Ministerium für Familie und Soziales will 15 stellvertretende Inspektoren einstellen

Ministerium für Familie und Soziale Dienste
Ministerium für Familie und Soziale Dienste

Zwölf (12) Absolventinnen und Absolventen der Fakultäten für Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften (erste Gruppe) von der Klasse Allgemeine Verwaltungsdienste bis zu den vakanten Kontrollassistentenstellen für die Dienststelle Beratung und Kontrolle des Ministeriums für Familie und Soziales. Fünfzehn (3) stellvertretende Inspektoren für Familien und Soziale Dienste werden mit drei (15) Aufnahmeprüfungen unter den Absolventen (zweite Gruppe) abgelegt, die eine Ausbildung in den Bereichen Beratung und Orientierung, Kinderentwicklung absolviert haben , Psychologie und Soziologie für mindestens vier Jahre. Bewerbungsschluss ist der 14. Januar 2022

Für Details der Anzeige KLICKEN SIE HIER

ANFORDERUNGEN AN DIE ZULASSUNGSPRÜFUNG

Kandidaten, die sich für die Aufnahmeprüfung zum Inspektor des Familien- und Sozialdienstes bewerben;

1.1. Um die allgemeinen Bedingungen des Artikels 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 zu erfüllen,

1.2. Absolventen der juristischen, politikwissenschaftlichen, volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, wirtschafts- und verwaltungswissenschaftlichen Fakultäten sowie von Hochschulen mit einer mindestens vierjährigen grundständigen Ausbildung in den Bereichen Soziale Arbeit, Psychologische Beratung und Orientierung, Kindesentwicklung, Psychologie oder Soziologie, oder deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat anerkannt wird. Eine der ausländischen Hochschulen absolviert haben.

1.3. eine der öffentlichen Personalauswahlprüfungen (KPSS A Group) des Vermessungs-, Auswahl- und Einstufungszentrums (ÖSYM) in den Jahren 2020 und 2021 für Absolventinnen und Absolventen der Fakultäten für Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften, aus KPSS P-48 Punktzahl 70 (3) und höher, für Hochschulabsolventen mit mindestens vierjähriger grundständiger Ausbildung in den Bereichen Soziale Arbeit, Psychologische Beratung und Orientierung, Kinderentwicklung, Psychologie oder Soziologie, sofern sie 70 (siebzig) oder mehr vom KPSS P-XNUMX-Score-Typ erreicht haben;

240 Personen mit der höchsten Punktzahl für Absolventen der Fakultäten für Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften,

Aufnahme in die 60 bestbewerteten Personen für Hochschulabsolventen mit mindestens vierjähriger grundständiger Ausbildung in den Bereichen Soziale Arbeit, Psychologische Beratung und Orientierung, Kinderentwicklung, Psychologie oder Soziologie (Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie die letzter Kandidat wird auch zur Prüfung zugelassen),

1.4. am XNUMX. Januar des Jahres, in dem die Aufnahmeprüfung stattfindet, das fünfunddreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

1.5. Der Gesundheitszustand muss geeignet sein, im ganzen Land zu arbeiten und unter allen klimatischen Bedingungen zu reisen.

BEWERBUNG DER AUFNAHMEPRÜFUNG

2.1. Bewerbungen für die Aufnahmeprüfung, vom 03 bis 01 Uhr am 2022 Freitag, über E-Government Ministerium für Familie und Soziales – Career Gate Public Recruitment und Career Gate isalimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr ​​​​internet Anschrift Bewerbungen, die den in der Ausschreibung genannten Bedingungen nicht entsprechen, und Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Post oder anderen Formularen werden nicht akzeptiert.

2.2. Unter den Bewerbern für die Aufnahmeprüfung werden diejenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie falsche Angaben gemacht oder Unterlagen vorgelegt haben, nicht ernannt, da ihre Prüfungsergebnisse als ungültig erachtet werden. Auch wenn ihre Ernennungen vereinbart werden, werden sie abgesagt und eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht, um die einschlägigen Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 anzuwenden.

2.3. Der Kandidat ist selbst dafür verantwortlich, den Bewerbungsprozess fehlerfrei, vollständig und gemäß den in der Ausschreibung genannten Punkten zu gestalten.

2.4. Kandidaten, die mehrere Studiengänge absolviert haben, können sich nur für einen Studiengang bewerben.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*