Neue Anträge auf Kurzarbeitsgeld beginnen heute

Neue Anträge auf Kurzarbeitsgeld beginnen heute
Neue Anträge auf Kurzarbeitsgeld beginnen heute

Nach der Veröffentlichung des Präsidialdekrets über den Erhalt neuer Anträge im Rahmen des Kurzarbeitsgeldes erklärte die Ministerin für Familie, Arbeit und soziale Dienste, Zehra Zümrüt Selçuk, dass neue Anträge ab dem 1. Dezember 2020 im Rahmen des Kurzarbeitsantrags aufgrund des Coronavirus erneut gestellt werden.

Arbeitsplätze, die sich nicht vor dem 30. Juni bewarben, wurden ebenfalls einbezogen

Mit dem Präsidialdekret wird sichergestellt, dass Arbeitsplätze, die nicht vor dem 30. Juni beantragt wurden, auch gelten können: „Wenn unsere Arbeitsplätze, die bis zum 30. Juni aufgrund von Coronavirus keine Kurzarbeitsbeihilfe beantragten, bis zum 31. Dezember 2020 für den Zeitraum nach dem 1. Dezember 2020 bis zu 3 Monaten gelten. "Sie können von der Arbeitsbeihilfe profitieren."

Arbeitsplätze, die zuvor von Subventionen profitiert haben, können eine PPP für zusätzliche Arbeitnehmer beantragen

Minister Selçuk erwähnte auch die Situation der Arbeitsplätze, die zuvor von der Zulage profitiert hatten. Wenn angegeben wird, dass Arbeitsplätze, die bis zum 30. Juni aufgrund von Coronavirus Kurzarbeit beantragt haben, möglicherweise auch eine Kurzarbeitszulage für ihre zusätzlichen Arbeitnehmer beantragen können; Er sagte: "Diese Arbeitsplätze können sich bewerben, indem sie ihre Arbeitnehmer informieren, die zuvor noch nicht von Kurzarbeit profitiert haben. Minister Selçuk erklärte: „Es besteht keine Notwendigkeit für einen neuen Antrag für ihre Arbeitnehmer, die zuvor von Kurzarbeit an unseren Arbeitsplätzen profitiert haben, und sie können im Rahmen der Verlängerung weiterhin von der Kurzarbeitsbeihilfe profitieren.

Selçuk erinnerte auch daran, dass die als Kurzarbeitsgeld gezahlten Zeiträume nicht vom Arbeitslosengeld der Arbeitnehmer abgezogen werden.

Anträge werden per E-Government gestellt

Minister Selçuk erklärte, dass Anträge auf Kurzarbeit nur bis zum 31. Dezember 2020 per E-Devlet gestellt werden können und dass keine Anträge per Post / E-Mail eingehen und dass der Beginn der Kurzarbeitszulage ab dem 01. Dezember 2020 oder später bekannt gegeben werden kann.

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