Generaldirektion Forstwirtschaft zur Einstellung von 700 festangestellten Arbeitnehmern

Die Generaldirektion Forstwirtschaft wird festangestellte Mitarbeiter einstellen
Die Generaldirektion Forstwirtschaft wird festangestellte Mitarbeiter einstellen

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze für die Beschäftigung von Arbeitnehmern für öffentliche Einrichtungen und Organisationen sind in der Provinzorganisation der Generaldirektion Forstwirtschaft der Baumaschinenbediener 200, der Graderbetreiber 200, der Baggerbetreiber 200, der Planierraupenbetreiber 60 und der Traktorbetreiber 40 insgesamt 700 festangestellte (festangestellte) Mitarbeiter werden eingestellt.

Allgemeine und besondere Bedingungen und andere Informationen, die bei Bewerbern einzuholen sind, werden in den offenen Stellenangeboten von İŞKUR angegeben. Diese Ankündigungen werden zwischen dem 04 auf İŞKUR veröffentlicht. Kandidaten, die die in der Ankündigung angegebenen Bedingungen erfüllen, werden ihre Bewerbungen während der Ankündigung über İŞKUR einreichen.

Die Kandidaten werden zur mündlichen und angewandten Prüfung eingeladen, vier (vier) Mal mehr als die in der Stellenausschreibung angegebene Anzahl von Stellen. Diese Kandidaten werden anhand des Ergebnisses der vor einem Notar zu ziehenden Ziehung ermittelt. Der Ort und das Datum des Loses werden in der Stellenausschreibung von İŞKUR angegeben und auch auf der entsprechenden Website der Forstdirektion Wald bekannt gegeben. Diesbezüglich erfolgt keine Benachrichtigung an die Adressen der Bewerber mit schriftlicher Benachrichtigung. Die Probezeit aller zu kündigenden Stellen beträgt gemäß Arbeitsgesetz Nr. 4 zwei Monate. Alle Informationen zum Einstellungsverfahren, die von den Bewerbern anzufordernden Unterlagen sowie der Ort und das Datum der mündlichen und angewandten Prüfung werden auf der Website der Regionaldirektionen bekannt gegeben. Die Bewerbungen der Bewerber, von denen angenommen wird, dass sie die Nachfragebedingungen nicht erfüllt haben, können von der Verwaltung in jeder Phase des Ankündigungs-, Austausch-, Prüfungs- und Ernennungsprozesses gekündigt werden.

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