Die Verordnung über den Abriss von Gebäuden tritt am 1. Juli in Kraft

Verordnung über den Abriss von Gebäuden soll im Juli in Kraft treten
Die Verordnung über den Abriss von Gebäuden tritt am 1. Juli in Kraft

Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorbereitete Verordnung über den Abriss von Gebäuden tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Mit dieser Regelung; Mit dem kontrollierten und sicheren Abbruch von Gebäuden soll eine umwelt- und gesundheitsschonende Abfallbewirtschaftung nach dem Abriss sichergestellt werden.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat angekündigt, dass die Verordnung über den Abriss von Gebäuden am 1. Juli 2022 in Kraft tritt.

In der Erklärung wurde mit der im Amtsblatt vom 13. Oktober 2021 unter der Nummer 31627 veröffentlichten Verordnung die Übergangszeit für die Anpassung des Sektors an die neuen Vorschriften vorbereitet, indem vorausgesehen wurde; Es wurde erklärt, dass es darauf abzielt, den kontrollierten, sicheren Abriss von Gebäuden und die Bewirtschaftung von Abfällen nach dem Abriss auf eine Weise zu gewährleisten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit nicht schadet.

Mit dieser Regelung; Ausgenommen Notabriss nach Katastrophen, Abriss durch Behörden im Rahmen des Flächennutzungsgesetzes und Abriss registrierter Bauwerke, Abriss aller Gebäude und Stützmauern, die einer Baugenehmigung durch Abbruchunternehmen unterliegen, die sie als Y1, Y2 und klassifizieren Y3 entsprechend ihrer fachlichen und fachlichen Qualifikation und erhalten vom Ministerium eine für verpflichtend erklärte Berechtigungsbescheinigungsnummer.

Bewerbungen für das Qualifizierungssystem für Abbruchverträge werden bei den Provinzdirektionen für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel eingereicht

Unter Hinweis darauf, dass die Anträge von natürlichen und juristischen Personen, die in das vom Ministerium organisierte Qualifizierungssystem für Abbruchunternehmer aufgenommen werden möchten, bei den Provinzdirektionen für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel gestellt werden, wurde betont, dass die Abbrucharbeiten durchgeführt werden unter der Verantwortung des Abbruchunternehmens und des Baustellenleiters unter der Aufsicht eines technischen Verantwortlichen durchgeführt.

Informationen über die Schritte, die vor Beginn des Abbruchprozesses zu befolgen sind, werden wie folgt erläutert; „Bevor der Abriss beginnt, werden die Abrissgenehmigungen bei den Kommunen eingeholt. Die Abrissgenehmigung kann über das Registrierungssystem für räumliche Adressen des Innenministeriums ausgestellt werden. Der Abbruchplan, der eine Art Projekt des Abbruchs darstellt und erklärt, was vor, während und nach dem Abbruch zu tun ist, wird unter Koordination des Bauingenieurs und des Autors unter Beteiligung verschiedener Fachdisziplinen erstellt. Der Abbruchplan legt fest, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der möglicherweise betroffenen Strukturen im Umfeld des Gebäudes getroffen werden und welche Abbruchtechnik verwendet wird.Der Auftragnehmer trifft Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen, bevor er mit den Abbrucharbeiten beginnt. Bei Abrissen mit kontrollierter Sprengung informiert die Verwaltung die Öffentlichkeit ab 7 Tagen im Voraus, macht die erforderlichen Ankündigungen und Warnungen, stellt sicher, dass Strafverfolgungs- und Notfallteams auf der Baustelle anwesend sind. Materialien, die wiederverwendet oder recycelt werden können, werden getrennt und recycelt. Gefährliche oder nicht verwertbare Abfälle werden im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften entsorgt Abbrucharbeiten müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Genehmigung abgeschlossen sein.“

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