Die Kurzarbeitszulage wurde im Rahmen der Coronavirus-Maßnahmen überarbeitet

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In der Kurzarbeitszeit wurden 600 Tage von 450 auf 120 Tage auf 60 Tage reduziert. Für Unternehmen, die von der Epidemie betroffen sind, wurden Anträge auf "Kurzzeitarbeitsgeld" gestellt. Anträge werden über elektronische Medien bei İŞKUR gestellt.

Kurzarbeitsgeldantrag für Arbeitgeber

Damit sich der Arbeitgeber bewerben kann; Die wöchentliche Arbeitszeit am Arbeitsplatz sollte vorübergehend um mindestens ein Drittel verkürzt werden, oder der Betrieb am Arbeitsplatz sollte unabhängig von der Kontinuitätsbedingung für mindestens vier Wochen unterbrochen werden.

Kurzarbeitsgeldantrag für Arbeitnehmer

Damit der Arbeitnehmer eine Zahlung erhalten kann, unterliegt er den letzten 120 Tagen des Dienstvertrags vor Beginn der Kurzarbeit und hat in den letzten 3 Jahren mindestens 450 Tage bezahlt.

 

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