Die Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Türkei wurde abgeschlossen

Die Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Türkei wurde abgeschlossen
Die Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Türkei wurde abgeschlossen

Die Ministerin für Familie, Arbeit und soziale Dienste, Zehra Zümrüt Selçuk, erklärte, dass die Arbeitserlaubnis für im Land lebende Ausländer im Rahmen des Normalisierungsprozesses abgeschlossen sei.

Minister Selçuk gab an, dass bis 2019 insgesamt 145 231 Arbeitserlaubnisse erteilt wurden, und erklärte, dass Arbeitgeber und Ausländer aufgefordert wurden, sich zu den Entscheidungen des Wissenschaftsausschusses zu verpflichten, um die im Kampf gegen die Epidemie in der letzten Zeit eingeführten Regeln einzuhalten.

Minister Selçuk gab Einzelheiten zum Verfahren für Ausländer bekannt, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, und erklärte, dass Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Gesamtdauer von mindestens 6 Monaten einen Antrag stellen können und Ausländer, die in unserem Land keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, über die Repräsentanzen der Republik Türkei einen Antrag stellen können.

Minister Selçuk erklärte, dass die Arbeitserlaubnis aufgrund der Erfüllung bestimmter Kriterien erteilt wurde: "Die Kriterien können je nach Art oder Status des Arbeitsplatzes sowie der Art des Ausländers, der auszuführenden Arbeit und des Sektors unterschiedlich sein."

5 türkische Staatsbürger müssen für jeden ausländischen Mitarbeiter beschäftigt werden

Selçuk sagte, dass mindestens 5 türkische Staatsbürger für jeden ausländischen Arbeitnehmer an dem Arbeitsplatz beschäftigt werden sollten, an dem eine ausländische Arbeitserlaubnis beantragt wird, um die Beschäftigung der lokalen Belegschaft zu fördern.

Minister Selçuk betonte, dass wir bei der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften so viel Wert wie möglich auf unsere Bürger legen, und wies darauf hin, dass ausländische Bürger bei Bedarf eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Minister Selçuk stellte fest, dass die Vorschriften zum Arbeitsschutz für alle gelten, unabhängig von in- und ausländischen Arbeitskräften, und teilte mit, dass die Inspektionseinheiten die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hätten und dass er für die Arbeit im Einklang mit den Arbeitsschutzbedingungen sensibel sei und eine Arbeitserlaubnis erhalten habe.

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