Mitarbeiter der Gendarmerie und der Küstenwache profitieren kostenlos von öffentlichen Verkehrsmitteln

Gendarmerie und Sicherheitspersonal an der Küste profitieren kostenlos von öffentlichen Verkehrsmitteln
Gendarmerie und Sicherheitspersonal an der Küste profitieren kostenlos von öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Entscheidung über die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsdienste wurde geändert. Dem Änderungsantrag zufolge werden auch Mitarbeiter der Gendarmerie und der Küstenwache kostenlos von öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren.

Wer kostenlos von öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren kann, wird durch die Entscheidung Nr. 2002/3654 bestimmt. Der relevante Artikel der Entscheidung lautet wie folgt:

„Personal der Klassen für allgemeine und berufliche Bildung, Personal der Sicherheitsdienste, Postboten und Vertriebshändler, die im Organ der Generaldirektion der türkischen Post- und Telegraphenorganisation arbeiten, und Inhaber von Presseausweisen, die Gemeinde, die auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsdienste beschränkt sind, die von den Gemeinden und ihren Gewerkschaften, Institutionen und Unternehmen durchgeführt werden. Das auf der Polizeistation tätige Personal ist von Artikel 08 Absatz 01 des Gesetzes Nr. 2002 vom 4736 ausgenommen, bis diesbezüglich eine neue Regelung getroffen wird. "

Diese Entscheidung wurde am 9. Mai 2020 geändert. Nach der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung; Diejenigen, die in der Gendarmerie-Klasse und der Küstenwache arbeiten, können auch kostenlos von öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren. Die Umsetzung wird jedoch nur für die von den Gemeinden erbrachten öffentlichen Verkehrsdienste beschränkt sein. Daher umfasst der Antrag keine Flüge nach Başkentray, Marmaray und Izban.

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