischen der erwarteten Ankunftszeit und der tatsächlichen / tatsächlichen Ankunftszeit gemäß dem veröffentlichten Zeitplan.

s) Versender: die Person, die die Waren liefert, den Käufer identifiziert und das Gepäcktransportdokument unterschreibt.

ş) Bahnhof: Die Orte, an denen die verkehrsrelevanten Dienstleistungen von TCDD ausgeführt werden, die Eisenbahn und Einrichtungen zum Transport von Passagieren und / oder Fracht.

t) Unfall: Eine ungewollte, unerwartete, plötzliche und unbeabsichtigte Ereignis- oder Ereigniskette mit schädlichen Folgen wie Materialschaden, Tod, Verletzung,

u) Ereignis: Unvorhergesehene, unerwartete Situationen außerhalb der Unfalldefinition, die den Betrieb und / oder die Sicherheit des Eisenbahnsystems beeinträchtigen.

ü) Reservierung: Vor der Reise erhält der Passagier das Reiserecht, indem er eine Reservierung im Zug vornimmt und diese schriftlich oder elektronisch dokumentiert.

v) RID: Verordnung über die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn,

y) Reisedokument: Papier und / oder elektronisch reguliert und gemäß den geltenden Gesetzen unter den für die beantragte Reise festgelegten Bedingungen aufgezeichnet; ein Ticket, das für eine oder mehrere Fahrten eine Gebühr, Gültigkeitsbedingungen und Sonderkonditionen enthält,

z) Öffentlicher Personennahverkehr (Stadtbahn): ein Stadtzentrum oder ein Stadtgebiet, das nicht an das nationale Eisenbahninfrastrukturnetz angeschlossen ist, Schienentransportdienste, die von Schienensystemen wie U-Bahnen, Straßenbahnen, Vororten und ähnlichem erbracht werden, um den Verkehrsbedarf zwischen den Provinzen und den umliegenden Regionen zu decken.

aa) Transportunternehmen: Öffentliche juristische Personen und Unternehmen, die andere Transportleistungen als Eisenbahnzugbetreiber erbringen,

bb) Beförderungsvertrag: der Vertrag über die kostenlose oder unentgeltliche Beförderung von Waren zwischen dem Eisenbahnzugbetreiber oder dem Vertreter oder dem Passagier oder Absender.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*