Online-Antragsverfahren für Gersten- und Weizensaatgutförderung in der Hauptstadt gestartet

Das Online-Bewerbungsverfahren für Gersten- und Weizensaatgutförderung in der Hauptstadt hat begonnen
Online-Antragsverfahren für Gersten- und Weizensaatgutförderung in der Hauptstadt gestartet

Die Stadtverwaltung von Ankara, die in der Hauptstadt eine ländliche Entwicklungsmaßnahme gestartet hat, steigert weiterhin die heimische Produktion, indem sie den Landwirten Saatgutunterstützung bietet. Das Rural Services Department hat das Online-Bewerbungsverfahren für die erste Gersten- und Weizensaatgutförderung des Jahres 2022 gestartet. Inländische Erzeuger, die von der Saatgutförderung profitieren möchten, können sich bis zum 31. August 2022 über die Adresse „baskenttarim.ankara.bel.tr“ bewerben.

Die Stadtverwaltung von Ankara setzt ihre Unterstützung der ländlichen Entwicklung, die ein Beispiel für die gesamte Türkei ist, zu allen Jahreszeiten fort.

Die Abteilung für ländliche Dienstleistungen, die darauf abzielt, einheimische Erzeuger sowohl wirtschaftlich zu unterstützen als auch die Produktion in der Hauptstadt zu steigern, hat mit dem Antragsverfahren für die erste Unterstützung für Gersten- und Weizensaatgut im Jahr 2022 begonnen. Inländische Erzeuger, die von der Unterstützung profitieren möchten, können sich über die Adresse „baskenttarim.ankara.bel.tr“ bewerben.

ONLINE-ANWENDUNGEN FÜR DIE SEED-UNTERSTÜTZUNG WERDEN BIS ZUM 31. AUGUST WEITERGEGEBEN

Das Rural Services Department, das seine Seed-Unterstützung erhöht, die auch zur städtischen Wirtschaft beiträgt, wird bis zum 31. August 2022 weiterhin Bewerbungen online erhalten.

Die Anwendungskriterien für Gersten- und Weizensaatgutunterstützung lauten wie folgt:

-Nur 1 Person aus demselben Haushalt kann profitieren,

- Personen, deren Wohnadresse außerhalb von Ankara liegt, können nicht profitieren,

-Das Farmer's Certificate gehört zu 2022 und wird GENEHMIGT,

-E State Output wird nicht als Farmer Certificate (ÇKS Certificate) akzeptiert,

-Die Wörter „Weizen“ sollten auf den Inseln/Grundstücken auf dem Bauernzertifikat (ÇKS-Zertifikat) in Weizenanträgen und „Gerste“ in Gerstenanträgen geschrieben werden,

- Die beantragte Hektarmenge je nach Anzahl der Anträge und der zu liefernden Saatgutmenge kann bei Bedarf von der "Verwaltung" geändert werden,

- Es werden mindestens 5 Acres und höchstens 50 Acres unterstützt,

-Produzenten mit 500 Acres oder mehr Land werden nicht unterstützt,

- Bewerbungen dienen der Vorabanfrage und die Ergebnisse werden nach Abschluss der Prüfungen im System angezeigt.

- Erzeuger können nur eine der Weizen- und Gerstensaatgutförderungen beantragen.

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