Werden das Fahrverbot und die Ausgangssperren für über 65- und unter 18-Jährige aufgehoben?

Wurde das Fahrverbot für über- und unterjährige Personen aufgehoben?
Wurde das Fahrverbot für über- und unterjährige Personen aufgehoben?

Werden das Fahrverbot und die Ausgangssperren für über 65- und unter 18-Jährige aufgehoben? In dem im Rahmen der schrittweisen Normalisierungsschritte veröffentlichten Rundschreiben gab es auch Artikel, die Bürgerinnen und Bürger über 65 und unter 18 Jahren betreffen. Bürgern über 65 und unter 18 Jahren ist weiterhin der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt (U-Bahn, Metrobus, Bus, Kleinbus, Kleinbus usw.) verboten.

Die Ausgangssperre für Bürger unter 18 und über 65 Jahren, die zwei Impfdosen erhalten haben, ist beendet. Ungeimpfte Personen ab 65 Jahren dürfen trotz Impfrecht nur werktags zwischen 10.00:14.00 und XNUMX:XNUMX Uhr ausgehen.

Für unsere Bürger ab 65 Jahren, die auf zwei Impfdosen geimpft wurden, sowie für Jugendliche unter 18 Jahren und unsere Kinder wird keine gesonderte Ausgangssperre verhängt, abgesehen von der Ausgangssperre für alle.

Trotz des Rechts auf Impfung können unsere Bürger ab 65 Jahren, die nicht geimpft sind, an anderen Tagen außer sonntags nur zwischen 10.00 und 14.00 Uhr ausgehen; Sonntags gilt eine ganztägige Ausgangssperre.

Unabhängig davon, ob sie von der Ausgangssperre betroffen sind, können unsere Bürger ab 65 Jahren, Jugendliche unter 18 Jahren und unsere Kinder die öffentlichen Verkehrsmittel der öffentlichen Verkehrsmittel (U-Bahn, Metrobus, Bus, Kleinbus, Kleinbus usw.) ).

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