Die obligatorische Winterreifen-Anmeldung beginnt morgen! Strafe von 846 TL bei Nichteinhaltung

Die obligatorische Winterreifen-Anmeldung beginnt morgen! Strafe von 846 TL bei Nichteinhaltung
Die obligatorische Winterreifen-Anmeldung beginnt morgen! Strafe von 846 TL bei Nichteinhaltung

Ab morgen startet die Winterreifenanwendung, die für Nutzfahrzeuge im Güter- und Personenverkehr zwischen Städten obligatorisch ist und für eine störungsfreie Fahrt mit der Sicherheit von Leben und Eigentum in Privatfahrzeugen genutzt werden soll. Pflichttermine für Winterreifen. Wie hoch ist die Geldstrafe, wenn Sie keine Winterreifen tragen? Auf welchen Fahrzeugen ist die Anwendung von Winterreifen anwendbar? In welchen Provinzen ist die Anwendung von Winterreifen gültig?

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur schreibt für Fahrzeuge, die im Personen- und Güterverkehr eingesetzt werden, für bestimmte Jahreszeiten, abhängig von den Wetter- und klimatischen Bedingungen der Provinzen, gemäß dem Straßenverkehrsgesetz Winterreifenpflicht vor. Diese Befugnis kann auch vom Ministerium an die Gouverneure delegiert werden.

Die Inspektion der Fahrzeuge erfolgt durch das vom Ministerium autorisierte Personal sowie durch die Generaldirektion für Sicherheit, das Generalkommando der Gendarmerie, die Grenzübergangseinheiten des Handelsministeriums und die Inspektionseinheiten der Gemeinden.

Pflichttermine für Winterreifen

Nach Abschluss der Herbstmonate wird eine Umsetzung in den Wintermonaten vorgeschlagen, jedoch können die Start- und Endmonate in Abhängigkeit von den sich ändernden Wetterbedingungen vom Gouverneursamt im Rahmen der im Kommuniqué festgelegten Fristen verlängert werden. Somit bereitet der Einsatz von Winterreifen die Umgebung auf das sicherste und komfortabelste Fahren im Stadt- und Überlandverkehr vor. Nutzfahrzeuge, die ohne Beschluss des Gouverneurs auf Überlandstraßen fahren, müssen zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 1. April 2018 vier Monate lang Winterreifen verwenden.

Winterreifen nicht montiert

Fahrer von Fahrzeugen, die die Regel nicht einhalten, werden mit einer Geldstrafe von 846 Lira belegt. Die Strafe für das Nichttragen von Winterreifen wird ab dem 1. Januar 2022 im Rahmen des vom Finanzministerium bekannt zu gebenden Aufwertungssatzes neu festgesetzt.

Auf welchen Fahrzeugen ist die Anwendung von Winterreifen anwendbar?

Die Mitteilung, dass Anhänger von Zugmaschinen, zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen, Anhängern und Sattelanhängern sowie Fahrzeugen der TAF von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind, bleibt für alle privaten und gewerblichen Fahrzeuge gültig. Alle Busse, Kleinbusse, Lkw, Pick-Up Trucks, Abschleppwagen und Nutzfahrzeuge unterliegen der Winterreifenanwendung.

In welchen Provinzen ist die Anwendung von Winterreifen gültig?

Die Winterreifenpflicht, die noch wichtiger geworden ist und in den Provinzen mit harten Wintermonaten gilt, wird in 54 Provinzen umgesetzt, der Geltungsbereich und die Frist der Anwendung können jedoch je nach Beschluss der Gouverneure verlängert werden . Städte, in denen die Winterreifenpflicht gilt; Istanbul, Ankara, Bursa, Edirne, Afyonkarahisar, Ağrı, Aksaray, Amasya, Ardahan, Artvin, Batman, Bayburt, Bilecik, Bitlis, Bolu, Burdur, Çankırı, Çorum, Denizli, Düzce, Elazığ, Erzincanş Erzurum, Gü Hakkari, Iğdır, Isparta, Karabuk, Karaman, Kars, Kastamonu, Kayseri, Kırıkkale, Kırklareli, Kırşehir, Kocaeli, Konya, Kütahya, Manisa, Muş, Nevşehir, Niğde, Sakarya, Samsunğ, Sivas, Şırn Uşak, Van, Yozgat und Zonguldak.

Da die Wetterbedingungen in den jeweiligen Städten den Begriff „bei Temperaturen unter 7 °C…“ in der Definition von Winterreifen im vierten Artikel des im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqués vollständig erfüllen, wird den Autofahrern empfohlen, besonders auf die Anwendung. Denn in den Städten auf der Liste können die durchschnittlichen Wintertemperaturen auf 7 °C und darunter sinken.

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