Die Anwendung von Kovid-19-Impfstoffen beginnt in Organisationen für behinderte und ältere Menschen

Die Anwendung von Covid-Impfstoffen beginnt in Einrichtungen für behinderte und ältere Menschen
Die Anwendung von Covid-Impfstoffen beginnt in Einrichtungen für behinderte und ältere Menschen

Im Rahmen des Kampfes gegen Kovid-19 werden im Rahmen des Impfprozesses Impfungen gegen Personen und Mitarbeiter angewendet, die sich in Einrichtungen wie offiziellen und privaten Pflegeheimen, Behindertenzentren und Schutzheimen des Ministeriums für Familie, Arbeit und soziale Dienste aufhalten. In diesem Zusammenhang wird der Impfprozess gleichzeitig mit der Fertigstellung der ersten Impfstoffdosis in der Woche durchgeführt.

87 Tausend 120 Personen in den Organisationen werden geimpft

Die erste Impfstoffdosis in unseren Einrichtungen soll in einer Woche abgeschlossen sein.

Im Rahmen der Impfung werden 18 450 Mitarbeiter in offiziellen und privaten Pflegeheimen, 30 behinderte Menschen, 14 470 Mitarbeiter in offiziellen und privaten Pflegeheimen und 24 200 ältere Menschen geimpft. Somit werden insgesamt 87 120 Menschen in unseren Organisationen geimpft.

Impf- und Pflegeeinrichtungen für Behinderte und ältere Menschen, die für die Impfung bereit sind

Das Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste hatte vor einiger Zeit allen Einrichtungen für Behinderte und Altenpflege befohlen, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.

In diesem Zusammenhang wurden aufgrund sorgfältiger Arbeiten in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdirektionen der Provinzen Listen und Akten erstellt, aus denen der Gesundheitszustand der behinderten und älteren Bewohner hervorgeht, die von den Einrichtungen betreut werden, sowie des mit ihnen arbeitenden Personals.

Alle Studien wurden für die Räume abgeschlossen, in denen die Impfung in den Einrichtungen durchgeführt wird. Auf diese Weise können behinderte und ältere Bürger die erste Dosis Kovid-19-Impfstoffe in der Organisation erhalten, in der sie bleiben, ohne ausgehen zu müssen.

Impfstoffe werden im Rahmen der vom Gesundheitsministerium festgelegten Maßnahmen unter Beibehaltung der Kühlkette an Einrichtungen für behinderte und ältere Menschen abgegeben.

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