Erwartete Regulierungen im Bereich Zahlungsdienste in Kraft getreten!

Erwartete Regulierungen im Bereich Zahlungsdienste in Kraft getreten!
Erwartete Regulierungen im Bereich Zahlungsdienste in Kraft getreten!

Verordnung über Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe und Zahlungsdienstleister der Zentralbank der Republik Türkei („Zahlungs- und E-Geld-Verordnung“) und Mitteilung über Informationssysteme für Zahlungs- und E-Geld-Institute und Datenaustauschdienste im Bereich Zahlungsdienste von Zahlungsdienstleistern („Information Systems“-Kommuniqué“) wurde im Amtsblatt vom 01.12.2021 mit der Nummer 31676 veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Bei den in der Branche seit langem erwarteten Regelungen gibt es recht umfangreiche Regelungen von Kapital, Beteiligungsstruktur, Gründungsprinzipien bis hin zu Technik, Infrastruktur, Informationssicherheit, Risiko und internen Kontrollprozessen. SRP-Legal Gründer und Manager Atty. DR. Çiğdem Ayözger Öngün sagte in ihrem zusammenfassenden Statement zum Thema Zahlung und E-Geld-Regulierung: „Als SRP-Legal sehen wir es als eine wichtige Aufgabe an, die Zusammenfassung dieser Themen zu übermitteln, damit alle relevanten Institutionen das Bemerkenswerte leichter überwachen können Fragen, die die neue Verordnung mit sich bringt.

Die wesentlichen Regelungen der Zahlungs- und E-Geld-Verordnung lauten wie folgt:

  • Alle Arten von quantitativen Daten, die mit dem Preis in Verbindung gebracht werden können, wie Löhne, Provisionen und Zinsen, werden als wettbewerbsrelevante Daten definiert und Wettbewerbsparameter zwischen in der Branche tätigen Unternehmen werden im Rahmen der Regulierung bestimmt;
  • Indem es Betreibern elektronischer Kommunikation ermöglicht wird, unreifen Prepaid- oder Postpaid-Benutzern mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter verschiedene Dienste anzubieten, wurde es Betreibern im Bereich der elektronischen Kommunikation ermöglicht, Dienste einem breiteren Publikum anzubieten;
  • Durch Einführung der Verpflichtung zur Erbringung von sonstigen gewerblichen Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Zahlungsdienstleistern, mit denen sie Geschäfte tätigen, wird sichergestellt, dass die in der Branche tätigen Unternehmen die zur Erbringung von Dienstleistungen erforderlichen Vertragsbeziehungen zu gleichen Bedingungen eingehen können, in Zahlungskonto- und Infrastrukturdienste, die Zahlungsdienstleister einander anbieten können;
  • Durch die Einführung maßgeblicher Regeln für die Arbeitsweise von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten wurden der Rahmen und die Sicherheitsgrundsätze aller über diese Institute durchzuführenden Transaktionen und Tätigkeiten festgelegt;
  • Die verbotenen Aktivitäten dieser Organisationen wurden aufgeklärt und die Erbringung von Nichtgenehmigungsdiensten in der Branche mit interpretativen Methoden verhindert;
  • Durch die Einführung eines Rechtsrahmens für die Kooperation zwischen nicht in der Türkei ansässigen natürlichen oder juristischen Personen und diesen Institutionen können Finanzdienstleistungen in diesem Bereich auch in grenzüberschreitender Zusammenarbeit erbracht werden;
  • Organisationen hatten die Möglichkeit, repräsentative Beziehungen zu ihren Aktivitäten im Ausland aufzubauen;
  • Die Mindesteigenkapitalverpflichtung wurde durch Differenzierung nach den Arten von Zahlungsdiensten erhöht, die Zahlungsinstitute anbieten;
  • Organisationen hatten die Möglichkeit, ihre wesentlichen operativen Aktivitäten von externen Dienstleistern auszulagern.

Communiqué zu Informationssystemen Im Rahmen des Projekts erhielten Organisationen die Möglichkeit, ein Identity Verification System in Transaktionen in Informationssystemen zu betreiben; Der Mechanismus zur Vorlage der Summe der für Zahlungsdienste zu erhebenden Kosten, Provisionen und Gebühren zur Genehmigung durch den Kunden wurde geregelt und zugunsten des Verbrauchers transparent gemacht.

Zahlungs- und E-Geld-Regulierung Obwohl es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft getreten ist, ist das bisherige Zahlungs- und E-Geld-Regulierungzu den Bestimmungen nicht enthalten in Zahlungs- und E-Geld-RegulierungDie Verpflichtung zur Harmonisierung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Veröffentlichung wurde eingeführt.

Das lang erwartete in der Branche Zahlungs- und E-Geld-Regulierung und Information Systems Communiqué wird davon ausgegangen, dass sie wesentliche Vorschriften für bestehende Zahlungsinstitute und neue Marktteilnehmer enthält. Wir sind der Ansicht, dass sich die Regulierung zur Vermeidung diskriminierender Praktiken bei der Bereitstellung von Zahlungskonten- und Infrastrukturdiensten, insbesondere bei Zahlungsdienstleistern, direkt auf die Erreichung fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt auswirken wird.

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