Mehrwertsteuerrabattantrag verlängert bis 31. Mai 2021

Mehrwertsteuerrabattantrag bis Mai verlängert
Mehrwertsteuerrabattantrag bis Mai verlängert

Die bis zum Jahresende gültigen Abzinsungssätze für Mehrwertsteuersätze in vielen Dienstleistungsbranchen wurden bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Das diesbezügliche Dekret des Präsidenten wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Entscheidung werden bei einigen Diensten bis Ende des Jahres vorübergehend Steuersenkungen angewendet, um zur raschen Rückkehr der von COVID-19 betroffenen wirtschaftlichen Aktivitäten zur Normalisierung beizutragen.

Dementsprechend werden die Mehrwertsteuersätze für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen, die in den angegebenen Sektoren und Geschäftsbereichen definiert sind, bis zum 31. Mai 2021 weiterhin mit 8 Prozent angewendet. Die Sätze wurden im Juli von 18 auf 8 Prozent gesenkt.

Dieser Sektor und diese Geschäftsbereiche, Arbeitsplatzvermietung, Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Konzert-, Messe- und Jahrmarkteintrittsgebühren, Organisationsdienste für Hochzeiten, Hochzeiten, Ball- und Cocktailhallen, Friseur- und Friseurservices sowie Dienstleistungen im Schönheitssalon, Schneiderei, Kleidung Reparatur und Reparatur von Heimtextilien und Heimtextilien, Reparatur von Schuhen und Lederwaren sowie Färben von Schuhen, chemische Reinigung, Wäsche, Bekleidung und andere Dienstleistungen zum Bügeln von Textilien sowie Waschen von Teppichen und Teppichen.

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