Wohnsitzerfordernis in Heiratsanträgen entfernt

Der Wohnsitz läuft in Heiratsanträgen ab
Der Wohnsitz läuft in Heiratsanträgen ab

In dem vom Innenministerium herausgegebenen Rundschreiben wurden folgende Erklärungen abgegeben: „Mit der Verordnung wurde die Verpflichtung, sich an den Ehebeamten in der Provinz und dem Bezirk zu wenden, in dem eines der Paare im Eheverfahren wohnt, aufgehoben. Mit der Praxis wurde die Bürokratie in den Kommunen reduziert und die Prozesse zur Erbringung von Dienstleistungen erleichtert, während die Belastung der Bürger verringert wurde.

Das Innenministerium hob die Verpflichtung auf, sich an den Ehebeamten in der Provinz und im Distrikt zu wenden, in denen eines der Paare in Eheverfahren wohnt. Mit der neuen Regelung können nun Anträge an jeden Ehebeamten ohne Wohnsitz- und Anschrift gestellt werden.

Mit der Unterschrift des Innenministers Süleyman Soylu, Generaldirektion Bevölkerung und Staatsbürgerschaft, wurde ein Rundschreiben über „Eheverfahren“ an 81 Provinzgouvernements gesendet. In dem Rundschreiben wurde festgestellt, dass die Eheverfahren vom Ehebeamten an dem Ort durchgeführt wurden, an dem eines der Paare lebt, und diese Situation den Bürgern, deren Wohnadressen sich in verschiedenen Provinzen oder Bezirken befinden, Schwierigkeiten bereitete, falsche Adressangaben zu machen.

In dem Rundschreiben wurde festgestellt, dass die Ehebeamten nach Feststellung des zentralen Bevölkerungsmanagementsystems (MERNIS) und des Identitätsaustauschsystems (KPS), ob es in der Ehe Behinderungen gab, eine Heiratsurkunde und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Ehe ausstellten.

In dem Rundschreiben wurde darauf hingewiesen, dass es angesichts der Kommunikation, des Transports, der Mobilität der städtischen und zwischenstädtischen Bevölkerung nicht schädlich ist, sich an den Ehebeamten an dem Ort zu wenden, an dem sich die Personen befinden, und die Eheverfahren durchzuführen.

Ein Heiratsantrag kann an die gewünschte Provinz und den gewünschten Bezirk gestellt werden

Die Einzelheiten der neuen Regelung in dem mit 81 versendeten Rundschreiben lauten wie folgt: Nun werden die Heiratsanträge einer Frau oder eines Mannes nicht in Abhängigkeit von den Grenzen des Ehebeamten an dem Ort gestellt, an dem man lebt. Paare, die heiraten möchten, können bei jedem Ehebeamten (mit Ausnahme der bei den Mukhtars gestellten Heiratsanträge) eine Heirat beantragen, ohne die Bedingung des Wohnsitzes und einer anderen Adresse.

Die Bürokratie wird abnehmen

Mit der Regelung, dass die Heiratsantragsverfahren von jedem Ehebeamten durchgeführt werden, werden sowohl Bürokratie- als auch Dienstleistungserbringungsprozesse erleichtert und die Belastung des Bürgers verringert.

 

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