Präsidentschaft des Obersten Wahlausschusses zur Rekrutierung von 103 Amtsträgern

Vorsitz des Hohen Wahlvorstandes
Vorsitz des Hohen Wahlvorstandes

Die Prüfungs-, Ernennungs-, Versetzungs- und Versetzungsordnung des Obersten Wahlvorstands, die im Amtsblatt vom 30.11.2017 unter der Nummer 7062 veröffentlicht wurde, mit dem Gesetz über die Organisation und Aufgaben des Obersten Wahlrats vom 18.02.2018 und Nummer 30336. Gemäß Artikel 657/A des Beamtengesetzes Nr. 4 werden 103 Personen für die Stellen (auf Stammpersonal) eingestellt, deren Anzahl, Dienststelle, Klasse und Titel in der beigefügten Liste angegeben sind.

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ANWENDUNGSZEIT, METHODE, ORT UND ANDERE ANGELEGENHEITEN

Antragsdatum: Bewerbungen starten am 07.10.2021 um 09.00 Uhr und enden am 18.10.2021 am Ende des Arbeitstages (17.00 Uhr).

Anmeldeformular: Anträge werden auf der offiziellen Website des Obersten Wahlausschusses gestellt.

Das Antragsformular (ysk.gov.tr) wird vollständig und korrekt ausgefüllt und elektronisch erstellt.

Bewerbungen, die nicht den in der Ankündigung angegebenen Bedingungen entsprechen, und Bewerbungen per Post oder anderen Kommunikationskanälen werden nicht angenommen.

Die Bewerbungsregistrierungsnummer wird vom System automatisch an die Bewerber vergeben, die den Bewerbungsprozess ordnungsgemäß abgeschlossen haben. Kandidaten können sich nur für einen Titel bewerben. Wenn sich derselbe Kandidat für mehr als einen Titel bewirbt, werden alle seine Bewerbungen als ungültig erachtet und die Ernennungen derjenigen, die die Prüfung auf diese Weise abgelegt haben, werden nicht vorgenommen, selbst wenn sie gewonnen haben.

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