Generaldirektion der Stiftungen zur Einstellung von 204 Vertragspersonal

Generaldirektion Stiftungen
Generaldirektion Stiftungen

Anstellung in der Zentral- und Provinzorganisation der Generaldirektion für Stiftungen des Ministeriums für Kultur und Tourismus gemäß Artikel 657 Absatz (B) des Beamtengesetzes Nr. 4; 06.06.1978 Schutz- und Sicherheitsbeauftragte, 7 Hilfskräfte (ohne schriftliche oder mündliche Prüfung) auf Basis des KPSS(B)-Gruppenscore-Rankings 15754 im Rahmen der „Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragspersonal“, die mit dem Rat vom Ministerbeschluss vom 2020 mit der Nummer 107/97 Insgesamt werden 61 Vertragskräfte eingestellt, darunter 36 Reinigungsbeamte und 204 Fahrer. Bewerbungsschluss ist der 29. Juli 2022.

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Generaldirektion der Stiftungen zur Einstellung von Vertragspersonal

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1- Um die in Unterabsatz (A) von Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 festgelegten Bedingungen zu erfüllen.

2- Als Ergebnis einer Sicherheitsuntersuchung und/oder Archivrecherche positiv sein.

3- Die am letzten Tag der Bewerbung angestrebten allgemeinen und besonderen Qualifikationen mitzuführen und zu dokumentieren.

4- Die von OSYM durchgeführte KPSS (B)-Gruppenprüfung 2020 abgelegt und die Mindestpunktzahl aus den in den Sonderbedingungen angegebenen Punktarten erreicht haben.

5- Keine körperlichen und geistigen Gesundheitsbehinderungen zu haben, die ihn daran hindern, seine Pflicht zu erfüllen. Von den berufsberechtigten Bewerbern wird ein Gesundheitsamtsbericht eines vollwertigen Landeskrankenhauses verlangt. (Für die Position des Schutz- und Sicherheitsbeauftragten muss der in Artikel 18 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über private Sicherheitsdienste festgelegte Bericht des Ärzteausschusses mit dem Satz „wird ein privater Sicherheitsbeauftragter“ auch die folgenden Punkte enthalten:

a) Psychiatrie: Eine psychiatrische Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung (Psychopathie); nicht alkohol- oder drogenabhängig sein,

b) Neurologie: Keine neurologische Störung, die ihn daran hindern könnte, seinen privaten Sicherheitsdienst auszuführen,

c) Auge: Keine Sehbehinderung oder Nachtblindheit,

ç) Hals-Nasen-Ohren (HNO): Kein Hörverlust, der ihn daran hindern könnte, den privaten Sicherheitsdienst auszuführen,

d) Der Bericht des Gesundheitsamtes muss Angaben zu Größe und Gewicht enthalten.

6- Keine Rente oder Altersrente von einer Sozialversicherungsanstalt erhalten.

7- Keine Entlassung oder Entlassung während der Arbeit in einer öffentlichen Einrichtung.

8- Arbeitet nicht als 4/B-Vertragspersonal in einer öffentlichen Institution oder Organisation.

9- Status der Bewerber; Artikel 657/B des Beamtengesetzes Nr. 4 besagt: „Falls die Verträge von ihren Institutionen aufgrund der Verletzung der Grundsätze des Dienstvertrags durch die auf diese Weise Beschäftigten gekündigt werden oder wenn sie den Vertrag einseitig kündigen Vertragsdauer, mit Ausnahme der durch den Beschluss des Präsidenten bestimmten Ausnahmen, es sei denn, dass ein Jahr seit dem Beendigungsdatum vergangen ist, die Institutionen, die sie nicht in vertraglichen Personalpositionen beschäftigt werden können.“ Vorschrift einhalten.

10- Die Anträge von Personen, die falsche Dokumente vorlegen oder Erklärungen abgeben oder von denen festgestellt wird, dass sie unvollständige Dokumente eingereicht haben, und von Personen, die die angeforderten Dokumente nicht einreichen können, werden als ungültig erachtet, ihre Verträge werden gekündigt, selbst wenn sie abgeschlossen wurden, und rechtmäßig gegen sie wird vorgegangen.

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