Das Innenministerium hat die Reisebeschränkungen in 9 Städten aufgehoben

Das Innenministerium hob die Reisebeschränkungen in der Provinz auf
Das Innenministerium hob die Reisebeschränkungen in der Provinz auf

In dem Rundschreiben des Innenministeriums an Gouvernorate, ständigen und physischen Kontakt, Atmung usw. auf der ganzen Welt. Es wurde festgestellt, dass die neue Art der Coronavirus-Epidemie (Covid-19), die die Anzahl der durch eine sehr schnelle Übertragung infizierten Personen erhöht, von entscheidender Bedeutung ist, um die soziale Mobilität und den zwischenmenschlichen Kontakt zu verringern und soziale Isolation zu gewährleisten, um das Risiko der öffentlichen Gesundheit zu bewältigen.

In dem Rundschreiben wurde festgestellt, dass andernfalls die Ausbreitung des Virus die Anzahl der Fälle und die Anzahl der Personen, die eine Behandlung benötigen würden, beschleunigen und erhöhen würde, was zu einer ernsthaften Verschlechterung der öffentlichen Gesundheit und der öffentlichen Ordnung führen würde.

Um soziale Isolation durch Verringerung der sozialen Mobilität und des menschlichen Kontakts mit dem zuvor gesendeten Rundschreiben zu gewährleisten, sind 30 Städte mit Metropolenstatus und alle Ein- und Ausfahrten auf dem Land-, Luft- und Seeweg in Zonguldak für 15 Tage beschränkt. Der Zeitraum der Beschränkung ist Montag, der 04. Mai. Es wurde daran erinnert, dass es bis 24.00 Uhr verlängert wurde.

In Übereinstimmung mit den vorherigen Entscheidungen hob das Ministerium die Einreise- / Ausreisebeschränkungen in den Provinzen Aydın, Antalya, Erzurum, Hatay, Malatya, Mersin und Muğla auf und entfernte Adana, Ankara, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Eskişehir, Gaziantep, İstanbul, İstanbul Die Beschränkung gilt für alle Ein- und Ausgänge in die Provinzen Kocaeli, Konya, Manisa, Mardin, Ordu, Sakarya, Samsun, lanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak ab Montag, 4. Mai 2020, 24.00 Uhr, Dienstag, 19. Mai 2020, 24.00 Uhr Es wurde daran erinnert, dass vorübergehend beschlossen wurde, bis fortzufahren.

Die laufende Umsetzung der Maßnahmen zur Beschränkung der Ein- und Ausreise in die Stadt wurde im Präsidialkabinett bewertet, das heute unter dem Vorsitz von Präsident Recep Tayyip Erdoğan stattfand. Aufgrund der Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wurde festgestellt, dass die folgenden Entscheidungen unter Berücksichtigung der positiven Entwicklungen wie der Zunahme der Fälle und der Abnahme der Auswirkungen der Epidemie, der Zunahme der Anzahl der Fälle, die sich verbessert haben, der Intensivpflege und der Abnahme der Zahl der intubierten Patienten getroffen wurden.

Demnach;

1- Die Reisebeschränkungen für Städte in den Provinzen Adana, Denizli, Diyarbakır, Kahramanmaraş, Mardin, Ordu, Şanlıurfa, Tekirdağ und Trabzon wurden am Montag, den 11.05.2020 ab 24.00 Uhr aufgehoben.

2- In den Provinzen Ankara, Balıkesir, Bursa, Eskişehir, Gaziantep, Istanbul, Izmir, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Sakarya, Samsun, Van und Zonguldak gelten weiterhin Beschränkungen für die Ein- und Ausreise in die Stadt.

In diesem Zusammenhang werden die notwendigen Entscheidungen von den Gouverneuren in den Provinzen Adana, Denizli, Diyarbakır, Kahramanmaraş, Mardin, Ordu, Şanlıurfa, Tekirdağ und Trabzon gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zur Aufhebung der Einreise- / Ausreisebeschränkungen der Stadt dringend getroffen.

In unseren 15 Provinzen, in denen die Beschränkung der Ein- und Ausreise in die Stadt weiterhin besteht, werden in der Praxis im Rahmen der in unserem Rundschreiben Nr. 03.04.2020 vom 6235 festgelegten Verfahren und Grundsätze keine Probleme auftreten.

Gemäß den entsprechenden Artikeln des Gesetzes wird die Verwaltungsstrafe gemäß dem 282. Artikel des Allgemeinen Sanitärgesetzes auf die Bürger angewendet, die die getroffenen Entscheidungen nicht einhalten. Notwendige Gerichtsverfahren werden im Rahmen von Artikel 195 des türkischen Strafgesetzbuchs in Bezug auf das Verhalten eingeleitet, das eine Straftat darstellt.

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