Unterstützungsanträge für Behinderte und Ex-Häftlinge gestartet

Unterstützungsanträge für Behinderte und Ex-Häftlinge gestartet
Unterstützungsanträge für Behinderte und Ex-Häftlinge gestartet

Die Anträge auf Zuschussförderung für behinderte und ehemalige Strafgefangene sind gestartet, behinderte Bürger, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten, können ihre Anträge bis zum 3.

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit unterstützt weiterhin behinderte und ehemalige Strafgefangene, die über İŞKUR ihr eigenes Unternehmen gründen möchten. Unternehmern mit Behinderungen, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 65 Tausend TL und bis zu dem 15-fachen des Bruttomindestlohns für ehemalige verurteilte Unternehmer gewährt. Menschen mit Behinderung, die ihre Projekte präsentieren möchten http://www.iskur.gov.tr Gemäß dem im Bereich „Ausschreibungen“ der Website veröffentlichten Antragsleitfaden können sie bis zum 3. Dezember ihre Anträge per E-Government stellen.

Ehemalige Strafgefangene, die sich selbstständig machen wollen, können ihre Projekte bis zum selben Datum über die zuständigen Referate des Justizministeriums an die Landesdirektionen für Arbeit und Arbeitsvermittlung in den Provinzen weiterleiten, in denen sie sich befinden.

Die İŞKUR unterstützt seit 2014 weiterhin Behinderte und ehemalige Strafgefangene, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, und hat bisher 3 198 behinderte und 2 315 ehemalige Sträflinge Zuschüsse in Höhe von mehr als 229 Millionen TL gewährt. Anträge auf Unterstützung von Behindertenbeihilfen, die zuvor persönlich oder per Post eingegangen waren, wurden auf die E-Government-Plattform verschoben, auf der sich behinderte Bürger bewerben können, ohne ihr Zuhause zu verlassen. Somit soll das Unternehmertum von mehr Menschen mit Behinderungen unterstützt werden.

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