Das Innenministerium sandte ein Rundschreiben über die Sperrstunde, die zwischen dem 15 um 29.05.2020 Uhr und dem 24.00 um 31.05.2020 Uhr in 24.00 Provinzen anzuwenden ist.
Details des Rundschreibens: Ab dem Zeitpunkt des Ausbruchs des Coronavirus die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des Wissenschaftlichen Ausschusses gemäß den Anweisungen unseres Präsidenten; Es wurden viele Vorsichtsentscheidungen getroffen, um das Risiko der Epidemie / Kontamination im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Ordnung zu bewältigen, die Isolation sicherzustellen, Distanz zu wahren und die Geschwindigkeit ihrer Ausbreitung zu kontrollieren.
Weitere Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Risiken eines Ausbruchs des Coronavirus (Covid-19) im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit zu bewältigen, wurden im Präsidialkabinett bewertet, das am Donnerstag, dem 28.05.2020, unter der Präsidentschaft unseres Präsidenten stattfand. In Anbetracht der Vorschläge des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Erfahrungen im Kampf gegen das Coronavirus sind die Provinzen Ankara, Balıkesir, Bursa, Eskişehir, Gaziantep, Istanbul, Izmir, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Sakarya, Samsun, Van und Zonguldak 29.05.2020 und 24.00. Es wurde beschlossen, Ausgangssperren zwischen 31.05.2020 und 24.00 Uhr anzuwenden.
Ankara, Balikesir, Bursa, Eskisehir, Gaziantep, Istanbul, Izmir, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Sakarya, Samsun, Van und Zonguldak, um die bisher ergriffenen Maßnahmen auf das höchste Niveau der Auswirkungen der Epidemie auf die Verringerung der Ausbreitungsrate zu bringen. In Übereinstimmung mit dem 15 / C-Artikel des Provinzverwaltungsgesetzes und dem 11. und 27. Artikel des Allgemeinen Sanitärgesetzes sollten die folgenden Entscheidungen von den Provinzgouverneuren / Sanitärgremien getroffen werden.
Dabei
1-Ankara, Balıkesir, Bursa, Eskişehir, Gaziantep, Istanbul, Izmir, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Sakarya, Samsun, Van und Ankara, mit Ausnahme der folgenden Ausnahmen, zwischen dem 29.05.2020 und dem 24.00 und dem 31.05.2020. Die Straßen unserer Bürger, die sich innerhalb der Grenzen unserer 24.00 Provinzen, einschließlich Zonguldak, befinden, werden eingeschränkt.
2-Arbeitsplatz, Unternehmen und Institutionen müssen offen sein
Um die Auswirkungen von Ausgangssperren auf das tägliche Leben zu minimieren;
a) Vor der Ausgangssperre können Markt-, Lebensmittel-, Gemüsehändler-, Metzger- und Trockenobstgeschäfte ihre Aktivitäten am Freitag, den 29.05.2020, bis 23.00 Uhr fortsetzen. Am Samstag, den 30.05.2020, wenn es eine Beschränkung gibt, können Märkte, Lebensmittelgeschäfte, Gemüsehändler, Metzger und Nüsse zwischen 10.00 und 17.00 Uhr betrieben werden, vorausgesetzt, unsere Bürger (mit Ausnahme der über 65-Jährigen und über 18-Jährigen) erfüllen ihre obligatorischen Bedürfnisse und fahren kein Fahrzeug. (außer für behinderte Bürger) können sie zum nächstgelegenen Markt, Lebensmittelgeschäft, Gemüsehändler, Metzger und Trockenobstläden gehen. Zwischen den gleichen Zeiten können Markt-, Lebensmittel-, Gemüsehändler-, Metzger- und Trockenobstläden an Häuser / Adressen verkaufen.
b) Am 30.05.2020, Samstag und 31.05.2020 haben die Bäckerei und / oder die Bäckerei lizenzierte Arbeitsplätze, an denen Brot hergestellt wird, und nur die Händler dieser Arbeitsplätze sind geöffnet, sowie die Arbeitsplätze, an denen Dessert hergestellt / verkauft wird. (An diesen Arbeitsplätzen dürfen nur Brot, Backwaren und Desserts verkauft werden.) Am Samstag, den 30.05.2020 und am Sonntag, den 31.05.2020 können Arbeitsplätze, an denen Desserts verkauft werden, wenn unsere Bürger nicht ausgehen können, nur die Lieferung nach Hause / Adresse verkaufen.
c) Restaurants und Arbeitsplätze im Restaurantstil, die die Häuser nur am Samstag, 30.05.2020 und 31.05.2020 bedienen, wo es eine Ausgangssperre gibt,
ç) Arbeitsplätze, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Transport und dem Verkauf von Arzneimitteln, Medizinprodukten, medizinischen Masken und Desinfektionsmitteln ausführen;
d) Öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen und -organisationen, Apotheken, Tierkliniken und Tierkliniken,
e) Öffentliche Einrichtungen und Organisationen und Unternehmen (Flughäfen, Häfen, Grenztore, Zoll, Autobahnen, Pflegeheime, Altenpflegeheime, Rehabilitationszentren, Notrufzentren, AFAD-Einheiten, Vefa-Einheiten zur sozialen Unterstützung, Migrationsverwaltung, PTT usw., die für die Aufrechterhaltung der obligatorischen öffentlichen Dienste erforderlich sind. .)
f) Die Anzahl der Tankstellen und Reifenreparaturen, die von den Gouvernoraten / Bezirksregierungen für Siedlungszentren festgelegt werden, eine pro 50.000 Einwohner und eine pro 50 km auf der Intercity-Autobahn und gegebenenfalls auf der Autobahn, die durch die Provinzgrenzen führt (Tankstellen und Reifenreparaturen müssen im Rahmen dieses Artikels geöffnet sein) und die Märkte für diensthabende Tankstellen werden geöffnet sein.),
g) Große Anlagen und Unternehmen, die strategisch in den Bereichen Erdgas, Strom und Erdöl tätig sind (z. B. Raffinerie- und Petrochemieanlagen, Anlagen zur Umwandlung von Wärme und Erdgas),
3- Personen unter Ausnahme
a) Manager, leitende Angestellte oder Mitarbeiter der in der Überschrift (2) dieses Rundschreibens aufgeführten „offenen Unternehmen, Unternehmen und Institutionen“,
b) Diejenigen, die für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortlich sind (einschließlich privater Sicherheitsbeamter),
c) Notrufzentralen, Vefa Social Support Units, Roter Halbmond und AFAD,
ç) Diejenigen, die für Bestattungen verantwortlich sind (religiöse Beamte, Krankenhaus- und Gemeindebeamte usw.) und diejenigen, die an den Beerdigungen ihrer Verwandten ersten Grades teilnehmen werden,
d) Strom, Wasser, Erdgas, Telekommunikation usw. Diejenigen, die für die Wartung der Übertragungs- und Infrastruktursysteme verantwortlich sind, die nicht unterbrochen werden sollten, und die Beseitigung ihrer Fehlfunktionen,
e) Personen, die im Rahmen des nationalen und internationalen Transports, der Lagerung und damit verbundener Tätigkeiten am Transport oder der Logistik von Produkten und / oder Materialien (einschließlich Fracht) beteiligt sind;
f) Altenpflegeheim, Pflegeheim, Rehabilitationszentren, Kinderheime etc. Mitarbeiter von Sozialschutz- / Pflegezentren,
g) Menschen mit besonderen Bedürfnissen wie Autismus, schwerer geistiger Behinderung, Down-Syndrom und ihre Eltern / Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen,
h) Eisen-Stahl, Glas, Ferrochrom usw. Diejenigen, die in den Abteilungen von Arbeitsplätzen arbeiten, die in Sektoren tätig sind, in denen ein obligatorischer Betrieb erforderlich ist, wie z. B. hochwertige Minen- / Erzschmelzöfen und Kühllager,
h) Mitarbeiter der Datenverarbeitungszentren von Institutionen, Organisationen und Unternehmen, die über ein weit verbreitetes Servicenetz verfügen, insbesondere Banken (mit einer Mindestanzahl),
i) Personen, die in der Herstellung, Bewässerung, Verarbeitung, Desinfektion, Ernte, Vermarktung und im Transport von pflanzlichen (Rose, Tee, Obst, Getreide, Schnittblumen usw.) und tierischen (Milch, Fleisch, Eier, Fisch usw.) Produkten tätig sind;
i) Weidevieh und Rinder, die Bienenzucht betreiben,
j) Die Mitglieder der Tierfütterungsgruppe, die im Rahmen unseres Rundschreibens Nr. 30.04.2020 vom 7486 gegründet wurden, und diejenigen, die die Straßentiere füttern werden,
k) Diejenigen, die ausgehen, um den obligatorischen Bedarf ihrer Haustiere zu decken, vorausgesetzt, sie sind auf die Vorderseite ihres Wohnsitzes beschränkt.
l) Diejenigen, die während der Beschränkung Brot verteilen, und diejenigen, die im häuslichen Dienst von Restaurants, Restaurants und Süßwarengeschäften dienen, und diejenigen, die im häuslichen Dienst des Marktes, des Lebensmittelgeschäfts, des Gemüsehändlers, des Metzgers und der getrockneten Nüsse zwischen 30.05.2020 und 10.00 Uhr am Samstag, den 17.00, arbeiten.
m) Diejenigen, die obligatorische Gesundheitstermine haben (einschließlich Blut- und Plasmaspenden an Kızılay),
n) Schlafsaal, Herberge, Baustelle etc. diejenigen, die für die Befriedigung der Grundbedürfnisse verantwortlich sind, die diejenigen benötigen, die an öffentlichen Orten bleiben,
o) Mitarbeiter, bei denen das Risiko besteht, dass sie ihren Arbeitsplatz aufgrund von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verlassen (Arzt am Arbeitsplatz usw.),
b) Tierärzte,
p) Technisches Servicepersonal, sofern es dokumentiert, dass es sich außerhalb des Service befindet,
r) Diejenigen, die während der Stunden / Tage, in denen ihre Arbeitsplätze geschlossen sind, ständig auf ihren Arbeitsplatz warten,
s) Mitarbeiter, die am Wochenende für öffentliche Verkehrsmittel, Reinigung, feste Abfälle, Wasser und Abwasser, Desinfektion, Feuerwehr und Friedhofsdienste der Kommunen arbeiten;
- Reisegenehmigungsunterlagen gelten für die Ausgangssperre.
- Die Kommunen werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den öffentlichen Verkehr der Beamten zu gewährleisten, die für die Errichtung der öffentlichen Ordnung verantwortlich sind, insbesondere für Gesundheit und Sicherheit.
- Um eine regelmäßige Verteilung des Brotes zu gewährleisten, wird eine Kommission unter dem Vorsitz der Gouverneure und Distrikt-Governors unter Beteiligung von Vertretern des Bäckerraums, der lokalen Regierung, der Polizei und der Gendarmerie eine Muhtar-Stellungnahme für jede Nachbarschaft erhalten, und es wird unverzüglich ein Plan zur Verteilung des Brotes der Provinz / des Distrikts gemäß dem Plan erstellt. Verteilungszonen (Nachbarschafts- / Straßen- / Straßenskala), für die sie verantwortlich sind, und Fahrzeuglisten, die für jede Verteilungsregion dienen, werden bestimmt. Abgesehen von der Planung auf diese Weise können nur Vefa Social Support Units Brot verteilen.
- Am 30. und 31. Mai 2020, wo es eine Ausgangssperre gibt, wird der Zeitungsvertrieb über die Verteilungsfahrzeuge von Zeitungsunternehmen erfolgen, die im Ring arbeiten werden, entschlossenen Trinkwasserverteilungshändlern und Vefa Social Support Units.
- Entscheidungen in Bezug auf die Bestimmungen unter Artikel (i) der Überschrift (2) dieses Rundschreibens „Arbeitsplatz, Unternehmen und Institutionen müssen geöffnet sein“ werden von den Hygienevorständen der Provinzen / Distrikte bis Freitag, 29.05.2020, bis 13.00 Uhr getroffen.
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