Ohne Lichtbildausweis ist ein Auslandsaufenthalt nicht möglich.

Ohne Lichtbild ist eine Auslandsreise mit Ausweis nicht möglich.
Ohne Lichtbild ist eine Auslandsreise mit Ausweis nicht möglich.

Mit dem Rundschreiben der Generaldirektion für Sicherheit wurde für Reisen aus der Türkei, die nur mit einem Ausweisdokument durchgeführt werden, ein „Lichtbildausweis“ nach den Standards des Dokuments 9303 der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) vorgeschrieben.

Im Rundschreiben der Generaldirektion für Sicherheit des Innenministeriums zu „TR-Personalausweisen als Reisedokumente“ wurde eine Lichtbildausweispflicht für die Ein- und Ausreise aus der Türkei in Länder eingeführt, in denen bilaterale Abkommen mit der TRNC geschlossen wurden. Die Ein- und Ausreise nach Moldawien, der Ukraine, Georgien und Aserbaidschan wird mit Personalausweisen gemäß den Standards des Dokuments 9303 der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) möglich sein, die durch die internationale Gesetzgebung vorgeschrieben sind.

Unter Hinweis darauf, dass die Zahl der Bürger unter 15 Jahren, die in diese Länder einreisen möchten, in letzter Zeit gestiegen ist, wurde in dem Rundschreiben festgestellt, dass die Personalausweise von Personen unter 15 Jahren ohne Foto als Reisedokumente nach ICAO-Standards nicht gültig sind und die Passagiere Beschwerden haben.

In dem Rundschreiben, in dem betont wird, dass Personen unter 15 Jahren und ihre Eltern verpflichtet sind, ihren Personalausweis als Reisedokument zu verwenden, um mögliche Missstände zu vermeiden, heißt es in dem Rundschreiben: „Unsere Grenztore wurden angewiesen, unsere Bürger, die kommen, nicht zu verlassen mit einem Personalausweis ohne Foto zu unseren Grenztoren, um Moldawien und die Ukraine zu verlassen."

In dem Rundschreiben hieß es, dass Passagiere, die mit Ausweisen ohne Foto, die nicht den ICAO-Standards entsprechen, an den Grenztoren ankommen, die Türkei nicht verlassen dürfen.

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