Einzelheiten zu den angekündigten Prüfungspraktiken an Schulen

Einzelheiten zu den angekündigten Prüfungspraktiken an Schulen
Einzelheiten zu den angekündigten Prüfungspraktiken an Schulen

Das Ministerium für nationale Bildung teilte mit dem an 81 gesendeten Schreiben alle Einzelheiten zur Durchführung von Prüfungen an Schulen mit. In dem Artikel, in dem daran erinnert wurde, dass die Schüler zu Beginn des akademischen Jahres für den gesamten Lehrplan verantwortlich sein werden, wurde angekündigt, dass Mess- und Bewertungspraktiken in der ersten Periode des akademischen Jahres 2020-2021 an Grund-, Sekundar- und Gymnasien gemäß den Kovid-19-Maßnahmen durchgeführt werden.

Mit der Unterschrift des Ministers für nationale Bildung, Ziya Selçuk, sandte er zwei separate Briefe an die Provinzen über persönliche Bildung und Prüfungen an Grund- und weiterführenden Schulen und Gymnasien.

Laut der gesendeten Post sind die bisher an Gymnasien durchgeführten Bewertungs- und Bewertungspraktiken gültig. Der Prüfungsantragsplan wird vom Vorstand der Bildungseinrichtung festgelegt und allen Studierenden rechtzeitig von der Verwaltung der Bildungseinrichtung bekannt gegeben. Die Prüfungen werden mit einer Unterrichtsstunde für jede Prüfung, gegebenenfalls auch samstags, durchgeführt. Die Prüfungsfragen werden gemäß diesem Zeitraum vorbereitet.

Darüber hinaus werden die Prüfungen für Sport und Sport, Bildende Kunst und Musikunterricht an Gymnasien durchgeführt.

Bei Prüfungsanträgen wird der Sitzplan der Schüler unter Berücksichtigung der Verwendung von Masken und Hygieneregeln so erstellt, dass die physische Distanz geschützt wird. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kovid-19-Ausbruch in allen Mess- und Bewertungspraktiken werden vollständig und pünktlich gemäß dem Leitfaden zur Entwicklung von Hygienebedingungen in Bildungseinrichtungen, zur Infektionsprävention und -kontrolle durchgeführt.

Schüler, die während des Prüfungsprozesses eine Unterkunft benötigen, können gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Gesetzgebung mit oder ohne Bezahlung entsprechend ihren Bedingungen von Schulheimen profitieren.

Studierende, die an sich selbst oder an Familienmitgliedern, bei denen sie bleiben, eine chronische Krankheit haben, und Studierende, die aufgrund von Fängen oder Kontakt mit Kovid 19 oder einem ihrer Familienmitglieder unter Quarantäne gestellt werden und daher nicht innerhalb des Zeitraums an der Bildungseinrichtung an den Prüfungen teilnehmen können Die Prüfung wird in einer isolierten Umgebung unter Anwendung der erforderlichen Maßnahmen abgelegt.

Prüfungsanwendungsgrundsätze in Grund- und weiterführenden Schulen

Auf der anderen Seite werden Fernunterrichtsaktivitäten zusammen mit persönlichen Bildungsaktivitäten in öffentlichen und privaten Grundschulen, Mittelschulen und Imam-Hatip-Sekundarschulen in den Umfang der Messung und Bewertung einbezogen.

In Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Landes- und Bezirksdirektionen für nationale Bildung in Zusammenarbeit mit den Sanitärbehörden werden die Mess- und Bewertungspraktiken wie vor der Epidemie gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften in den Schulen durchgeführt, in denen 5 Tage die Woche Präsenzunterricht angeboten wird.

Die Prüfungen werden im schulischen Umfeld abgehalten, aber der Schüler, der an sich selbst oder einem seiner Familienmitglieder chronisch krank ist oder aufgrund der Kovid-19-Epidemie krank ist oder Kontakt hat, wird die Prüfung zu einem angemessenen Zeitpunkt und in einem isolierten Umfeld ablegen.

Schüler, die aus irgendeinem Grund nicht an den Prüfungen teilnehmen können und deren Entschuldigungen von der Schulverwaltung als angemessen erachtet werden, werden zu einem vom Kurslehrer festgelegten Zeitpunkt und nach vorheriger Benachrichtigung des Schülers zur Prüfung gebracht.

Bei den Prüfungen, die an Schulen abgehalten werden sollen, werden die Mess- und Bewertungsgrundsätze im Lehrplan des Kurses eingehalten und das Datum der Prüfungen wird vom Vorstand der Klassen- und Feldgruppenpräsidenten an den Schulen festgelegt.

Die Prüfungsdauer für jeden zu prüfenden Kurs wird auf eine Kursstunde festgelegt und die Prüfung wird gemäß diesem Zeitraum vorbereitet. Bei Bedarf können samstags Prüfungen an Schulen abgehalten werden. Die Prüfungstermine werden den Schülern mindestens eine Woche im Voraus bekannt gegeben und im E-School-System aufgezeichnet.

Schüler, die an regionalen weiterführenden Schulen eingeschrieben sind und den Aus- und Weiterbildungsprozess im Fernunterricht verfolgen, können an den Tagen ihrer Prüfungstermine unter Berücksichtigung der Internatskapazität, der Transportbedingungen und der Hygienebedingungen im Hostel bleiben.

Teilnahmepunkte werden für Kursaktivitäten vergeben

Je nach Teilnahme der Schüler an Präsenzunterricht, Live-Unterricht oder EBA-TV-Follow-up- und Unterrichtsaktivitäten erhält jede Unterrichtsstunde 2 Unterrichtsstunden pro Woche mit 2 oder weniger Stunden und Schüler mit mehr als 2 Stundenstunden pro Woche 3 Unterrichtsstunden.

Es finden keine Prüfungen in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Sport und Spiele, Sport und Sport, Verkehrssicherheit, Menschenrechte, Staatsbürgerschaft und Demokratie, Technologie und Design, Informationstechnologien und Software, das Leben des Propheten, religiöses Grundwissen und Wahlfächer statt. Die Termpunkte dieser Kurse werden mit den Teilnahmepunkten an den Kursaktivitäten und den Projektpunkten, falls vorhanden, erstellt.

Es wird sichergestellt, dass Anwendungen für Projekt- und Kursaktivitäten je nach Art des Kurses von Angesicht zu Angesicht oder live in Vorlesungen und in anderen Online-Umgebungen (z. B. E-Mail) präsentiert werden können.

Wenn im ersten Semester des Schuljahres 2020-2021 ein Prüfungs- oder Bewertungsantrag gestellt wurde, der bisher durchgeführt wurde, sind diese gültig und werden in das E-School-System verarbeitet.

In allen Mess- und Bewertungspraktiken werden alle Maßnahmen für den Kovid-19-Ausbruch vollständig und pünktlich getroffen.

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