Neue Anträge auf Kurzarbeitsgeld bis zum 31. Januar verlängert

Kurze Erklärung zum Studienprogramm von Minister Selcuk
Kurze Erklärung zum Studienprogramm von Minister Selcuk

Zehra Zümrüt Selçuk, Ministerin für Familie, Arbeit und soziale Dienste, erklärte, dass zum 1. Dezember 2020 neue Anträge auf Kurzzeitarbeitsbeihilfe, die über E-Government eingegangen sind, schnell abgeschlossen wurden.

Minister Selçuk erklärte, dass die Anträge an E-Government weitergeleitet wurden, um den Prozess schneller als in früheren Perioden des Kurzarbeitsgeldes durchzuführen, und sagte: „Während der Pandemie haben wir das Kurzarbeitsgeld in sehr kurzer Zeit in einem beispiellosen Tempo eingeführt.

Minister Selçuk erklärte, dass die Bemühungen in Zusammenarbeit mit allen relevanten Parteien in den kommenden Prozessen fortgesetzt werden, um eine schnelle, genaue und wirksame Politik umzusetzen.

Minister Selçuk erklärte, dass sie darauf abzielen, den Bürgern zu dienen, indem sie alle Möglichkeiten der Technologie mit der Digitalisierung nutzen: „Fünf der zehn am häufigsten genutzten Dienste durch E-Government gehören unserem Ministerium. Durch die Entbürokratisierung der von uns angebotenen Dienstleistungen erzielen wir sowohl wirtschaftliche als auch zeitliche Vorteile. „Neben Anträgen auf Kurzarbeitergeld haben wir erstmals auch die Möglichkeit eingeführt, Sanierungsanträge 10/b (Bağ-Kur) per E-Government zu stellen“, sagte er.

Neue Anwendungen bis zum 31. Januar verlängert

Minister Selçuk erinnerte an die am 23. Dezember im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung des Präsidenten über die Kurzarbeitsbeihilfe und sagte: "Im Rahmen des zwingenden Kurzarbeitsantrags wegen Coronavirus wurde die Frist für neue Anträge vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2020 vom 31. Dezember 2021 an wieder aufgenommen." wir haben es verlängert bis ", sagte er. Bisher haben wir Kurzarbeitsanträge für 83.276 Mitarbeiter von 578.086 Arbeitsplätzen per E-Government erhalten. " er sprach.

Minister Selçuk erklärte, dass Arbeitsplätze, für die vor dem 31. Dezember keine Kurzzeitbeihilfe beantragt wurde, einfacher zu beantragen seien: „Wenn unsere Arbeitsplätze, für die aufgrund des Coronavirus bis zum 31. Dezember keine Kurzarbeitsbeihilfe beantragt wurde, für den Zeitraum nach dem 31. Januar 2021 einen Zeitraum von drei Monaten per E-Government bis zum 1. Januar 2021 beantragen Sie können von Short Work Allowance profitieren. “

Minister Selçuk erklärte außerdem, dass die vom COVID-19-Pandemieprozess betroffenen Arbeitsplätze bis zum 30. Juni 2020 Kurzarbeit beantragten und dass die kurze Arbeitszeit mit Zustimmung unseres Präsidenten um zwei Monate bis zum 2. Februar 28 verlängert wurde.

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