Marmara-Universität rekrutiert 94 Festangestellte

Marmara-Universität
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Angestellt in den Einheiten der Marmara-Universität; Insgesamt 657 Festangestellte, 4 Sicherheitspersonal und 4857 Reinigungspersonal, werden nach den Ergebnissen der mündlichen Prüfung an unserer Universität im Rahmen der Bestimmungen des Artikels 50/D des Gesetzes Nr 44, Arbeitsgesetz Nr. 94 und Verordnung über Verfahren und Grundsätze, die auf öffentliche Einrichtungen und Organisationen anzuwenden sind. Ständige Arbeiterkader und Bewerbungsvoraussetzungen werden auf der KUR-Website veröffentlicht. Kandidaten, die die Bedingungen erfüllen, können ihre Bewerbungen innerhalb von 5 Werktagen zwischen dem 03.11.2021 und dem 09.11.2021 einreichen. http://www.iskur.gov.tr Sie können sich über die Internetadresse esube.iskur.gov.tr/ bewerben, indem sie sich mit ihrer TR-ID-Nummer und ihrem Passwort anmelden.

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ANWENDUNGSANFORDERUNGEN

(1) Als Arbeitnehmer eingestellt werden;

a) türkischer Staatsbürger zu sein, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2527 über die Berufs- und Kunstfreiheit von Ausländern des türkischen Adels und die Beschäftigung in öffentlichen, privaten Einrichtungen oder Arbeitsstätten,

b) das 18. Lebensjahr vollendet zu haben,

c) Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates, Verbrechen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Verbrechen gegen die Landesverteidigung, Verbrechen gegen Staatsgeheimnisse und Spionage, Unterschlagung, Erpressung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Fälschung, auch bei Begnadigung, Vertrauensmissbrauch, betrügerische Insolvenz Nicht verurteilt zu werden wegen Manipulation des Angebots, Manipulation der Leistung, Waschen der aus der Straftat entstandenen Vermögenswerte oder Schmuggel,

ç) Um die besonderen Bedingungen in die Sondergesetze öffentlicher Einrichtungen und Organisationen aufzunehmen, werden die Bedingungen gesucht.

(2) (Änderung: 5-5/2014 K.) Menschen mit Behinderungen müssen ihren Status mit einem Bericht des Gesundheitsamtes für behinderte Menschen bescheinigen, der von autorisierten Gesundheitseinrichtungen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften eingeholt wird.

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