Das an die TÜGVA vermietete Obergeschoss des Büyükada-Piers wird evakuiert

Der Evakuierung des Obergeschosses des Buyukada Piers stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen.
Der Evakuierung des Obergeschosses des Buyukada Piers stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen.

Der Evakuierungsprozess des Büyükada-Piers hat begonnen. Der Evakuierung des Obergeschosses des Büyükada Piers stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Das Räumungsverfahren zur Umsetzung des Gerichtsbeschlusses hat begonnen. Mit der Entscheidung des 2. Verwaltungsgerichts Istanbul vom 28. Mai 2021, Nummer 2021-158, und den Einspruchsentscheidungen des 2021. Verwaltungsgerichts des Bezirks Istanbul, Nummer 765-06.07.2021, vom XNUMX, wurde die endgültige Räumung des Büyükada-Piers beschlossen . Nachdem das Gerichtsverfahren zugunsten von IMM abgeschlossen war, wurde das Räumungsverfahren eingeleitet.

Der obere Teil des Büyükada Piers wurde 2018 für 10 Jahre an die Türkische Jugendstiftung (TÜGVA) verpachtet. Die İBB forderte am 7. Februar 2020 in einem Brief an Şehir Hatları A.Ş, dass das Obergeschoss des Büyükada Piers unter Verstoß gegen den Nießbrauchsvertrag an Dritte übertragen, der Mietvertrag gekündigt und dieser Bereich an İBB . übergeben wurde .

Seitdem hat der Rechtsweg begonnen. Zusammenfassend stellen sich die Ereignisse bezüglich des oberen Teils der Büyükada-Anlegestelle wie folgt dar: Die Büyükada-Anlegestelle wurde zusammen mit einigen anderen Anlegestellen mit dem zwischen der türkischen Seeschifffahrtsverwaltung und der İBB im Jahr 2005 unterzeichneten Protokoll an die İBB übertragen, basierend auf der entsprechenden Entscheidung der BB das Privatisierungs-Highboard. Die İBB übertrug den Pier Büyükada und andere ähnliche Piers und Seefahrzeuge an Şehir Hatları A.Ş.

City Lines hat 2018 den oberen Teil des Piers für 10 Jahre an die Türkische Jugendstiftung (TÜGVA) verpachtet.

Die İBB schrieb am 7. Februar 2020 einen Brief an Şehir Hatları A.Ş und beantragte, das Obergeschoss des Büyükada Piers unter Verstoß gegen den Nießbrauchsvertrag an Dritte zu übertragen, den Mietvertrag aufzulösen und diese Fläche an die İBB . zu übergeben . Daraufhin hat Şehir Hatları AŞ den Mietvertrag mit der TÜGVA am 3 gekündigt und die Räumung dieses Bereichs bis zum 21 beantragt. Er übergab das Areal an die İBB.

Nachdem das Gebiet nicht rechtzeitig evakuiert wurde, hat das IMM am 11. Nachdem das Gebiet nicht evakuiert wurde, hat das IMM diesmal gemäß dem Verfahren am 2020. Januar 7 an den District Governor of Islands geschrieben und die Evakuierung des oberen Teils des Büyükada-Piers beantragt.

Das District Governorate of Islands hat erstmals eine Evakuierungsanordnung für den 26. Januar 2021 erlassen. Später wurde der Evakuierungstag mit der Begründung, dass TÜGVA-Vertreter aufgrund der Wetterlage nicht erschienen seien, auf den 2. Februar 2021 verschoben. In der Klage der TÜGVA auf Aufhebung der Räumung hat das Gericht unterdessen beschlossen, die Hinrichtung am 27. Januar 2021 auszusetzen. Er stoppte den Räumungsprozess. Später lehnte das 2. Verwaltungsgericht Istanbuls jedoch mit Urteil vom 28. Mai 2021 mit der Nummer 2021-158 den Antrag auf Aufhebung des Räumungsverfahrens und Aufschub der Vollstreckung ab. Somit stand dem Räumungsverfahren kein rechtliches Hindernis im Wege. Mit dieser Entscheidung schrieb IMM am 9. Juni 2021 erneut an den District Governor of Islands und beantragte die Räumung des besagten Ortes und die Übergabe an IMM.

Das Distrikt-Governorship von Adalar schrieb am 18. Juni 2021 an IMM und bat um Zusendung von Informationen und Dokumenten, dass der Pachtvertrag zwischen Şehir Hatları A. IMM hat Şehir Hatları A.Ş benachrichtigt, um die angeforderten Informationen und Dokumente an die District Governorship of Islands zu übermitteln. City Hatları A.Ş hat die angeforderten Informationen und Dokumente am 8. Juli 2021 an das Bezirksgouvernement Islands geschickt.

In der Zwischenzeit auf den Einspruch der TÜGVA gegen die Entscheidung des 2. Verwaltungsgerichts Istanbul über die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung mit der Entscheidung der 2021. Verwaltungskammer des Bezirksverwaltungsgerichts Istanbul mit der Einspruchsnummer 765-06.07.2021 und vom 9 wurde der Einspruch endgültig zurückgewiesen. Mehr als 2021 Tage sind seit dem Schreiben vom 60. Juni XNUMX an das Bezirksgouvernement Islands bezüglich der Evakuierung des oberen Teils des Büyükada-Piers vergangen. Mit den entsprechenden Gerichtsentscheidungen steht der Räumung des genannten Bereichs kein rechtliches Hindernis entgegen.

IMM wird die Gerichtsentscheidungen zur Räumung des oberen Abschnitts des Büyükada Piers umsetzen und trotz dieser eindeutigen Gerichtsentscheidungen die notwendigen rechtlichen Initiativen zu einseitigen und verzerrten rechtsmissbräuchlichen Nachrichten einleiten. Werde diesem Thema nachgehen.

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