Das Verbot der Sardellenjagd wurde bis zum 7. Februar 2021 verlängert

Das Verbot von Sardellen-Avi wurde bis Februar verlängert
Das Verbot von Sardellen-Avi wurde bis Februar verlängert

Das Verbot der kommerziellen Sardellenjagd, das von der Generaldirektion Fischerei und Fischerei des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zweimal teilweise eingestellt wurde, wurde bis zum 7. Februar 2021 verlängert.

Infolge der Beobachtungen und Inspektionen der Generaldirektion Fischerei und Aquakultur und der von den Forschungseinrichtungen durchgeführten Überwachungsstudien stieg der Anteil der Personen unter der gesetzlichen Fanglänge (9 cm) bei den Sardellenfischen und Die sehr geringen Fleischerträge, der Bosporus und das Schwarze Meer sind groß. Die Sardellenjagd mit allen Arten von Jagdausrüstung wurde ab dem 08. Januar 2021 verboten.

Aufgrund der Untersuchungen, Untersuchungen und Beobachtungen in der Region, in der die Beschränkung der Sardellenfischerei angewendet wird, und bei vielen Fischerorganisationen und anderen Interessengruppen des Sektors wurde eine Neubewertung der Sardellenfischerei vorgenommen.

Nach dieser Bewertung; Obwohl eine Verbesserung der Sardellenpopulation in unseren Hoheitsgewässern beobachtet wurde, in denen zwischen dem 08. Januar 2021 und dem 28. Januar 2021 Beschränkungen für die Sardellenfischerei auferlegt wurden, wurde festgestellt, dass ein großer Teil davon immer noch unter der fangbaren Mindestlänge liegt und es gibt eine begrenzte Steigerung des Fleischertrags.

Aus diesem Grund, um in den kommenden Jahren eine nachhaltige Sardellenfischerei zu gewährleisten und den Sardellenbestand, den gesamten Bosporus und das Schwarze Meer vor Kumköy Aslan Point (41 15 ′ 25.13 "N - 29 2 ′ 58.2" E) in unserem Hoheitsgebiet zu schützen Gewässer bis zur Grenze, die kommerzielle Sardellenjagd mit allen Arten von Fanggeräten wurde am 7. Februar 2021 für 00.00 Tage bis 10:XNUMX Uhr eingestellt.

Während dieser Zeit werden die Sardellen in der Sperrzone von unseren Teams kontinuierlich überwacht und die eingeführten Regeln werden neu bewertet, wenn neue Sardellenherden großer Individuen in unsere Hoheitsgewässer gelangen.

Ab dem 7. Februar, wenn die Beschränkung endet, bis zum 15. April, dem Ende der Fischereisaison, werden unsere Inspektionen und Kontrollen ununterbrochen fortgesetzt, und das Sardellenfischen unter 9 Zentimetern ist unter keinen Umständen gestattet.

Abgesehen von der Region, in der Jagdbeschränkungen gelten, können Sardellen gejagt werden, deren Länge legal ist und die einen ausreichenden Fleischertrag aufweisen, insbesondere an der bulgarischen Grenze, vor der Küste von İğneada und in Marmara.

Unser Ministerium wird wie immer die erforderlichen Inspektionen in unseren Meeren an den Stellen durchführen, an denen der Fisch an Land gefangen wird, in den Groß- und Einzelhandelsverkaufsstellen, und das Fischen und Verkaufen von Fisch unterhalb der gesetzlichen Größenbeschränkung ist nicht gestattet.

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