Republik Türkei Generaldirektion der Staatsbahnen Transport Joint Stock Company Disziplinar Supervisors Verordnung.
TCDD Transportation Co. Von der Generaldirektion:
Turkish State Railways TRANSPORT CORPORATION GENERALDIREKTION DER DISZIPLINAR Reglement über die sind
Ziel
ARTIKEL 1 - (1) Ziel dieser Verordnung ist es, die Disziplinaraufsichtsbehörden der zentralen Organisation der TCDD Transport Corporation und das in der Zentrale und in den Provinzorganisationen tätige Personal zu bestimmen.
Anwendungsbereich
ARTIKEL 2 - (1) Diese Verordnung enthält die zentrale Organisation und die verbundenen Organisationen der TCDD Transportation Joint Stock Company sowie die Provinzorganisation von 22 / 1 / 1990 vom und das 399-Gesetzesdekret Nr. 3 Artikel 3 (b) und (c) der gemäß den Unterabschnitten tätigen Beamten. Über.
Unterstützung
ARTIKEL 3 - (1) Diese Verordnung, Artikel 14 des Gesetzes über Beamte von 7 / 1965 / 657 und nummerierte 124, Artikel 22 / 1 / 1990 von 399 und 44 und 17 und 9 / XNUM Es wurde auf der Grundlage von Artikel 1982 der Verordnung über Disziplinarkommissionen und Disziplinaraufsichtsbehörden erarbeitet, die vom Verwaltungsrat in Kraft gesetzt wurde.
Begriffsbestimmungen
ARTIKEL 4 - (1) In dieser Verordnung;
a) Disziplinaraufseher: Disziplin- und Oberste Disziplinaraufseher, deren Titel in den dieser Verordnung beigefügten Tabellen aufgeführt sind,
b) Zentrale Organisation: TCDD Taşımacılık A.Ş. Die zentrale Organisation der Generaldirektion
c) Mit dem Zentrum verbundene Einrichtungen: Direktion Eisenbahnfabrik Ankara, Direktion Schulungs- und Prüfungszentrum Eskişehir, Direktion Adapazarı, Ankara, Eskişehir, Direktion Fahrzeugabholung Sivas,
d) Personal: Personal, das (I) nummeriertem Personal unterstellt ist, das in Klausel 399 (b) des Dekretsgesetzes Nr. 3 angegeben ist, und Vertragspersonal, das der (II) nummerierten Klausel in (c) unterliegt.
d) Provinzorganisation: Regionaldirektionen, Hochgeschwindigkeitszug (YHT) und Marmaray-Betriebsdirektionen,
e) Die Republik Türkei Staatsbahnen TCDD Transport Inc:. Generaldirektion für Transport Joint Stock Company,
f) Personal, das der Tabelle I unterliegt: Personal im Sinne von Artikel 399 Buchstabe b des Dekrets Nr. 3,
g) Personal, das der Tabelle II unterliegt: Vertragspersonal im Sinne von Artikel 399 Buchstabe c des Gesetzesdekretes Nr. 3,
drückt aus
Aufsichtspersonen
ARTIKEL 5 - (1) Die disziplinarischen und leitenden Disziplinaraufsichtsbehörden der Zentralorganisation der TCDD Transportation Corporation, das der Zentralorganisation und der Provinzorganisation angeschlossene Personal sind in den Tabellen Anhang-1 und Anhang-2 aufgeführt, die dieser Verordnung beigefügt sind.
Rechtsvorschriften, die im Hinblick auf die Grundsätze und Verfahren der Disziplin anzuwenden sind
ARTIKEL 6 - (1) In Fällen, in denen diese Verordnung keine Bestimmung enthält, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Beamte Nr.
Aufgehobene Verordnung
ARTIKEL 7 - (1) vom 7 und nummeriert 1 2017 Amtsblatt der Republik Türkei State Railways Transportation Co. Die Verordnung über die Disziplinarleiter der Generaldirektion wurde aufgehoben.
Geltung
ARTIKEL 8 - (1) Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Exekutive
ARTIKEL 9 - (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom General Manager der TCDD Transportation Corporation ausgeführt.
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