Generaldirektion für Gefängnisse und Haftanstalten des Justizministeriums rekrutiert 5.455 Vertragsmitarbeiter

Justizministerium
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MINISTERIUM DER Gerechtigkeit
ALLGEMEINE DIREKTION FÜR STRAFE UND VERWEIGERTE HÄUSER
5.455 BEKANNTMACHUNG DER PERSONALEINSTELLUNGSPRÜFUNG FÜR DIE ANGESTELLTE STELLE (657 SC. 4/B)

Paragraph (B) von Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 4, Artikel 2802 des Gesetzes Nr. 114 über Richter und Staatsanwälte, Artikel 2 und 8 des Präsidialerlasses Nr. 11 über Generalstab und Verfahren vom 06.06.1978 und 7/ Gemäß den Grundsätzen für die Beschäftigung von Vertragspersonal, die mit dem Ministerratsbeschluss Nr. 15754 in Kraft gesetzt wurden, und den Bestimmungen der Prüfungs-, Ernennungs- und Versetzungsverordnung für Beamte des Justizministeriums 1 Hinrichtungen zur Beschäftigung in Vertragsstellen für die Justizvollzugsanstalten, deren Ort, Anzahl, Titel und Qualität in der Liste ANLAGE-5.016 aufgeführt sind Insgesamt werden 141 Mitarbeiter eingestellt, darunter Schutzbeauftragte, 66 Bürokräfte (Sachbearbeiterin der Justizvollzugsanstalt) , 113 Krankenschwestern, 90 Techniker, 27 Hilfskräfte (Fahrer), 2 Hilfskräfte (Köche), 5.455 Hilfskräfte (Heizung).

Diejenigen, die zum ersten Mal in den vertraglich vereinbarten Positionen eingestellt werden, die in der Liste von ANHANG-1 aufgeführt sind, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, die im 5. und 6. Artikel der Prüfungs-, Ernennungs- und Versetzungsverordnung für Beamte des Justizministeriums niedergelegt sind.

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Allgemeine Bedingungen

a) Türkischer Staatsbürger sein,

b) der öffentlichen Rechte nicht entzogen zu werden, auch wenn die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches festgelegten Fristen verstrichen sind; Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, (…) Unterschlagung, Erpressung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Untreue die Erbringung der Leistung, das Waschen der aus Straftaten oder Schmuggel entstandenen Vermögenswerte,

c) keinen Wehrdienst zu leisten oder nicht wehrpflichtig zu sein oder, wenn er das Wehrdienstalter erreicht hat, aktiven Wehrdienst geleistet zu haben oder zurückgestellt oder in die Reserveklasse versetzt zu werden,

ç) Sicherheitsuntersuchungen und Archivrecherchen mit positivem Ergebnis,

d) für das Personal, das unter der Bezeichnung Vollstreckungs- und Schutzbeauftragter in Justizvollzugsanstalten eingesetzt wird; Mit einem Bericht des Gesundheitsausschusses zu dokumentieren, der von vollwertigen staatlichen Krankenhäusern, die dem Gesundheitsministerium angeschlossen sind, im Rahmen der Verordnung über die erforderlichen Gesundheitsbedingungen für diejenigen zu erhalten ist, die zum Titel des Vollstreckungs- und Schutzbeauftragten der Generaldirektion ernannt werden der Justiz- und Justizvollzugsanstalten vom 14.09.2021,

e) in allen Titeln mit Ausnahme des in der Justizvollzugsanstalt einzusetzenden Vollstreckungs- und Schutzbeamten; Gemäß Unterabsatz „c“ des 6. Absatzes des 18. Artikels des Abschnitts „Besondere Bedingungen“ der Prüfungs-, Ernennungs- und Versetzungsordnung für Beamte des Justizministeriums; Bei allen Mitarbeitern, die vakant eingesetzt werden, liegt keine psychische Erkrankung oder körperliche Behinderung vor, die sie an der dauerhaften Ausübung ihrer Tätigkeit hindern könnte, dass kein Schielen, Blindheit, Lahmheit, Hörverlust, starre Gesichtszüge, Gliedmaßenschwäche, Stottern u ähnliche Hindernisse, mit einem Gesundheitsamtsbericht zu dokumentieren, der von den dem Ministerium angeschlossenen vollwertigen staatlichen Krankenhäusern erhalten wird,

f) in der von den Justizkommissionen abzuhaltenden praktischen und/oder mündlichen Prüfung, in der öffentlichen Personalauswahlprüfung für das Jahr 2020; Mindestens 3 Punkte von KPSSP93, KPSSP94 für Associate Degree-Absolventen, KPSSP70-Punktetyp (KPSS) für Sekundarschulabsolventen,

g) am 17.03.2021, dem Bewerbungsschluss für die abzuhaltende Prüfung, das 18. Lebensjahr vollendet haben; Ab dem 2020. Januar des Jahres, in dem die zentrale Prüfung (KPSS-30) stattfindet; Vollendung des 01. Lebensjahres für Vollstreckungs- und Schutzbeauftragte (zur Prüfung können sich Personen bewerben, die am oder nach dem 1990 geboren sind); Techniker, Büroangestellte (Sachbearbeiterin der Justizvollzugsanstalt), Hilfskräfte (Koch, Heizung, Fahrer) und Krankenpfleger dürfen nicht älter als 35 Jahre sein (zur Prüfung können sich Personen bewerben, die am oder nach dem 01 geboren sind).

ð) Die im Sondergesetz oder in anderen Rechtsvorschriften für die Klasse, in der sie abgeleistet wird, angestrebten Bedingungen zu erfüllen.

Ort und Art der Anwendung

Die Bewerber reichen ihre Bewerbungen ein, indem sie sich über turkiye.gov.tr ​​​​einloggen und den Bildschirm des Justizministeriums/Stellenbewerbung verwenden, der am 01.03.2022 auf E-Government aktiviert wird.

Bewerber können sich nur für einen Titel und für die Prüfung durch den Leiter der Justizkommission eines Gerichts erster Instanz bewerben. Im Falle einer Bewerbung bei derselben oder einer anderen Kommission für denselben oder einen anderen Titel werden alle Bewerbungen als ungültig erachtet und das Einstufungsverfahren wird nicht durchgeführt, selbst wenn die Kandidaten, die die Prüfung auf diese Weise bestanden haben, erfolgreich sind. (Beispiel: Wenn sich ein Kandidat für den Titel eines Vollstreckungs- und Schutzbeamten bewirbt, kann er sich nicht für die gleiche oder eine andere Position als Gefängnispersonal (Gefängnisschreiber) oder einen anderen Titel bewerben, selbst wenn er oder sie diesen Titel besitzt (Erforderliche Voraussetzungen.) Dies sollte bei der Bewerbung berücksichtigt werden.

Nach Abschluss des Bewerbungsprozesses müssen die Bewerber auf dem Bildschirm "Meine Bewerbungen" überprüfen, ob ihre Bewerbung abgeschlossen wurde. Bewerbungen, bei denen auf dem Bildschirm "Meine Bewerbungen" nicht die Angabe "Bewerbung abgeschlossen" angezeigt wird, werden nicht bewertet. Die diesbezügliche Verantwortung liegt beim Antragsteller.

E. Bekanntgabe der Kandidaten, die zur Größen-Gewichts-Messung des Vollzugsbeamten und zur praktischen Prüfung zum Vollzugsbeamten berufen werden:

-Für die Besetzung der Stellen des Büropersonals (Sachbearbeiterin der Justizvollzugsanstalt) werden die Kandidaten 20 (zwanzig) Mal so viele ausgeschriebene Stellen einberufen, beginnend mit der höchsten Punktzahl, basierend auf den in der zentralen Prüfung erzielten Punktzahlen. Alle Kandidaten, die die gleiche Punktzahl wie der letzte Kandidat haben, werden zur praktischen Prüfung zugelassen.

– Bei Ernennungen zu Vollstreckungs- und Schutzbeauftragtenpositionen werden die Kandidaten ausgehend von der höchsten Punktzahl auf der Grundlage der in der zentralen Prüfung zur Größen- und Gewichtsmessung erzielten Punktzahlen mit der 3 (drei)fachen Anzahl der ausgeschriebenen Positionen aufgerufen. Alle Kandidaten, die die gleiche Punktzahl wie der letzte Kandidat haben, werden zur Größen-Gewichts-Messung geführt.

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