Antrag auf Geburtsbenachrichtigung kann über E-Government gestellt werden

Antrag auf Geburtsanzeige kann per E-State gestellt werden
Antrag auf Geburtsanzeige kann per E-State gestellt werden

Das Innenministerium hat einen neuen Dienst via E-Government gestartet. Personen, die aus verschiedenen Gründen keine Geburtsmeldung in einer Gesundheitseinrichtung abgeben können, können nun auch per E-Government Geburtsmeldungen abgeben. In der Erklärung des Innenministeriums wurden folgende Aussagen gemacht:

„Unser Ministerium hat einen neuen Service via E-Government eingeführt. Bürgerinnen und Bürger, die aus verschiedenen Gründen keine Geburtsmeldung in einer Gesundheitseinrichtung abgeben können, können nun auch per E-Government Geburtsmeldungen abgeben.

Mit der von unserem Ministerium im Jahr 2018 implementierten e-Birth-Anwendung war es möglich, Geburtsmeldungen von Kindern, die in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen geboren wurden und deren Namen von ihren Eltern bestimmt wurden, in der Gesundheitseinrichtung, in der die Geburt stattfand, zu erstellen, ohne zum Zivilstandsämter.

Im Rahmen des Antrags wurden 81 Geburtsregistrierungen in 235 öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in 75.546 Provinzen vorgenommen und den Familien kostenlos Personalausweise der Republik Türkei zugesandt.

Neben der Beantragung können nun auch Bürgerinnen und Bürger, die aus verschiedenen Gründen keine Geburtsanzeige in der Gesundheitseinrichtung vornehmen können, dank des Dienstes „Geburtsmeldungsantrag“ über das E-Government-System die Geburtsmeldungen ihrer in Deutschland geborenen Kinder abgeben im Land und in der Gesundheitseinrichtung über das E-Government-Portal.

Der E-Government-Anwendung wurde der Dienst "Geburtsbenachrichtigungsanwendung" hinzugefügt, der das Leben von Millionen von Bürgern erleichtert und den Bürgern auf einfachste und effektivste Weise öffentliche Dienstleistungen in hoher Qualität, schnell, unterbrechungsfrei und sicher bietet von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten des Innenministeriums.

Mit diesem Service werden die Anträge im Zusammenhang mit den Geburtsmeldungen von Kindern türkischer Staatsbürger, die im Land, in der Gesundheitseinrichtung geboren wurden und deren Geburtsbericht an das Zentrale Bevölkerungsverwaltungssystem (MERNIS) gesendet wurde, an MERNIS gesendet elektronische Signatur über das e-Government-System und auf der Grundlage dieser Anträge werden Geburtsurkunden an die Bezirksbevölkerungsdirektionen versandt.Die Eintragung der Ereignisse in die Familienregister war möglich.

Wie benachrichtige ich die Geburt über das E-Government-Gateway?

Es ist möglich, innerhalb von 30 Tagen ab dem Geburtsdatum des Kindes eine Geburtsbenachrichtigung über das System zu beantragen.

über das E-Government-System durch die antragstellende Mutter oder den antragstellenden Vater;

  • Kindername,
  • Religiös,
  • Der Name des Vaters

Nach Eingabe der Daten der Person, die den Personalausweis der Republik Türkei (TCKK) erhält, und Auswahl der Adresse, an der das Kind registriert wird, wird der Antrag mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet.

An MERNIS mit elektronischer Signatur über das e-Government-System gesendete Anträge bezüglich Geburtsmeldungen; Die Wohnadresse des Antragstellers wird von der Bezirkshauptmannschaft geprüft.

Wenn im Einwohnermelderegister keine rechtswidrige Situation vorliegt, wird das Geburtsereignis in das Einwohnermelderegister eingetragen und der Antragsteller vom System informiert.

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