Kommerzielles elektronisches Nachrichtenmanagementsystem Termin verschoben

Verschiebung der Frist für ein kommerzielles elektronisches Nachrichtenverwaltungssystem
Verschiebung der Frist für ein kommerzielles elektronisches Nachrichtenverwaltungssystem

Das Registrierungsdatum für Dienstanbieter im Commercial Electronic Message Management System (IYS) und das Hochladen ihrer aktuellen Genehmigungen wurde verschoben.

Bekanntlich wurde im Rahmen der Verordnung über kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten die Frist für die Registrierung von Diensteanbietern beim IMS und die Übertragung ihrer Genehmigungen für kommerzielle elektronische Nachrichten auf den 1. Dezember 2020 festgelegt. Die negativen Auswirkungen der neuen Art der Coronavirus-Epidemie (COVID-19), die die ganze Welt betrifft, auf das tägliche Leben halten jedoch an und verursachen einige Störungen in den Geschäftsprozessen.

In diesem Zusammenhang wurden bei unserem Ministerium Anträge von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen eingereicht, deren Dienstleister in verschiedenen Sektoren tätig sind, um die Termine für das IYS zu verschieben. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen hat unser Ministerium das Registrierungs- und Genehmigungsdatum der Dienstleister verschoben, um unsere Geschäfte nicht zu beeinträchtigen.

Demnach;

Die Frist für das Hochladen von Genehmigungen für Dienstanbieter mit mehr als 150 Genehmigungen für kommerzielle elektronische Nachrichten endet am 31. Dezember 2020; Die Frist für die Überprüfung dieser Genehmigungen durch den Bürger endet am 15. Februar 2021.

Für Dienstanbieter mit einer Genehmigung für kommerzielle elektronische Nachrichten von -150 oder weniger ist die Frist für das Hochladen der Genehmigung der 31. Mai 2021; Die Frist für die Überprüfung dieser Genehmigungen durch den Bürger wurde auf den 15. Juli 2021 verschoben.

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