Enteignungsverfahren im Rahmen des Goldminenprojekts Söğüt

Enteignungsverfahren im Rahmen des Kaltgoldminenprojekts
Enteignungsverfahren im Rahmen des Kaltgoldminenprojekts

Im Rahmen des Goldminenprojekts Söğüt wurde eine Anzeige zu den Enteignungsverfahren gemacht.

Die Erklärung von Gübre Fabrikaları TAŞ gegenüber der Public Disclosure Platform (KAP) lautet wie folgt: „Unsere Tochtergesellschaft Gübretaş Maden Yatırımları A.Ş., wo sich das Söğüt-Goldminenprojekt im Söğüt-Bezirk von Bilecik innerhalb der Grenzen des Bergbaubetriebs befindet Lizenz Nr. 82050, die Immobilien gehören Dritten, Ein Antrag an die Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten vom 25.03.2021 auf dringende Enteignung der Söğüt-Goldmine, die einen der wichtigsten Beiträge zur Goldproduktion leisten wird Ziel unseres Landes und wird positiv dazu beitragen, das Außenhandelsdefizit in der Wirtschaft des Landes zu schließen, um es sofort in Produktion zu bringen und in die Volkswirtschaft zu bringen. wurde gemacht. Mit der Entscheidung des Präsidenten vom 16.10.2021 und der Nummer 4626 beschloss die Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten, die Immobilien innerhalb der Grenzen des genannten Bergbaulizenzgebiets, die für die Gold- und Silbererzproduktion erforderlich sind, durch die Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten zu enteignen Petroleum Affairs gemäß Artikel 2942 des Enteignungsgesetzes Nr. 27. Diese Entscheidung wurde im Amtsblatt vom 17.10.2021 mit der Nummer 31631 veröffentlicht. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses der dem Präsidialdekret im Namen der Staatskasse beigefügten Immobilien wird sofort mit dem Zuweisungsprozess an Gübretaş Maden Yatırımları A.Ş. für Bau- und Bergbauaktivitäten begonnen.“

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