AYM lehnt die Channel Istanbul-Anwendung von CHP ab

Kanal istanbul
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Das Verfassungsgericht (AYM) lehnte den Antrag auf Einstellung der Exekutive einstimmig ab und diskutierte die Anträge des Vorsitzenden der Cumhuriyet Halk Party (CHP), Ergin Altay, Özgür Özel und Engin Özkoç, sowie 139 Abgeordnete des Kanals Istanbul.

CHP hat den Satz „… Kanal Istanbul und ähnliche Wasserstraßenprojekte…“, der dem „Gesetz über die Umsetzung bestimmter Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Build-Operate-Transfer-Modells“ (im Rahmen des Build-Operate-Government-Modells) hinzugefügt wurde, durch einen Antrag bei AYM im Jahr 2018 gestrichen. er hatte gewollt.

Bei der Erörterung des Antrags der KWK betonte die AYM, dass die Wasserstraße durch die Entscheidung des Zonenplans, der das Regulierungsverfahren der Verwaltung darstellt, künstlich geschaffen worden sei und tatsächlich Teil des Zonenplans sei, und erklärte, dass die Klage beim Antrag der Verwaltungsgerichte auf Aufhebung des Zonenplans eingereicht werden könne.

AYM erklärte: „Die Festlegung der Realisierungsmethode für Kanal Istanbul und ähnliche Wasserstraßenprojekte liegt im Ermessen des Gesetzgebers.“ Das zu stornierende Gesetz verfolgt keinen anderen Zweck als das öffentliche Interesse und entschied, dass dieser Artikel nicht gegen die Verfassung verstößt.

"Im Ermessen des Gesetzgebers"

Im Bewertungsabschnitt der Entscheidung wurden folgende Aussagen getroffen: „Im 47. Artikel der Verfassung wird festgelegt, welche der Investitionen und Dienstleistungen durch privatrechtliche Verträge von realen oder juristischen Personen bestimmt werden und nach welcher Methode oder Methode und durch welche Art von privatrechtlichen Verträgen diese Dienstleistungen und Dienstleistungen realisiert werden. Es gibt keine Einschränkung für das Problem.

„Mit der Regel, die Gegenstand der Klage ist, wurde entschieden, dass Kanal Istanbul und ähnliche Wasserstraßenprojekte durch die Zuweisung von Kapitalgesellschaften oder ausländischen Unternehmen im Rahmen des Build-Operate-Transfer-Modells realisiert werden. Es ist klar, dass die Art der Durchführung der Projekte und die Befugnis zur Festlegung der Vertragsverfahren und -grundsätze im Ermessen des Gesetzgebers liegen, sofern die verfassungsrechtlichen Garantien eingehalten werden.

"Es gibt nichts, was dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft."

„Die Regel regelt keinen Bereich, in dem die Verwendung der Ressourcen und des Kapitals des Privatsektors verfassungsrechtlich beschränkt ist. In diesem Zusammenhang kann der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Kanal Istanbul und ähnliche Wasserstraßenprojekte eine hohe Finanzierung und fortschrittliche Technologie erfordern, diese Projekte schnell, effektiv und effizient im Einklang mit fortschrittlicher Technologie, den heutigen Bedürfnissen und Bedingungen realisieren und bei Projekten von der Erfahrung und dem Kapital des Privatsektors profitieren. Es versteht sich, dass es darauf abzielt, gesenkt zu werden. Dieser Zweck hat keine Richtung, die dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft.

„In der Petition der Klage wurde behauptet, Kanal Istanbul sei wegen seiner negativen Auswirkungen auf die Umwelt gegen die Verfassung, aber in der Regel wurde nur die Methode zur Realisierung des genannten Projekts festgelegt. Regel; Es enthält keine Inhalte oder Inhalte, die den Nachweis der Umweltauswirkungen des Projekts, der erforderlichen Arbeiten in dieser Richtung, des Umweltschutzes und der Vermeidung von Umweltverschmutzung verhindern. Die Regel beseitigt nicht die Verpflichtung, bei der Realisierung des Projekts in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und Regeln für den Umweltschutz zu handeln.

„Darüber hinaus besteht kein Hindernis für die Einreichung einer Klage gegen den Verwaltungszonenplan, in dem die Wasserstraße angelegt wird.

„In diesem Zusammenhang wurde bewertet, dass die Festlegung der Realisierungsmethode für Kanal Istanbul und ähnliche Wasserstraßenprojekte im Ermessen des Gesetzgebers liegt, und es wurde nicht festgestellt, dass die Regel einen anderen Zweck als das öffentliche Interesse sieht.

Der Oberste Gerichtshof lehnte Anträge auf Löschung der Erklärung und Aussetzung der Vollstreckung aus den genannten Gründen einstimmig ab.

Der Gesetzesartikel, den das BHKW um die Stornierung bat, lautete wie folgt:

"Umfang

Artikel 2 (geänderter erster Absatz: Art. 24/11/1994 - 4047/1) Dieses Gesetz, Brücke, Tunnel, Damm, Bewässerungs-, Trink- und Versorgungswasser, Kläranlage, Kanalisation, Kommunikation, Kongresszentrum, Kultur- und Tourismusinvestitionen , Gewerbebauten und -einrichtungen, Sportanlagen, Schlafsäle, Themenparks, Fischerunterkünfte, Silo- und Lagereinrichtungen, geothermische Einrichtungen und Heizsysteme auf der Basis von Abwärme (Zusatzausdruck: 20/12/1999 - 4493/1 Art.) Übertragungs-, Verteilungs- und Handelsminen und -unternehmen, Fabriken und ähnliche Einrichtungen, Investitionen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, Autobahn, intensiver Verkehr, Eisenbahn- und Schienensysteme, Bahnhof und Bahnhöfe, Seilbahn- und Skiliftanlagen, Logistikzentrum, Tiefgarage und oberirdische Parkplätze sowie zivile Nutzung bestimmt für See- und Flughäfen und Häfen, Fracht- und / oder Passagier- und Yachthäfen und -komplexe, Kanal Istanbul und ähnliche Wasserstraßenprojekte, Grenztore und Zollstellen, Nationalpark (ohne Sondergesetz), Naturpark, Naturschutzgebiet und Wildnis Es behandelt die Verfahren und Grundsätze für die Zuweisung von Kapitalgesellschaften oder ausländischen Unternehmen im Rahmen des Build-Operate-Transfer-Modells in den Bereichen Gebäude und Einrichtungen, Großhändler und ähnliche Investitionen und Dienstleistungen, die in den Plänen im Bereich Schutz und Entwicklung vorgesehen sind.

Die Realisierung der im ersten Absatz festgelegten Investitionen und Dienstleistungen durch die Unternehmen oder ausländischen Unternehmen gemäß diesem Gesetz stellt eine Ausnahme von den Gesetzen in Bezug auf die Investitionen und Dienstleistungen dar, die von der zuständigen Öffentlichkeit und den Institutionen (einschließlich der öffentlichen Wirtschaftsunternehmen) zu betrachten sind. “

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