Die Fertigstellungszeit für unterstützte Investitionen in die ländliche Entwicklung wurde verlängert

Die Fertigstellungsfrist für unterstützte Investitionen in die ländliche Entwicklung wurde verlängert
Die Fertigstellungsfrist für unterstützte Investitionen in die ländliche Entwicklung wurde verlängert

Der physische Fertigstellungstermin für Investitionsprojekte im Rahmen der Unterstützung der ländlichen Entwicklung wurde um 3 Monate verlängert.

Das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués zur Unterstützung landwirtschaftlicher Investitionen in die Unterstützung der ländlichen Entwicklung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dementsprechend endete die Frist für den physischen Abschluss der unterstützten Investitionsprojekte am 29. Mai. Mit der Änderung wurde dieses Datum auf den 28. August 2020 festgelegt.

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