Neue Maßnahmen für Koronarviren an Baustellen

Es wurden neue Coronavirus-Maßnahmen festgelegt, die an den Pflanzen zu ergreifen sind
Es wurden neue Coronavirus-Maßnahmen festgelegt, die an den Pflanzen zu ergreifen sind

Das Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste hat Leitlinien zu Maßnahmen veröffentlicht, die auf den Baustellen im Rahmen der Bekämpfung des neuen Coronavirus (Kovid-19) zu ergreifen sind.

Der 19-Punkte-Leitfaden, der von der Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz veröffentlicht wurde, wurde den Mitarbeitern vor Ort und den Arbeitsschutzfachleuten zur Kenntnis gebracht.

In dem Leitfaden, der alle Maßnahmen mit dem Titel „Schutz vor neuen Arten von Koronarinfusionen in 19 Schritten auf Baustellen“ enthält, wurde betont, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die am Arbeitsplatz ergriffenen Maßnahmen informieren sollte.

Es wurde berichtet, dass die auf den Baustellen mit mehr als einem Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen auf die Zusammenarbeit und Koordinierung achten und einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den Arbeitgebern gewährleisten sollten.

Im Handbuch sind die Maßnahmen aufgeführt, die Arbeitgeber berücksichtigen sollten:

  • Die vorhandenen Notfallpläne und Risikobewertungen werden aktualisiert. Wenn das Coronavirus bei den Mitarbeitern festgestellt wird, wird auch der zu entwickelnde Aktionsplan aufgenommen.
  • Angestellte Mitarbeiter und ihre Verantwortlichkeiten werden festgelegt. Die koordinierte Arbeit wird beibehalten.
  • Notwendige Maßnahmen sind geplant, um das Risiko der Mitarbeiter zu minimieren.
  • Bei der Festlegung und Durchführung der Maßnahmen werden die Meinungen der Arbeitsschutzfachkräfte und Mitarbeiter berücksichtigt.
  • Große Arbeitsteams werden in kleine Einheiten aufgeteilt und die soziale Distanzregel angewendet.
  • Es wird ein Arbeitsplan erstellt, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten mit der geringsten Anzahl von Mitarbeitern durchgeführt werden. Das Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Mitarbeitern wird gewährleistet.
  • Das Leben der Mitarbeiter wird nicht beeinträchtigt und durch angemessene Planung und geeignete Maßnahmen verhindert.
  • Das Fieber der Mitarbeiter wird am Morgen vor der Arbeit und vor dem Mittagessen gemessen. Personen mit hohem Fieber werden an den Arbeitsarzt verwiesen.
  • Die Mitarbeiter werden regelmäßig über die zu treffenden Maßnahmen informiert.
  • Die Hygienevorschriften werden eingehalten. Sofern nicht vorgeschrieben, werden Besucher von der Baustelle ausgeschlossen.
  • Die Meetings werden remote mit Methoden wie Videokonferenzen abgehalten.
  • Den Mitarbeitern wird die Möglichkeit gegeben, persönliche Schutzausrüstung gemäß den Standards und der Arbeit zu verwenden.
  • Mitarbeiter mit Anzeichen von Coronavirus tragen die Maske und werden zur nächsten Gesundheitseinrichtung gebracht.

In der Anleitung sind die zu berücksichtigenden Maßnahmen in Bezug auf die Speisesäle und Ruhebereiche auf den Baustellen wie folgt aufgeführt:

  • In öffentlichen Bereichen sollten Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen die soziale Distanz getroffen werden.
  • Die Mitarbeiter sollten Zugang zu Desinfektionsmittel und Wasserseife haben.
  • Regelmäßige Belüftung sollte erfolgen.
  • Die Hygienevorschriften für den Lebensmittelbedarf sollten beachtet werden.
  • In Bereichen, in denen Materialien gelagert werden, sollten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
  • Maßnahmen im ganzen Land sollten nicht verletzt werden.

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