Generaldirektion Gesundheit für Grenzen und Küsten der Türkei rekrutiert 23 Vertragsmitarbeiter

Türkische Grenze und Küsten Generaldirektion für Gesundheit
Türkei Generaldirektion für Grenz- und Küsten Gesundheit

Anstellung auf Vertragsbasis gemäß Artikel 657/B des Beamtengesetzes Nr. 4 in der zentralen und provinziellen Organisation der Generaldirektion Gesundheit für die Grenze und Küsten der Türkei; 6 KPSS (B)-Gruppenwertung ist die Grundlage ohne schriftliche und mündliche Prüfung (mit Ausnahme des Titels Seemann) gemäß Absatz b des zusätzlichen Artikels 6 der "Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragspersonal", die mit dem in Kraft getreten sind Beschluss des Ministerrates vom 1978 mit der Nummer 7/15754 2 (dreiundzwanzig) Vertragsbedienstete werden eingestellt.

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ANFORDERUNGEN AN ANTRAGSTELLER

1. Ein türkischer Bürger,

2. die in § 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 genannten Bedingungen mit den genannten besonderen Bedingungen zu erfüllen,

3. Nicht der öffentlichen Rechte beraubt werden,

4. Auch wenn die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches festgelegten Fristen verstrichen sind; Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Unterschlagung, Erpressung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Fälschung, Vertrauensmissbrauch, betrügerische, nicht zu verurteilende Insolvenz, Angebotsabsprachen, Leistungsabsprachen , das Waschen von Vermögenswerten, die aus Straftaten oder Schmuggel stammen,

5. Männliche Kandidaten ohne Wehrdienstbezug (Wehrdienst abgeleistet oder befreit)

6. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 53 keine Geisteskrankheit zu haben, die ihn daran hindern könnte, seine Pflicht kontinuierlich zu erfüllen,

7. Die Bedingungen haben, die der zu bevorzugenden Position entgegengesetzt sind,

8. 2020 KPSS (B)-Gruppen-KPSS-P3-Punktzahl für Bachelor-Absolventen, 2020 KPSS (B)-Gruppen-KPSS-P93-Punktzahl für Associate Degree-Absolventen, 2020 KPSS (B)-Gruppen-KPSS-P94-Punktzahl für Sekundarschulabsolventen,

9. Bewerber können sich nur auf eine der ausgeschriebenen Stellen bewerben. Alle Bewerbungen von Kandidaten, die sich auf mehr als eine Stelle bewerben, werden als ungültig erachtet.

10. keine Rente oder Altersrente von einer Sozialversicherungseinrichtung bezieht,

11. in den Bedingungen der Ausschreibung geforderte Berufserfahrung, die der Bewerber nach Studienabschluss und vor dem Bewerbungstermin hat,

12. Personen, die durch verschiedene Gesetzesverordnungen aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, können sich nicht bewerben.

13. Status der Bewerber; Artikel 657/B des Beamtengesetzes Nr. 4 besagt: „Im Falle der Kündigung ihrer Verträge durch ihre Institutionen aufgrund der Verletzung der Grundsätze des Dienstvertrags durch die auf diese Weise Beschäftigten oder wenn sie den Vertrag einseitig innerhalb der Vertragslaufzeit, mit Ausnahme der durch den Ministerratsbeschluss festgelegten Ausnahmen, es sei denn, ein Jahr ist seit dem Datum der Beendigung vergangen. Sie können nicht in vertraglichen Personalpositionen von Institutionen beschäftigt werden.“ zur Einhaltung der

14. Gemäß dem zusätzlichen Artikel 6 der Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragspersonal wird der Dienstvertrag von der Institution einseitig gekündigt, falls „später festgestellt wird, dass er keine der für eine Beschäftigung erforderlichen Qualifikationen besitzt, und er verliert anschließend alle für eine Beschäftigung erforderlichen Qualifikationen ...".

ANWENDUNGSMETHODE, ORT UND ZEIT

1. Antragsverfahren können innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt durchgeführt werden.

2. Kandidaten, http://www.hssgm.gov.tr Das Antragsformular, das zum Ausschreibungstermin unter der Adresse erhältlich ist, und die erforderlichen Unterlagen können persönlich, per Post, Fracht usw. eingereicht werden. und an die Redaktions- und Archivverwaltungseinheit unserer Generaldirektion.

3. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen mit fehlenden Unterlagen werden nicht bewertet.

4. Bewerbungen, die nach Ende der Arbeitszeit der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

5. Wenn die KPSS-Punktzahl und das Jahr der Kandidaten nicht mit der KPSS-Punktzahl und dem Jahr übereinstimmen, die in der bevorzugten Position als Ergebnis der Kontrolle ermittelt wurden, werden die Bewerbungen nicht bewertet.

6. Kandidaten, die sich auf die Ausschreibung unserer Generaldirektion im Rahmen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 (KVKK) bewerben; Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten.

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