Das Innenministerium gab eine neue Erklärung zu den Maßnahmen des Koronavirus ab. Die Erklärung des Ministeriums lautet wie folgt:
Im Rahmen von Corona-Virus-Maßnahmen; Ab dem 08.04.2020 um 16.00 Uhr in 45 Provinzen; Quarantäneanträge werden in 2 Siedlungen gestellt, darunter 6 Bezirkszentren, 92 Städte, 47 Dörfer, 9 Stadtteile und 156 Weiler. Der Quarantäneantrag wurde in 5 Siedlungen in 6 Provinzen eingestellt.
Quarantäneimplementierungen werden mit der Entscheidung der Provinz- und Distrikthygieneausschüsse unter dem Vorsitz der örtlichen Verwaltungsbeamten durchgeführt. Diese Praktiken dienen Vorsichtsmaßnahmen und wurden getroffen, um zu verhindern, dass sich die Koronavirus-Epidemie ausbreitet und das Leben unserer Bürger bedroht, und um soziale Isolation in den Siedlungen zu gewährleisten.
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