Zehra Zümrüt Selçuk, Ministerin für Familie, Arbeit und soziale Dienste, kündigte an, dass die Zahlungen für Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit für November am 4. Dezember auf Konten eingezahlt werden.
"Die Zahlungen für November erfolgen am 4. Dezember 2020"
Selçuk erinnerte daran, dass die Zahlungen auf Bankkonten eingezahlt werden und Bürger ohne IBAN-Informationen über PTT bezahlt werden: "Die Zahlungen für Arbeitslosigkeit und Kurzarbeitsgeld werden am 4. Dezember 2020 geleistet." machte die Erklärung.
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