Präsidentschaft der Verteidigungsindustrie zur Rekrutierung von 10 Assistenten

Direktion für Verteidigungsindustrie
Direktion für Verteidigungsindustrie

Die Präsidentschaft der Verteidigungsindustrie wird 10 Hilfsexperten erhalten. Bewerbungen werden zwischen dem 8. und 22. März 2022 eingehen. Für die Anstellung in der Präsidentschaft der Verteidigungsindustrie, die durch die Aufnahmeprüfung (mündliche Prüfungsmethode) auf die Positionen des 7. gegen die nachfolgend aufgeführten Bildungsabteilungen und Bildungsabteilungen:

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Präsident der Verteidigungsindustrie rekrutiert Assistant Expert

Anforderungen an die Prüfungsanmeldung

(1) die Bewerber, die sich für die Aufnahmeprüfung zum Fachassistenten der Verteidigungsindustrie bewerben;

a) In Absatz (A) des Artikels 657 des Beamtengesetzes Nr. 48

die angegebenen allgemeinen Bedingungen erfüllen,

b) Absolventinnen und Absolventen der im Ausschreibungstext genannten Bildungsbereiche, die eine mindestens vierjährige grundständige Ausbildung vorsehen, oder der entsprechenden Fachbereiche in- oder ausländischer Bildungseinrichtungen, deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat anerkannt wird,

c) Ab dem ersten Januar des Jahres, in dem die Prüfung stattfindet, 35 (fünfunddreißig)

sie dürfen das Geburtsalter noch nicht vollendet haben (bewerben können sich Geborene am 01.01.1987 und später),

ç) 2020 (fünfundachtzig) oder mehr Punkte bei der Auswahlprüfung für öffentliches Personal in den Jahren 2021 und 85, entsprechend den Bildungsabteilungen im Ausschreibungstext, erreicht zu haben,

d) Mindestens 22.03.2020 (achtzig) Punkte in Englisch aus der nach dem 80 ausgeschriebenen Foreign Language Proficiency Exam (YDS) oder Electronic Foreign Language Exam (e-YDS) oder dem Assessment Selection and Placement Center (ÖSYM) Foreign Language Exams Equivalence Tabelle Um ein international gültiges fremdsprachliches Prüfungsergebnis gemäß YDS/e-YDS-Prüfungen zu erhalten,

e) in Bezug auf den militärischen Status; kein Interesse am Wehrdienst haben (nach Ableistung des regulären Wehrdienstes oder Versetzung oder Versetzung in die Reserveklasse),

f) Sie dürfen keine psychischen Erkrankungen haben, die sie daran hindern könnten, ihre Aufgaben ununterbrochen zu erfüllen.

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