Rundschreiben über Vorsichtsmaßnahmen für das Angeln wurde veröffentlicht

Es wurde ein Rundschreiben über Maßnahmen zum Angeln veröffentlicht
Es wurde ein Rundschreiben über Maßnahmen zum Angeln veröffentlicht

Das Innenministerium hat 81 Provinzgouvernements ein Rundschreiben zum Thema Angeln übermittelt. In dem Rundschreiben wurde festgestellt, dass die Ausbreitung der neuen Art der Coronavirus-Epidemie auf der ganzen Welt und insbesondere in Europa rapide zugenommen hat.

In dem Rundschreiben, in dem betont wurde, dass aufgrund der zunehmenden Zahl von Fällen und Patienten in unserem Land neue Vorsichtsentscheidungen getroffen wurden, wurde betont, dass von Bürgern für Amateur- und Sportzwecke durchgeführte Angelaktivitäten in Küstengruppen, insbesondere in Istanbul, unter Verstoß gegen die physische Distanzregel zu Massen führten und diese Situation das Risiko einer Übertragung der Epidemie erhöhte. Aufmerksamkeit wurde erregt.

Im Rundschreiben wurde festgestellt, dass Aktivitäten, die dazu führen, dass Menschen während der kontrollierten Zeit des sozialen Lebens in Massen zusammenkommen, nach Möglichkeit nicht durchgeführt werden sollten. Wenn sie durchgeführt werden, ist es wichtig, dass sie gemäß der physischen Distanzregel durchgeführt werden.

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass neue Entscheidungen für Amateur- und Sportfischereiaktivitäten getroffen wurden. Im Rundschreiben sind die Entscheidungen zum Angeln wie folgt aufgeführt:

  • Der Abstand zwischen Personen an Strandbändern, an denen Angelaktivitäten durchgeführt werden, beträgt mindestens drei Meter. In dieser Richtung werden die erforderlichen Ortsmarkierungen (Farbe, Klebeetikett usw.) dringend von der zuständigen örtlichen Verwaltungseinheit vorgenommen.
  • Bürger, die angeln, werden von den Strafverfolgungsbehörden und der Polizei darüber informiert, dass in jedem ausgewiesenen Bereich nur eine Person anwesend sein sollte.
  • Als Gebietsleiter wird mindestens ein Polizeipersonal für jedes Gebiet bestimmt, in dem die Gemeinden Angelaktivitäten durchführen.
  • Durch das als Feldmanager bestimmte Polizeipersonal; Personen dürfen nur in ausgewiesenen Gebieten angeln. In diesen Bereichen ist das Masken und Rauchen nicht gestattet. In Bezug auf diese Probleme werden Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen gemacht. Diejenigen, die die Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen nicht befolgen, werden von den Inspektionsteams sanktioniert.
  • Strandbänder für Amateur- und Sportfischer werden regelmäßig von Inspektionsteams inspiziert.

In dieser Richtung werden die Entscheidungen der General Hygiene Boards der Provinzen / Distrikte gemäß den Artikeln 27 und 72 des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes dringend getroffen. Es wird keine Probleme und ungerechte Behandlung verursachen. Wer die getroffenen Entscheidungen nicht einhält, wird gemäß den einschlägigen Artikeln des Allgemeinen Hygienegesetzes verwaltungsrechtlich verfolgt. Notwendige Gerichtsverfahren werden im Rahmen von Artikel 195 des türkischen Strafgesetzbuchs in Bezug auf Straftaten eingeleitet.

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