Rundschreiben über die Beschlagnahme von Altfahrzeugen in 81 Provinzen des Innenministeriums

Rundschreiben über die Beschlagnahme von Altfahrzeugen in 81 Provinzen des Innenministeriums
Rundschreiben über die Beschlagnahme von Altfahrzeugen in 81 Provinzen des Innenministeriums

Das Innenministerium ging wegen verschrotteter, stillstehender Fahrzeuge auf Straßen, Straßen und Plätzen vor, die die Verkehrssicherheit und die öffentliche Ordnung gefährden. Das Ministerium verschickte ein Rundschreiben an 81 Landeshauptleute mit dem Thema „Verschleierung von Altfahrzeugen“.

Im Rundschreiben wurde festgestellt, dass der Bedarf an Parkraum aufgrund der Zunahme der Bevölkerung und der Fahrzeugdichte gestiegen sei und diese Situation die Verkehrssicherheit/-dichte zeitweise beeinträchtigt habe.

Im Rundschreiben diejenigen, die sich lange auf öffentlichen Flächen wie Straßen, Plätzen oder Orten aufgehalten haben, die Privateigentum unterliegen; Es wurde festgestellt, dass verlassene, verschrottete, stillgelegte, gefundene, beschädigte und unbrauchbare Fahrzeuge aufgrund der von ihnen verursachten Sicht- und Umweltverschmutzung sowie der Explosions- und Brandgefahr zu einer Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit geworden sind.

In dem Rundschreiben, das auf die Zunahme von Beschwerden und Forderungen zur Lösung von Problemen aufmerksam macht, die durch solche Fahrzeuge in Bereichen wie Parks und Plätzen sowie in privaten Immobilien entstehen, werden die in dieser Richtung zu ergreifenden Maßnahmen aufgelistet folgt:

Schrottbereiche zu bestimmen

Gemäß Artikel 5393 des Gemeindegesetzes Nr. 15 und Artikel 5216 des Großstadtgemeindegesetzes Nr. 7 wird ein Schrottgebiet, das nicht innerhalb der Gemeindegrenzen bestimmt ist, so schnell wie möglich bestimmt. Je nach Beschaffenheit der betreffenden Fahrzeuge (je nachdem, ob sie verschrottet oder stillgelegt sind) werden diese auf von den Gemeinden festgelegten Schrottlagerplätzen oder auf Treuhandparkplätzen abgestellt.

Fahrzeuge, die nicht zu ausgewiesenen Schrottplätzen gebracht werden, werden vom Verkehr ausgeschlossen

Im Rahmen von Artikel 174 der Straßenverkehrsordnung werden geparkte, verlassene oder beschädigte Fahrzeuge, die die Verkehrsteilnehmer für lange Zeit beeinträchtigen, zusammen mit der Verkehrspolizei in die anderen Kategorien von Sicherheits- und Gendarmeriediensten aufgenommen des 2918. Artikels des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 6 und des 7. und 9. Artikels der Straßenverkehrsordnung.Es wird vom Personal und der Stadtpolizei festgelegt und den Lizenzinhabern wird die notwendige Benachrichtigung über das Entfernen ihrer Fahrzeuge gegeben . Fahrzeuge, die nicht entfernt werden, werden von der Verkehrspolizei vom Verkehr ausgeschlossen.

Gemäß Artikel 5326/41 des Ordnungswidrigkeitengesetzes Nr. 6 wird den Eigentümern von Fahrzeugen, die ihre motorisierten Land- oder Seetransportfahrzeuge oder deren Bestandteile auf der Straße oder an öffentlichen Orten zurückgelassen haben, eine Benachrichtigung zugestellt. Trotz der Benachrichtigung werden diejenigen, die ihre Fahrzeuge nicht entfernen, behandelt und diese Fahrzeuge werden auf die Schrottplätze gebracht. Die Kosten für deren Entfernung werden vom Fahrzeughalter gesondert erhoben.

Befunde, die nicht innerhalb von sechs Monaten vorliegen, und Fahrzeuge, die für den Verkehr gesperrt sind, werden verkauft

Fahrzeuge, die aufgrund eines Verkehrsverbots aufgrund von Auffinden im Geltungsbereich des zusätzlichen Artikels 14 des Straßenverkehrsgesetzes oder gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes festgehalten wurden, aber nicht innerhalb von sechs Monaten von ihren Eigentümern übernommen oder gesucht wurden, werden durchverkauft die Nationalen Immobiliendirektionen.

Ein Muster allgemeiner Anordnungen, die von den Gouverneuren unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ausgearbeitet wurden, wird veröffentlicht (innerhalb einer angemessenen Frist, die auf Provinzbasis unter Berücksichtigung der Sicherheitsbewertung der Provinz festgelegt wird).

Notwendige Informationen werden von den Strafverfolgungseinheiten bei ähnlichen Treffen oder Veranstaltungen, insbesondere bei Treffen mit Bürgern oder Schulleitertreffen, die unter dem Vorsitz des Gouverneurs / Distrikt-Governors organisiert werden, bereitgestellt und die diesbezüglichen Mitteilungen der Bürger unverzüglich ausgewertet.

Zur Steigerung des gesellschaftlichen Bewusstseins werden in Abstimmung mit den zuständigen Stellen Broschüren zum Thema erstellt und verteilt. Informations-/Sensibilisierungsaktivitäten werden über soziale Medien durchgeführt.

Unter der Koordination des vom Governor zu ernennenden stellvertretenden Governors wird die aktuelle Situation durch die gemeinsame Arbeit von Distrikt-Governors, lokalen Verwaltungen, Strafverfolgungseinheiten, relevanten Berufskammern und öffentlichen Institutionen und Organisationen bestimmt. An Fahrzeugen, die aufgegeben, verschrottet, stillgelegt, gefunden, beschädigt, unbrauchbar oder für einen angemessenen Zeitraum auf öffentlichen Plätzen oder auf Privatgrundstücken abgestellt wurden, wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt.

Der Fortschritt bei der Entfernung der Schrottlagerflächen der so identifizierten Fahrzeuge bzw. deren Vorhaltung auf den Parkplätzen des Treuhänders wird dem Innenministerium vierteljährlich (je Ende März, Juni, September und Dezember) mitgeteilt.

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