Die Antragsfrist für das Farmer Registration System wurde verlängert

Die Antragsfrist für Landwirte, die sich nicht im Farmer Registration System (ÇKS) registrieren lassen können, wurde bis zum 1. September verlängert.

Die "Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Registrierungssystem für Landwirte" des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 30. Juni in Kraft.

Dementsprechend wurde die Frist für Landwirte, die sich erst am 2020. Juni für das Produktionsjahr 30 für FRS registrieren konnten, bis zum 1. September verlängert.

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